beschuldigt fahrlässige Körperverletzung Vorfahrt missachtet

20. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
cv1989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
beschuldigt fahrlässige Körperverletzung Vorfahrt missachtet

Hallo,ich hatte am 23.12.15 einen Verkehrsunfall ich kam aus einer strasse mit Stoppschild an dem ich auch gehalten habe .30 m links befindet sich eine Fußgänger Ampel diese war rot . Da ich nach links wollte dachte ich kann ich schon mal an die Ampel ranfahren und dann warten. In dem Moment als ich abfuhr und abbog schaltete sich die Ampel aus und von links kam mir meine Unfall Gegnerin mit ca 60 oder 70 kmh entgegen und prallte in meine Seite 70kmh sind dort auch erlaubt. Meine Frage wenn sie mich noch zusätzlich angezeigt hat (also die Polizei musste ja automatisch anzeigen wegen der fahrlässigen Körperverletzung).was kann mit passieren?ich habe bei der Polizei alles angegeben wie es war es kam einfach zu dem unfall aufgrund meiner Einschätzung nicht weil ich nicht gehalten habe,denn das habe ich ja Und sie hat einen Zeugen der angeblich gesehen hat das ich nicht gestoppt habe. Was droht mir nun. Ich vermute sie hat mich angezeigt.sie bekommt krankengymnastik wegen ihrem Rücken und Nacken.ich habe kurz mit ihr geschrieben doch leider antwortete sie mir nicht auf die frage ob sie mich noch zusätzlich angezeigt hat. LG.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Es spielt doch gar keine Rolle, ob sie Dich zusätzlich angezeigt hat, wenn die Polizei Dich schon angezeigt hat. Welche Strafe Dir droht, hängt ganz wesentlich von Art und Umfang der Verletzungen ab, die die Unfallgegnerin erlitten hat.

Da es sich offenbar nur um leichte Verletzungen handelt, würde ich eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen nach § 153a StPO erwarten.

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#2
 Von 
cv1989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Achso,ich dachte wenn sie mich noch zusätzlich angezeigt hat muss automatisch ein Verfahren eingeleitet werden, weil sie Interesse an einer Bestrafung hat,also so habe ich das gehört. Die genauen Verletzungen kenne ich nicht. Sie scrieb nur das sie Krankengymnastik noch bekommt wegen ihrem Rücken und Nacken. Ich möchte eigentlich das ich vor Gericht muss.Kann das passieren?Meinen Führerschein benötige ich auch um zur Arbeit zu kommen. Habe ein bisschen Angst,kenne mich mit solchen Sachen auch nicht aus,da dies mein erster Unfall war. Liebe Grüße

4x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
cv1989
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Das haben Sie falsch verstanden mit der Ampel. Die Ampel stand auf der Vorfahrtstrasse wo ich hin wollte ca. 30 m. Hinter der Kreuzung. Ich habe noch keinen Anwalt.wollte jetzt erstmal auf die Post vom staatsanwalt warten und dann einen holen geht das auch?klar bin ich schuld das steht auch nicht im Raum,dessen bin ich mir bewusst.

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