berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

12. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Peter bocholt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

Guten morgen Gemeinde , stelle mich erstmal vor ; Bin 39 Jahre jung , verheiratet, Und werde dieses jahr Vater , bin gelernter Bäckermeister .
Jetzt zu meinem Problem , ich habe gearbeitet als Bäckermeister im Familien Betrieb meiner Eltern und hatte nachher schlafprobleme mein Hausarzt schrieb mich daraufhin krank, ein Bäcker der nachts nicht mehr arbeiten kann , geht natürlich nicht , also ab zum Arbeitsamt. Die schickten mich zu ihren eigenen ärztlichen Dienst , die Amtsärztin schrieb mich berufsunfähig ,aufgrund Schäden an der wierbelsäule, Becken , knie , und schlafproblemen , das War im Mai 2014. Habe natürlich die berufsunfähigkeit sofort meiner berufsunfähigkeitsversicherung der Aachen Münchener gemeldet .....nach ganz viel Papierkrieg , haben die meine berufsunfähigkeit NICHT anerkannt da im Bericht der Amtsärztin bei meinem Rücken stand " mittelfristig nicht leidensgerecht " die hat aber alle Schäden zusammengesetzten und ist dann dazu gekommen das ich nicht mehr als Bäckermeister arbeiten darf.Mittlerweile bin ich in einer Umschulungsmassnahme Zum Elektroniker Von Der Rentenversicherung aus, DIE Meine Berufsunfähigkeit Auch ANERKANNT hat.
Was kann ich mit meiner Versicherung machen ????????

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ein Bäcker der nachts nicht mehr arbeiten kann , geht natürlich nicht <hr size=1 noshade>

Doch, der arbeitet tagsüber. Gibt es hunderte (tausende?) die das alleine in Deutschland machen.



quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich mit meiner Versicherung machen ???????? <hr size=1 noshade>

Nun wenn die Versicherung nicht zahlen will, muss man sie notfalls verklagen.
Zuvor sollte man die Erfolgsaussichten durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Peter bocholt
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin , das ich klagen muss is mir schon irgendwie klar, ob das Erfolg hat wird ja an einem neuen Gutachten liegen, das dann bestimmt gefordert wird, und ob das positiv ausgeht kann ich nicht einschätzen. ........

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2x Hilfreiche Antwort

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