betrunken, ohne Führerschein --> Unfall

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ravemouzze
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
betrunken, ohne Führerschein --> Unfall

Hey,
würde so ungefähr wissen, was da auf einen Freund zukommt.
Er is betrunken und ohne Führerschein Auto gefahren und hat es vor nen Baum gesetzt, weil es so glatt war. Er selber is nicht vorbestraft. Es war das Auto seiner Mutter. Ob er es einfach genommen hat und sie davon wusste, weiß ich jetzt nich genau, gehe aber mehr davon aus, dass sie davon wusste, weil sie selber immer sagte, er soll selber fahren, wenn er gebracht werden wollte. Allerdings wie sie ihn jez auch deswegen anzeigen, wird es demnach also wahrscheinlich bestreiten.Auto übrigens Totalschaden. Da waren noch 2 Freunde dabei, beide ebenfalls betrunken. Einer davon hatte seinen Führerschein schon, der andere macht ihn gerade, hat es auch Folgen für die beide? Soweit ich weiß, ist einer sogar schwer verletzt. Ich hoffe das reicht erstmal an Infos..bei Fragen, einfach nachfragen..Würde mich über schnelle Antwort freuen.

Danke

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Na da hat der Kumpel ja in die vollen gelangt. Ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit am Steuer in Tateinheit mit Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. Nun wäre es interessant zu wissen wie alt er ist, und ob er noch in der Probezeit ist. Sollte Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen muß er mit einer erheblichen Anzahl an Sozialstunden rechnen die er abzuleisten hat. Wenn Erwachsenenstrafrecht angewendet werden sollte gibt es eine Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe wird auch von der Art und Schwere der Beifahrer abhängen und von der Frage ob sie einen Strafantrag stellen werden oder nicht. Aufgrund der wenigen Informationen ist das Strafmaß sehr schwer einzuschätzen. Als grobe Hausnummer würde ich mal von einer Geldstrafe zwischen 1,5 und 3 Monatsnettoeinkommen ausgehen.

In jedem Fall wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Auch hier stellt sich die Frage nach der Schwere der Verletzungen des Beifahrers. Als Richtwert würde ich mal von einer Sperre von 15-18 Monaten ausgehen. Bei wirklich schweren Unfallfolgen für den Verletzten auch bis zu 24 Monate.

Sollte er eine BAK von 1,6‰ oder mehr gehabt haben ist die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherige MPU ausgeschlossen. Im Urteil oder Strafbefehl wird die MPU-Auflage aber nicht erwähnt werden. Diese kommt ggf. von der Fahrerlaubnisbehörde nach Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis. Diesen Antrag kann er frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.

Sollte der Kumpel das Fahrzeug widerrechtlich, also ohne Erlaubnis der Mutter als Fahrzeughalterin benutzt haben könnte sie Anzeige erstatten. Da die unbefugte Benutzung eines KFZ kein Offizialdelikt ist interessiert sich die Staatanwaltschaft nur dafür wenn die Mutter Anzeige erstattet. Ansonsten ist das egal.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung muß den Fremdschaden zunächst begleichen. Das wären also der Sachschaden am Baum und die heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld für die verletzte(n) Person(en). Sie kann und wird aber bis zu 5000€ Regress vom Fahrer fordern.

Zur Mutter:
Sollte sich herausstellen, dass sie ihren Sohn hat mit ihrem Wagen fahren lassen obwohl sie wußte, dass er aufgrund der Alkoholisierung nicht hätte fahren dürfen erwartet auch sie ein Strafverfahren wegen des Zulassens einer Trunkenheitsfahrt. Zudem wäre dann die Haftpflichversicherung auch von ihr bis zu 5000€ Regress zu fordern. Zudem wäre die Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden, von der Leistung befreit, und der Eigenschaden müsste selbst getragen werden.

Wußte sie nichts von der Trunkenheitsfahrt hat sie keine straf- und zivilrechtlichen Folgen zu erwarten. Die Vollkasko müsste ihr gegenüber zahlen, könnte sich das Geld aber vollumfänglich vom Sohn als Fahrer wieder holen.

Die beiden Beifahrer haben keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Vielmehr können sie ggf. Forderungen zum Ersatz erlittener Schäden und Schmerzensgeld an die Haftpflichtversicherung stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ravemouzze
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

also er ist 17 jahre alt, und hat, wie gesagt noch keinen führerschein..also sperrfrist hat er dann sowieso...er hatte nur so erhebliche angst, ins gefängnis zu kommen.

und danke erstmal für die ausführliche und gute schnelle antwort.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Mit 17 kommt Jugendstrafrecht zur Anwendung. Je nach schwere der Verletzungen ist ein Wochenendarrest nicht auszuschließen, aber unwahrscheinlich. Ich denke es wird, bei einer allerdings ganz erheblichen Anzahl, an abzuleistenden Sozialstunden bleiben. Kommt er dieser Auflage nicht nach kann aber doch noch der Jugendknast auf ihn warten.

Eine Sperrfrist wird er auf jeden Fall bekommen. Innerhalb dieser Zeit wird er keinen Führerschein bekommen können. Ob er vor Erteilung einer Fahrerlaubnis zur MPU muß ist noch offen. Frage ihn doch mal wieviel Promille er hatte. Diesen Wert kann er nach ca. einer Woche bei der Polizei erfragen. Er sollte aber keinesfalls Angaben zur Sache machen.

Da er keinen Führerschein hatte kommt noch der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinzu. Das wirkt sich natürlich nicht strafmildernd aus. Die Versicherung könnte auf die Idee kommen hier doppelten Regress zu fordern. Zum einen wegen dem Alkohol, und zum anderen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da die beiden Straftaten in Tateinheit begangen wurden und der Tatentschluss für beide Vergehen vor dem Schadensereignis waren glaube ich nicht dass sie damit durchkommen würde.

Die Mutter erwartet u.U. auch noch ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ich gehe mal davon aus, dass sie nichts von der Fahrt wußte. Wenn doch sitzt sie auch ziemlich tief in der -Du weißt schon was-. Sie sollte auf jeden Fall eine gute Antwort auf die Frage haben wie der Sohn an die Wagenschlüssel gekommen ist.

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