benötige dringend Rat wie geht es weiter

17. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mat62
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 22x hilfreich)
benötige dringend Rat wie geht es weiter

Hallo,

ich möchte kurz unsere Situation schildern, wir haben uns vor 15 Jahren von der Mutter meiner Frau überreden lassen in Ihr Haus zu ziehen (hatte Sie gerade von Ihrer Mutter geerbt), da es sanierungsbedürftig war und sie es alleine nicht schaffen würde und Ihr sollt das Haus ja mal übernehmen und bla bla bla, jedenfalls bei der Mutter nicht beses gedacht eingezogen neben der Mutter ein Baudarlehen augenommen (unser Darlehen wurde auch ins Grundbuch eingetragen). Im gegenzug wollte Schwiegermutter alles mit dem Haus regeln, leider wurden wir nur geteucht, die Schwiemu ist ende Mai verstorben, war die letzten Jahre noch im Kaufrausch und hat ca 15.000€ Schulden gemacht, als Gegenwert ist zwar das Haus vorhanden aber jetzt kommts, da ist noch eine Schwester zu der seit mehr als 20 Jahren kein kontakt besteht, da aber Schwimu nichts geregelt hatte naja Ihr wisst schon, wir haben sie ermittelt und den Kontakt aufgenommen, erst große Freude über die wiedergewonnwe Schwester, wir haben Ihr unsere Situation geschildert, Sie, Ihr sollt dort wohnen bleiben ich will nichts und ich komme zum Termin mit aufs Gericht und unterschreibe den Verzicht. Wir erst mal erleichtert, das werte aber nicht lange, Ihr Lebenspartner (nicht verheiratet) hat sie etwas bearbeitet und nun stehen die Dollarzeichen in den Augen, Sie ist jetzt überfordert und braucht Zeit deswegen wird Sie den Termin beim Gericht erst al nicht warnehmen u .s. w..
Wir weren ja auch bereit der Schwester etwas zu Zahlen aber da sind noch die Schulden wir müssten ein Darlehen aufnehmen naja sind 250 qm Grundsück und eine Haushälfte (sind so Doppelhäuser eine Hälfte gehört einen anderen) von 1936 also echt nicht weltbewegendes, dazu kommt noch das das 1. Dach noch drauf ist und der Keller müsste auch trocken gelegt werden. Hat jemand schon mal so etwas erlebt und kann mir einen Rat geben, da wir schon 15 Jahre im Haus wohnen haben wir ja auch zur Erhaltung beigetragen, die letzten Jahre haben wir sogar die Schwiemu durchgebracht da die ja Ihre Kohle und mehr für HSE und Konsorten verjubelt hatte da war fast immer nichts mehr für den Lebensunterhalt da, meine Frau wir können Sie ja nicht untergehen lassen, diese Gutmütigkeit recht sich jetzt bitter.
Können bei der Teilung des Erbes diese Dingen in die Wagschale geworfen werden? auf was sollten wir jetz achten um eine Schadensbegrenzung zu erreichen. Das schlimmste ist ja das wir 2 kleine Mäuse 6 u. 5 Jahre jung haben die Große kommt im August in die Schule ist so schon eine Veränderung, wenn wir jetzt noch ausziehen müssen, ich darf garnicht dran denken habe schon seit wochen nicht mehr richtig geschlafen vor sorge.
Es wäre toll wenn Ihr mir ein paar Anregung geben könntet.

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Dass euer Darlehen im Grundbuch steht, ist ja schon mal was. Wenn das Haus an Dritte verkauft wird, weil ihr euch nicht einigen könnt, dann habt ihr das Geld wenigstens zurück. Alles andere ist vom Gutwill der Schwester abhängig.

Versucht doch mal festzustellen, was das Haus jetzt wert ist und was ihr der Schwester zahlen müsstet, falls ihr es behalten wollt. Dann, was kosten Dach und Keller und ist das alles für euch bezahlbar oder gibt es nicht doch noch ein anderes Haus, dass ihr mit eurem Erbteil am jetzigen Haus teilweise finanzieren könntet?

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#2
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Versucht doch mal festzustellen, was das Haus jetzt wert ist und was ihr der Schwester zahlen müsstet

Ganz genau! Hier muss erst festgestellt was von Wer das Haus heute hat + wie viel Mieteinnahamen für 15 Jahre fehle,n minus die Invistetionen die ihr getätigt habt, der Differenz durch 2 steht m.M. die Schwester zu.

erst große Freude über die wiedergewonnwe Schwester

Das ist doch normal und dadurch wird die Schwester nicht enterbt.

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#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, nicht zu vergessen ist aber auch, dass die Schwester die Schulden der Mutter, Du schreibst von 15000 ,- € , hälftig mit geerbt hat. Diese Schulden müssen dann aus dem Erbe erst einmal bezahlt werden. Gleiches gilt auch für die Beerdigungskosten. Das solltet Ihr der Schwester auch klar machen. Dann sind alle Eure Aufwendungen für das Haus anrechnungsfähig. Da kommt nach allem was Du geschildert hast, schon ein schönes Sümmchen zusammen, und was dann noch vom Wert des Hauses übrigbleibt, das ist das zu verteilende Erbe.

