folgendes ist passiert:
bin mit dem rad durch eine großstadt gefahren und dummerweise gestürzt
dies wurde beobachtet und die polizei gerufen
diese hielt mich dann an... zu dem zeitpunkt war ich dazu übergegangen, mein rad zu schieben
ca. 0 uhr wurde ein blutprobe entnommen -> 1,93 promille
nun hab ich einen strafbefehl bekommen
folgende fragen hätte ich, was mich nun erwartet:
die blutprobe wurde ohne richterliche anordnung entnommen! könnte vor gericht auf beweisverwertungsverbot entschieden werden?
oder ist das eher nicht erfolgversprechend, da das ganze sonntag nachts um 0 uhr passierte?
falls doch, könnte man argumentieren, dass mein sturz mit dem rad durch einen ast oder unebenheiten auf der straße o.ä. und nicht durch alkoholkonsum verursacht wurde?
oder sind die chancen, dass so etwas durchgeht minimal?
wäre es in dem fall besser, den strafbefehl zu zahlen und gut ist ?
im strafbefehl steht nichts von führerscheinentzug, MPU
o.ä.
wenn ich das nun zahlen würde, kommt da noch etwas nach in der hinsicht?
ist führerscheinentzug + mpu zwingend vorgeschrieben bei der BAK?
kann man auf strafmildernde umstände hoffen unter den gesichtspunkten:
es war ja "nur" ein fahrrad
ich habe null punkte in flensburg
ich gebe in einer verhandlung alles zu und bereue es
fragen über fragen, wäre nett, wenn sich jemand erbarmt und einige davon beantworten kann
vielen dank
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betrunken fahrrad gefahren
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Naja, die Fahrerlaubnisbehörde wird auch informiert. Diese zweifelt dann an der Eignung zum Führen eines Fahrzeuges. Man darf dann die Eignung mittels MPU nachweisen. Besteht man diese nicht, wird diese dann eingefroren.
Viel Spaß.
Ach, und selbst ohne Sturz ist eine Radfahrt mit mehr als 1,6 Promille eine Straftat.
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die frage ist ja, ob es möglich ist, zu erreichen, dass der promillewert vor gericht nicht als beweis verwertet werden darf
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Zunächst: Der Sturz mit dem Rad ist sekundär, auch bei normaler Fahrweise hätte es ab 1,6 Promille den Strafbefehl gegeben.
Hinsichtlich eines Beweisverwertungsverbotes ohne richterliche Anordnung ist die Rechtsprechung derzeit wohl relativ uneinig.
Bist Du ganz sicher, nicht der BE zugestimmt zu haben? Wurde eventuell vergeblich versucht, Gericht oder StA zu erreichen? Dann könnte die Pol ggf. wg. Gefahr im Verzug selbst die BE angeordnet haben.
Da Du aber ja rein gar nichts mehr zu verlieren hast könntest Du sicher Einspruch mit dieser Begründung einlegen und schauen, was weiter passiert.
Wird der SB irgendwann so mal rechtskräftig folgt die MPU. Im SB selbst steht darüber natürlich nichts, weil diese nicht von der Justiz sondern von der Füherscheinstelle angeorndet wird.
-- Editiert am 11.01.2010 18:35
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