Guten Tag,
ein mir nicht nett gesonnener Nachbar hat mich inzwischen 2x angezeigt. Die 1. Anzeige von Ihm gegen mich (wegen Nötigung) führte in eine Verkehrung seines Ziels, am Ende wurde er wegen Nötigung vom Amtsgericht selbst bestraft. Nun hat er mich erneut angezeigt, wegen gefährlicher Körperverletzung und Verleumdung und bezieht sich auf einen Vorgang aus 6/2000, welche aber wieder jeglicher Grundlage entbehrt. Teilweise war ich an einem Tag gar nicht zu Hause.
´Selbstverständlich kann man das ganze ignorieren, aber dennoch hat man einiges an Zeit aufzuwenden um der Polizei und dem Amtsstaatsanwalt die Stellungnahme zu geben etc.
Wie kann man hier sinnvoll vorgehen, um Grenzen aufzuzeigen. Hätte eine Klage wegen übler Nachrede oder Irreführung der Behörden Sinn.
Am Ende werden hier ja Behörden sinnlos eingeschaltet, nur weil ein Herr Nachbar einem etwas böses will. Leider ist es ja so, das dem anzeigendem keine Kosten entstehen und dieser somit anzeigen kann wie er möchte. Zum anderen, kann ich mir vorstellen, wird ja inzwischen über mich auch eine Akte geführt, auch wenn die Anzeigen gegen mich bisher nachweislich falsch waren.
Für einen Rat wäre ich dankbar.
Ralf
bewußte Falschanzeige gegen mich in 2 Fällen
15. März 2002
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Frage vom 15. März 2002 | 20:30
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
bewußte Falschanzeige gegen mich in 2 Fällen
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