@blaubär49

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Peanut81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
@blaubär49

Hallo blaubär,

hier bin ich mal wieder- nun aber nach meinem Gespräch.
Habe alles erklärt mit Feiertage, Uralubstage etc.
Chef meinte ich habe Recht, das muss geändert werden. Chefin, die den Vertrag schrieb, wollte sich erst raus reden und meinte dann aber sie würde es umändern. JETZT habe ich eine Jahreszeitvereinbarung für das Jahr 2008 bekommen, aber noch kein neuer Vertrag. Diese Jahreszeitvereinbarung bekommt jeder Mitarbeiter von der Firma.
Bei mir steht nun das ich von 32 Urlaubstagen anteilig 12 und von 10 Feiertagen 4 bekomme, da ich zu 39 % ( 15.5 Std. wöchentlich- da komm ich auch in etw hin mit meinen Überstunden sonst wären es wöchentlich nur 14 Std. )beschäftigt bin. Wochenarbeitszeit betrieblich 40 Stunden.
Bei den Arbeitstagen stehen 6 (Geschäft von Mo-Sa offen ), ich arbeite aber nur 4 ( Di-Fr ).
Bei Jahresbrutto Arbeitszeit steht 808 ( errechnet sich Wochenarbeitszeit x Wochen im Jahr) - ich komme aber auf 806 .
Monatsarbeitszeit in Std. steht 67,4 ( Jahresarbeitszeit : 12 Monate ) Tagesarbeitszeit entspricht durchschnittlich 6,67- arbeite aber nur 3,5 Std.pro tag.
Das versteht doch kein Mensch- das ist ja auch nicht richtig berechnet oder steh ich da irgendwie auf m schlauch ????
D.h. bei 12 Urlaubstagen 3 Wochen Urlaub im Jahr und ich bekomme nun doch nicht alle Feiertage die auf mein Arneitstage fallen....
Kann ich dagegen nochmals angehen oder ist das so in Ordnung??
Ich versteh einfach nix mehr.......... Wieviel Urlaub steht mir nun wirklich zu? Soviel wie die anderen 5 Wochen oder wirklich nur anteilig 3 wochen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Also 3 Wochen Jahresurlaub wäre wieder Beschiss und ist ungesetzlich. Im Bundesurlaubsgesetz (bitte mal selber googeln) stehen 4 Wochen Mindesturlaub pro AN, egal wieviel Stunden er arbeitet oder wiviel er verdient, gilt auch für Minijobs.

Alles, was darunter ist, ist bewusste Falschberechnung, dass wissen diese Arbeitgeber alle gaaanz genau, kannste glauben - würde Pittiplatsch sagen.

Im BUrlG ist alles klar geregelt. Daran hat sich - theoretisch - jeder AG zu halten.

Urlaub einklagen. Aber die Frage wird immer sein, ob man dann seinen Job behält oder nicht ?



-----------------
"Kanzlei Prof. Ilstahl/Dr. Ehstrom/Dr. Achenblut und Söhne und Töchter"

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hallo, peanat!
sei doch so gut und stell die verbindung zu deinem ursprünglichen posting her.

zur frage: nach burlg stehen dir 4 wochen urlaub im jahr zu, tarifverträge können mehr vereinbaren.

eine üblich regel und praxis ist, den urlaubsanspruch zu kürzen, je nachdem, wie die arbeitszeit auf die wochentage verteilt sind und zwar unabhängig davon, wie viel stunden pro tag.

also:
24 tage bei 6 tagen/woche
20 bei 5 tagen/woche
16 bei 4
... usw. im ergebnis sind es immer ungestörte vier wochen. oder eben mehr, wenn tariflich mehr vereinbart ist - entsprechend umrechnen, bitte.

eine andere praxis verlangt, dass der AN auch urlaub für die tage nimmt - einschließlich samstags - an denen er gar nicht arbeitet. dann muss er aber mindestens 24 tage p.a. urlaub haben. diese praxis halte ich aber für käse, weil der AG kein bestimmungsrecht für die zeit hat, für die er nicht zahlt.

... die sache mit den feiertagen, die auf einen werk- = arbeitstag fallen, verstehe ich nicht ganz: es kann sein, dass du von den 10 feiertagen nur vier 'bekommst', weil du nun mal nur an diesen arbeiten müssen würdest - es kann aber auch sein, dass da murks gebaut worden ist. die regel ist jedenfalls, dass arbeitstage, die auf gesetzliche feiertage fallen, nicht nachgearbeitet werden müssen.

... ich hoffe, das hilft dir weiter.

-- Editiert von blaubär49 am 04.01.2008 17:41:44

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#3
 Von 
Peanut81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gerade über das Bundesurlaubsgesetz gegoogelt und folgendes gefunden: Berechnung der Urlaubstage von Teilzeitkräften: Zeitfaktor
Dieser bestimmt die Anzahl der Urlaubstage, die einem Arbeitnehmer zustehen.
In der Rechtsprechung wurde hierfür folgende Formel entwickelt :

Nominale Anzahl der Urlaubstage :
Arbeitstage pro Woche x
tatsächliche Arbeitstage pro Woche

Das Ergebnis entspricht der Anzahl der Urlaubstage.
Für mich: 32:6x4 ergibt 21 U-Tage.
Feiertage 2008 fallen 6 auf meine Arbeitstage und nicht wie errechnet 4 !!!
Ich möchte eben auch nicht mehr das meine Uralubstage bezahlt werden, wie im alten Vertrag festgehalten ( 66 Std. werden bezahlt (627,00 a´9,50 ), 62 Std. musste ich erbringen und die Differenz von 4 Std. stellte den Monatl. Urlaub dar......

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#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... o.k. - dann bist du ja weiter. die mutter aller dinge ist die klarheit darüber, an welchen tagen du dienstplanmäßig zu arbeiten hast.

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