brauche mal rat testament ändern
hallo ich hatte schon einen text verfasst gehabt ------- heute erfahren das tante schon ein jahr tod ist-----
jedenfalls haben wir das testament beim nachlassgericht abgegeben und haben ein eröffnungsprotokoll bekommen jetzt haben wir vom nachlassgericht eine testament eröffnng erhalten.
in dem testament stand
testament
hiermit vermache ich a....... das grundstück .... jetzt.
und b........ vermache ich das grundstück .... nach unseren tode.
datum unterschrift ,,,,
das testament ist rechtskräftig und nun wollen die die nachlasswert wissen und das vermögen wie soll ich denn das machen..
wir bekommmen keine auskunft von ihm den onkel.
und gestern rief der onkel an und sagt ich b... bekomme nix weil er ja allein erbe ist(er hatte uns nicht angegeben normal dann) steht mir wenn überhaupt erst nach seinem tod was zu schliesslich steht im testament ---nach unseren tode--- aber er ist da überhauptnicht namemtlich erwähnt wurden
sondern
wir gehen davon aus das mein vater damit gemeint war weil das war familienbesitz und er war nie im grundbuch eingeschrieben...
und das mein vater angeblich ausgezahlt wurde stimmte auch überhaupt nicht....
er sagte er wird am dienstag zu nachlassgericht gehen und zum notar und das testament ändern lassen weil er ja alleinerbe ist und er bestimmen kann das ich nichts bekomme.
ich hoffe jemand versteht das ein wenig
von eli2008 am 28.02.2008 11:47
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>brauche mal rat testament ändern
Weder ein Notar noch ein Gericht können ein
Testament "ändern". Es kann höchstens sein, dass der Wortlaut anders auszulegen ist.
Leider st der Wortlaut wohl nicht vollständig wiedergegeben.
Wer ist mit a gemeint und wer mit b?
b = eli?
a = ?
von nataly am 28.02.2008 13:01
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>brauche mal rat testament ändern
hallo
nein a ....ist meine schwester
b..... bin ich selber
onkel ist der witwer( mann von meine tante)
das grundstück war ein familienbesitz der tante
mein vater ist damals gestorben unddadurch war sie alleinerbin des grundstückes.
und ja ist auch ein haus dort wohnt er ja auch
von eli2008 am 28.02.2008 14:32
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>brauche mal rat testament ändern
Schade, dass die Tante sich nicht gut ausdrücken konnte. Zur Auslegung muss man wohl Umstände außerhalb des Testaments heranziehen, insbesondere ihre mündlichen Erklärungen.
Falls sie wirklich geschrieben hat: "nach unseren Tode" war auch ihr Deutsch schlecht, es muss heißen "nach unserem Tode".
von nataly am 29.02.2008 08:44
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