brauche dringent hilfe..

1. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
-sweety25-
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
brauche dringent hilfe..

es geht darum ich habe ein uneheliches kind mit jemanden. er hat sich die ganze schwangerschaft über nicht um das kind gekümmert und die ersten 6 monate auch nicht..

mich würde interressieren wie das besuchtsrecht ist also wie oft in monat er die kleine sehen darf?? und ob meine tochter (1Jahr) beim ihm übernachten muss obwohl ich es nicht möchte..

ausserdem würde mich interessieren ob ich ihn verbieten kann zu seine familie mit ihr zu gehen. da ich von seinen schwester als raben mutter bezeichnet werde und zu mir letztens gesagt würde ich bin eine lebens schänderin?

am liebestens währe es mir wenn ich ihn die kleine erst garnicht mehr geben muss weil ich mit den nerven eigentlich nur noch ferdig bin und nur noch krank werde weil ich mit seinen geschwistern stress habe und mit ihn auch nur noch aber das geht leider nicht oder?

er hat einmal neben meine tochter gesessen und ihr ins gesicht gesagt ich bin doof. da habe ich schon angst das er mich bei ihr mal richtig schlecht macht.

ich mache alles für meine tochter und was bekomme ich von den dafür nur stress und werde als rabenmutter hingestellt.

da er die vaterschaft erst nach6 monaten anerkannt hat. würde mich interesieren ob ich da nicht irgendwas machen könnte weil ich einfach wirklich nicht mehr kann..

währe lieb wenn ihr mir helfen könntet.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

Hallo sweety25,

rein rechtlich ist es üblich, dass Kinder in diesem Alter eher häufiger, dafür kürzer Kontakt mit dem anderen Elternteil, in diesem Fall mit dem Vater haben.

Also eher ein bis zweimal wöchentlich, dafür stundenweise.

Mit zunehmendem Alter des Kindes werden üblicherweise auch die Umgangskontakte ausgeweitet bis hin zur Übernachtung.

In eurer Geschichte würde ich es für günstig halten, ein Gespräch mit einer außentstehenden Beratungsstelle zu suchen, um zu einer Umgangform zu finden, die euren jeweiligen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Das könnte das Jugendamt sein oder eine andere Familienberatungsstelle (bspw pro familia)

Die menschlichen Probleme zwischen dir und der Familie des KV sind eine andere *Baustelle*, als der Umgang, sie lassen sich auch nur unmittelbar dort lösen, wo sie hin gehören, daran grundsätzlich den Umgang zwischen dem Kind und seinem Vater zu koppeln, würde insbesondere dem Kind, das wenn irgend machbar, eine Vorstellung von und einen Kontakt zu seinem anderen Elternteil haben können sollte, Unrecht tun.

Einen grundsätzlichen Umgangsausschluss auf der Basis der von dir geschilderten Hintergründe halte ich für ausgeschlossen.

Lasst euch helfen, wenn ihr selbst zu sehr in die interfamiliären Konflikte verstrickt seid.


Grüße

PS: natürlich ist es unangebracht, wenn ein Elternteil oder Familiengehöriger dem Kind gegenüber abwertend über den anderen Elternteil spricht.

Manchmal hilft es schon, den Gegenüber zu fragen, wie es für ihn/sie wäre, wenn es ihr umgekehrt so erginge ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Sweety,

Haselstrauchs Rat, dich an das Jugendamt oder eine andere Beratungsstelle zu wenden, halte ich ebenfalls für angebracht.

quote:
mich würde interressieren wie das besuchtsrecht ist also wie oft in monat er die kleine sehen darf??


In dem Alter empfiehlt sich ein häufiger Umgangskontakt, mehrmals pro Woche stundenweise.

quote:
und ob meine tochter (1Jahr) beim ihm übernachten muss obwohl ich es nicht möchte..


Wenn die Umgangskontakte beständig durchgeführt und erweitert werden, sind auch Übernachtungen vorgesehen.

quote:
ausserdem würde mich interessieren ob ich ihn verbieten kann zu seine familie mit ihr zu gehen.


Nein, das kannst du nicht. In den Umgangszeiten bestimmt der Vater, was er mit eurem Kind unternimmt, du hast darauf keinen Einfluss.

quote:
am liebestens währe es mir wenn ich ihn die kleine erst garnicht mehr geben muss


Keine Chance. Dann wird der Vater, völlig zu Recht, das Umgangsrecht einklagen.

quote:
ich mache alles für meine tochter


Wenn du im Interesse eurer Tochter handeln würdest, dann solltest du den Umgang zwischen Vater und Tochter fördern, nicht boykottieren.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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