bescheid vom Amtsgericht im Erbfall?

7. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
maxv8
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)
bescheid vom Amtsgericht im Erbfall?

Hallo,bekommt man vom Amtsgericht im Erbfall automatisch bescheid?
Der Bruder ist gestorben und hat keine Eltern mehr keine Frau und Kinder.Erben sind die beiden Schwestern(die haben keinen Kontakt)Es gibt ein Haus und Kontoguthaben.Die eine Schwester hat sich um die Beerdigung gekümmert und den Totenschein und eine Generalvollmacht über den Tod hinaus.
Wie geht es jetzt mit der Erbschaft weiter?
Die Schwester sagt ihrer Schwester nicht bescheid in Punkto Beerdigung ung Erbschaft.
Bekommt die Schwseter Automatisch bescheid vom Amtsgericht?
Was kann Sie machen oder Beantragen um an ihren Gesetzlichen Erbteil zu kommen?
vielen dank im voraus

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wenn die Schwester einen Erbschein beantragt, muß sie
vor dem Nachlassgericht erklären, dass noch weitere Erben vorhanden sind.Es wird dann ein "gemeinsamer Erbschein" ausgestellt. Verschweigt sie weitere Erben, macht sie sich strafbar.

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#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Keiner muss jemandem (gesetzlich) Bescheid sagen, der Bruder ist gestorben, du hast geerbt.
Um eine Immobilie zu übertragen (Grundbuch) muss ein Erbschein beantragt werden (wenn es kein Testament gibt). Bei der Beantragung darf die Schwester nicht verschweigen, dass sie nur zu einem Teil Erbin ist. Und natürlich kann sie sich auch nicht das ganze Geld alleine auszahlen -können könnte sie schon, aber die andere Schwester kann dann Ansprüche an sie stellen und sie verklagen - Erbunterschlagung.
Die Immobilie könnte nicht verwertet werden, da das Grundbuch nicht bereinigt ist, d.h. die Schwester hätte nichts davon.
Als kümmernde Schwester: Vom Barguthaben alle Beerdigungskosten abziehen. Das verbleibende Guthaben und die Immobilie gehören dann zu je 50% den Schwestern. Schlauerweise sollte diese sich an die andere Schwester wenden, damit die Sache ein Ende bekommt.
Als nicht informierte Schwester: erst mal einen Brief an die Schwester mit der Aufforderung das Erbe aufzulisten und dann ein Gespräch führen, wie damit umgegangen werden soll. Beim Amtsgericht des Verstorbenen sollte sie sich einen Erbschein ausstellen lassen und damit kann sie die Generalvollmacht über das Konto "stoppen" und natürlich auch den Verkauf der Immobilie verhindern.

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#4
 Von 
maxv8
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke erstmal aber ich war schon bei der Bank und die hat gesagt das auch ein Erbschein die Generalvollmacht nicht außer kraft setzen würde

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maxv8
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Danke erstmal aber ich war schon bei der Bank und die hat gesagt das auch ein Erbschein die Generalvollmacht nicht außer kraft setzen würde

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Das ist richtig. Die Nutzung der Generalvollmacht zum eigenen Vorteil kann aber dennoch den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB ) erfüllen.

Wenn also die Schwester einfach Geld vom Nachlasskonto abhebt und das für sich selbst verbraucht, macht sie sich strafbar und schadenersatzpflichtig.

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0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
Es bedürfte nur einer entspr. Erklärung gegenüber der Bevollmächtigten.


Sicherheitshalber sollte der Widerruf auch der Bank mitgeteilt werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wer sollte denn die Vollmacht widerrufen, etwa der Verstorbene?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Jeder einzelne Erbe kann die Vollmacht widerrufen. Ich gehe davon aus, dass die nicht informierte Schwester mindestens Kenntnis vom Tod ihres Bruders und vom Vorhandensein der Vollmacht hat.

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#12
 Von 
fb473909-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Erfahrung war im Erbfall (*********.at/im-erbfall/) keine wirklich Gute, da ich komplett überfordert war und nicht wusste was der Pflichtteil ist, wie ich die Einantwortung mache oder welche Rechte und Pflichten ich habe. www.***********.at hat mir dabei aber sehr geholfen. Kann ich wirklich nur empfehlen, vor allem weil man dort schnell und einfach auch den passenden Erbrechtsanwalt findet.

-- Editiert von Moderator am 05.09.2017 20:21

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
www.***********.at hat mir dabei aber sehr geholfen. Kann ich wirklich nur empfehlen, vor allem weil man dort schnell und einfach auch den passenden Erbrechtsanwalt findet.

... wenn man in Österreich wohnt. ;)

-- Editiert von Moderator am 05.09.2017 20:21

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Bekommt die Schwseter Automatisch bescheid vom Amtsgericht?

Wenn kein Testament vorhanden ist, wird man vom Nachlassgericht nicht benachrichtigt.
Zitat:
Was kann Sie machen oder Beantragen um an ihren Gesetzlichen Erbteil zu kommen?

Erbe ist man "automatisch" (wenn kein Testament vorhanden ist), das muss man nicht beantragen.
Zitat:
Die Schwester sagt ihrer Schwester nicht bescheid in Punkto Beerdigung ung Erbschaft.

Dann muss die Schwester bei dieser nachfragen.

2x Hilfreiche Antwort

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