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#4
 Von 
Mat62
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

ich wollte nur mal den Stand der Dinge mitteilen, seit damals ist nichts gelaufen, die Schwester hatte ja damals den Termin auf dem Nachlaßgericht nicht mit war genommen, wurde dann von selbigen angeschrieben und erst ab diesen Zeitpunkt liefen Ihre 6 Wochen, weil bis dato nichts passiert ist hat meine Frau gestern bei Gericht angerufen, Ihre Schwester hat ausgeschlagen, ja nun ist Ihr Sohn der nächste, der hat natürlich auch 6 Wochen, die nun ende September um sind, ich weis nicht was die Bezwecken wollen, wenn Sie Kohle wollen sollen sie annehmen und die Karten auf den Tisch legen, wir haben einen Teil der Schulden (die kleinen Gleubiger QV.., HS..., Neck... u.s.w. bezahlt ca 5000€ das Ruhe ist jetzt sind noch 2 Banken, es wird ja auch immer teurer Zinsen etc. und die rühern sich nicht. Hat übrigens der Sohn der eigentlichen Erbin den gleichen Anspruch?
Ich kann Euch sagen, das nervt man kann nichts machen im Wohnbereich der Mutter liegt nun alles wie es liegt wir können ja nicht aufräumen oder verändern bis eine Regelung da ist, alles sch......., wenn wir nicht dort wohnen würden wäre es mir ja fast egal, aber über die Jahre hängt man ja dran, wir schauen imer mal nach einer geeigneten anderen Wohnung, jetzt siet man ein gutes Angebot was zusagen würde, kannst nichts machen weil wir nicht wissen was wird, dann nimmt man die Wohnung under der Sohn tritt auch zurück oder hat eine Vorderung die wir erfüllen können ärgert man sich weil mann hätte doch im Haus bleiben können, sind die Vorderungen dann letztendlich doch zu hoch und man muß verkaufen ist die Traumwohnung vieleicht weg, naja ich will Euch nicht langweilen, wollte nur mal den Stand durchgeben.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mat62
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

ich wollte nur mal den Stand der Dinge mitteilen, seit damals ist nichts gelaufen, die Schwester hatte ja damals den Termin auf dem Nachlaßgericht nicht mit war genommen, wurde dann von selbigen angeschrieben und erst ab diesen Zeitpunkt liefen Ihre 6 Wochen, weil bis dato nichts passiert ist hat meine Frau gestern bei Gericht angerufen, Ihre Schwester hat ausgeschlagen, ja nun ist Ihr Sohn der nächste, der hat natürlich auch 6 Wochen, die nun ende September um sind, ich weis nicht was die Bezwecken wollen, wenn Sie Kohle wollen sollen sie annehmen und die Karten auf den Tisch legen, wir haben einen Teil der Schulden (die kleinen Gleubiger QV.., HS..., Neck... u.s.w. bezahlt ca 5000€ das Ruhe ist jetzt sind noch 2 Banken, es wird ja auch immer teurer Zinsen etc. und die rühern sich nicht. Hat übrigens der Sohn der eigentlichen Erbin den gleichen Anspruch?
Ich kann Euch sagen, das nervt man kann nichts machen im Wohnbereich der Mutter liegt nun alles wie es liegt wir können ja nicht aufräumen oder verändern bis eine Regelung da ist, alles sch......., wenn wir nicht dort wohnen würden wäre es mir ja fast egal, aber über die Jahre hängt man ja dran, wir schauen imer mal nach einer geeigneten anderen Wohnung, jetzt siet man ein gutes Angebot was zusagen würde, kannst nichts machen weil wir nicht wissen was wird, dann nimmt man die Wohnung under der Sohn tritt auch zurück oder hat eine Vorderung die wir erfüllen können ärgert man sich weil mann hätte doch im Haus bleiben können, sind die Vorderungen dann letztendlich doch zu hoch und man muß verkaufen ist die Traumwohnung vieleicht weg, naja ich will Euch nicht langweilen, wollte nur mal den Stand durchgeben.

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#6
 Von 
Mat62
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

heute kam Post vom Nachlassgericht, die Schwester hat anfang Juli ausgeschlagen, das Erbe ist jetzt auf den Sohn übergegangen, dessen 6 Wochen sind vor 3 Wochen abgelaufen wortwörtlich "vom gegenwärtigen Zeitpunkt ausgegangen werden muss, ....... Miterbe geworden ist.
Der Knabe hat sich is heute weder beim Nachlassgericht, noch bei uns gemeldet.
Jetzt hat das Gericht einen Änderungsantrag, dass meine Frau einen Erbschein 1/2 Sie, 1/2 der Miterbe eantragen soll, 1. wir kennen den Miterben nicht, weiterhin ersparen wir den Herrn den Gang zum Gericht, wie geschrieben er weis jetzt 4 Wochen das er Erbe ist und keie Reaktion. Wie würdet Ihr Euch verhalten, Ihn anschreiben und Ihn mit den Tatsachen (Schulden, Vorderung bezüglich des Hauses) konfrontieren, es ist aber noch kein Erbschein vorhanden und auf den Banken bekommt man ohne die keine Auskunft, oder noch warten bit der Erbschein da ist. Einen Anwalt wollte ich eigentlich nicht einschalten ich bin wirklich unsicher, Dann ist noch die Sache mit der Mutter, Sie bekommt EU-Rente und vermutlich eine Grundsicherung, hätte Sie da ausschlagen dürfen??
Ich hoffe auf einige Ratschläge, vielen Dank

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-- Editiert am 15.09.2009 20:18

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