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bezahlte Ware nie erhalten

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand hätte letzte Woche einen Amerikanischen online-shop ausfündig gemacht. Nach mehrmaligen e-mail Kontakt hätte derjenige Ware bei Ihm bestellen.
Der Amerikaner schrieb, sie hätten ein Lager in UK, von dort würde die Ware verschickt werden.
Bezahlung nur per WesterUnion nach England.
Daraufhin erhielte derjenige eine Rechnung und die Ausweiskopie.
Der Engländer bekommt das Geld per WesternUnion geschickt.
Bis heute hätte sich niemand gemeldet, weder wie vereinbart mit der UPS Tracking Nummer noch anderweitig per e-mail.

Natürlich besitzt die Person einen Gewerbeschein!
Wie könnte man dagegen vorgehen?
Sollte man zur normalen Polizei gehen?

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von KingTom am 26.07.2010 20:17
Status: Frischling (2 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>bezahlte Ware nie erhalten
quote:
Bezahlung nur per WesterUnion nach England.

Unseriös, spätestens da wäre für mich Schluss gewesen.

quote:
quote:Sollte man zur normalen Polizei gehen?

Welche denn sonst? SEK? KKH? IHK? HWK?

quote:
Daraufhin erhielte derjenige eine Rechnung und die Ausweiskopie.

Sollte man zur normalen Polizei gehen?

Ähhhhhm, habe ich das richtig verstanden?
Du möchtest zur Polizei gehen und Anzeige erstatten weil dir jemand einen gefälschten Ausweis für den du bezahlt hast nicht zugesendet hast?


Warte doch erst mal ab, eventuell kommen die auch zur dir? Kleiner Hausbesuch ... wenn dem Zoll das Briefchen in die Händer gelangt ist ...



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 26.07.2010 21:45
Status: Tao (17463 Beiträge)
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>bezahlte Ware nie erhalten
--- editiert vom Admin


von guest-12307.12.2010 09:31:39 am 27.07.2010 11:25
Status: Unsterblich (1247 Beiträge)
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