beugehaft für angeklagte?

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
beugehaft für angeklagte?

hallo ihr wissenden.

bisher glaubte ich immer, dass in deutschland die beugehaft für zeugen, die nicht aussagen wollen oder für menschen, die strafen nicht zahlen gilt.

kann denn ein angeklagter in beugehaft genommen werden, um ihn zu einer aussage zu zwingen? ich dachte immer, ein angeklagter 'darf' lügen, muss sich nicht belasten etc.

die frage stelle ich aus aktuellem anlass: drei ehemalige r.a.f. terroristen sollen in beugehaft genommen werden. man will sie so zwingen zu dem buback mord auszusagen.

ist das verfassungskonform? geht das?

vielen dank für antworten

sunbee

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Ja das ist in Deutschland auch möglich, es heißt Untersuchungshaft, sozusagen eine Erziehungsmaßregel um Druck auszuüben.

Legal ist das nicht, aber das interessiert niemanden....
Man spricht hier von sogenanntem Gewohnheitsrecht.
:kotz:

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@andreas.hauser

erstmal danke. aber sag mal, u haft? ich bin totaler laie i. strafrecht, ich dachte bisher u haft wird angeordnet, wenn vom verdächtigen (o. überführten) täter weiteres zu befürchten ist oder fluchtgefahr besteht :???:
jetzt hast du mich völlig verwirrt.


sunbee

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#3
 Von 
Pete85
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo,

mal eine Frage warum hat man damals den ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl der Beugehaft verschont, hatte dies politische Gründe? Hiermit Spiele ich auf den damaligen Spendenskandal an.

Meines Wissens nach, ist die Verhängung Beugehaft gegen einen Zeugen vom vorgeworfenen Tatvorwurf, dieser zu bezeugen ist unabhängig.

Sollte ich mich irren, bitte ich um eine Berichtigung.


Pete

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#4
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

eine Sache würde mich auch mal sehr gerne Wissen über die Beugehaft :???:

Wenn man aus persönlichen Gründen nicht mehr mit der staatlichen Verbrechervereinigung reden will :devil:


Kommt man dann immer wieder in Beugehaft :???:

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#5
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

jetzt hast du mich völlig verwirrt.

Naja war nur etwas zynisch. rein formell geht es natürlich nicht, weil es den nemo-tenetur Grundsatz gibt. Das ganze hat nur eine Einschränkung bei §§ 142 , 138 ff StGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

SORRY Andreas.Hauser habe nur meine Erfahrung mit der staatlichen Verbrechervereinigung machen müssen :(
Polizei hatte mal meine Aussage bei einer vorläufigen Festnahme so hingedreht,dass ich fast Unschuldig in U-haft gekommen wäre.

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Die 3 RAFler sollen als Zeugen in Beugehaft genommen werden, nicht als Angeklagte. Alle 3 (Folkerts, Klar und Mohnhaupt) sind wegen des Buback-Mordes (um den es bei der Beugehaft geht) rechtskräftig verurteilt und haben (bis auf Klar) ihre Strafen abgesessen. Sie können in der Sache daher nicht mehr angeklagt werden und kommen deswegen als Zeugen in Betracht, die 8aus dem o.g. Grund) auch kein Auskunfstverweigerungsrecht nach § 55 StPO mehr haben.

Ansonsten ist diese Beugehaft sowiso der erste große Witz des neunen Jahres. Klar sitzt seit 25 Jahren ! Glaubt irgendjemand dass ihn die max. möglichen 6 Monate Beugehaft (die erwahrscheinlich noch parallel zur lfd. Strafe verbüßen würde) irgendwie tangieren??

Mohnhaupt hat 22 Jahre 'am Stück' gesessen. Für die gilt das selbe. Wenn die nicht aussagen will, sitzt sie eben noch mal 6 Monate. Das ist sozusagen ein 'verlängertes Wochenende' für sie. Dasselbe bei Knut Folkerts (mehr als 15 Jahre verbüßt). Alleine letzterer könnte (evtl.!!!) aussagewillig sein, um sich mit der Justiz gutzustellen, da die Niederländer noch ein Hühnchen mit ihm zu rupfen haben (er soll 20 Jahre in Holland für einen Polizistenmord absitzen). Zumindest soll er unter Teil-Anrechnung der holländischen Strafe den Rest in D absitzen. Damit beschäftigt sich gerade die deusche Jusitz.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@!streetworker!

ich genieße (meist heimlich) deine ausführungen.
danke auch hier.:)

jetzt, wo du es beschreibst, es hätte mir auch einfallen müssen, dass sie als zeugen gebeugt werden sollen. ich war einfach in dem gedankengang, da sitzen (saßen) angeklagte und sollen gebeugt werden.
wald und bäume fällt mir dazu ein;)

der bundesgerichtshof hat die beugehaft erstmal ausgesetzt. :augenroll:

hatte nicht boock bereits ausgesagt, dass sonnenberg u. wiesnewski buback ermordet haben?

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

hatte nicht boock bereits ausgesagt, dass sonnenberg u. wiesnewski buback ermordet haben?

Ja, irgendwas in der Richtung hat er wohl gesagt. Es gibt wohl auch noch andere Aussagen, dass Folkerts nicht dabei gewesen sein soll (Buback), sondern zum Tatzeitpunkt in Amsterdam.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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