beleidigung in meinem gästebuch

12. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
M. S.
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
beleidigung in meinem gästebuch

Wir sind eine Schülerband (alle volljährig), und es würde uns interessieren, ob eine Klage Erfolgsaussichten haben könnte. in unserem Gästebuch wurden u.a. gepostet:
"Warum habt ihr denn kein weibliches Bandmitglied? Wär doch schöner mit einer Frau zusammen! " - unserer meinung nach ein Angrif auf die Menschenwürde unserer Gitaristin (darauf bezieht sich ein anderer post, der immer von "die 4 Jungs" spricht - wir sind 3 Jungs und eine Dame), oder "Zeigt uns doch wie häßlich ihr wirklich seid." Außerdem wird unserem Sänger unterstellt, in schwulen Kreisen zu verkehren.
Wir haben sowohl die IP (und somit den Provider), als auch die Uhrzeit der Postings - ein Staatsanwalt könnte also Problemlos an die Urheber gelangen. Wir haben uns gezwungen gesehen, unsere Band-Homepage zu schließen, worauf wir in einem forum unserer Jahrgangsstufe als "Affen" sowie als "scheiss Umfeld" bezeichnet worden sind.
Wie können wir uns gegen derartige Beschimpfungen wehren?
Besten dank
Moritz

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Moritz,
strafrechtlich scheint hier tatsächlich zumindest die Beleidigung vorzuliegen. Ihr könntet also Strafanzeige erstatten. Dazu müsst ihr nur zur Polizei gehen und die Anzeige aufnehmen, die Grün-Weißen müssen dann ermitteln. Den Rest macht die STaatsanwaltschaft.
Ansonsten, wenn ihr die IPs habt, könntet ihr die Poster ja auch aus dem Forum verbannen bzw. sperren, dann könnt ihr zumindest eure Seite wieder aufmachen.
Falls ihr schon wisst oder ahnt, wer die Poster sind, dann würde ich, zumindest als Versuch, das Gespräch suchen. Wahrscheinlich sind sie sich gar niocht darüber im klaren, dass sie sich strafbar machen und halten das ganze für einen lustigen Scherz. Steckt Ihnen, daß ihr die Sache an die Behörden weiterleitet, wenn die Sache nicht aufhört, vielleicht werden sie dann einsichtig.
Hoffe, das hilft
Weitermachen
~H

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#2
 Von 
Dennis
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 35x hilfreich)

Die IP bannen wird nicht nutzen, da die meisten Provider, wie auch T-Online dynamische IP´s haben und die IP bei jeder Einwahl gewechselt wird. Wollte ich nur am Rande mal sagen.
Was euch da passiert ist ja ne riesen Schweinerei, das steht mal fest.
Also an eurer Stelle würde ich, wie schon geraten wurde, Anzeige erstatten.

Gruß,

Dennis

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Ihr könnt schauen, zu welchem IP-Block die Nummer gehört und dann den ganzen Block wegbannen. Da werden dann zwar auch unbeteiligte Dritte nicht mehr auf die Seite gelassen, je nach Provider und Größe des Blocks mehr oder weniger, aber der Schwund ist in eurem Fall ziemlich vertretbar, find ich.

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#4
 Von 
GAm
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Habe wegen zwei häfigen Beleidigungen, auch Stafanzeigen geschaltet (Radikaler inhalt).

Zwei Tage nach der Anzeige kam ein Anruf vom Staatsschutz. Seit dem habe ich nie wieder was gehöhrt...

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#5
 Von 
sticki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

also nen ganzen block würde ich nicht wegbannen...dann können auf einmal z.b. alle t-offline user garnix mehr posten...auch blöd. ich würde wirklich klipp und klar sagen, daß ich bei nochmaligen vorfällen den rechtlichen weg einschlagen werdet...meistens reicht das in verbindung mit der information, daß ihr deren ip´s in verbindung mit uhrzeit und datum habt, sodaß ganz leicht und eindeutig auf den uhrheber der posts geschlossen werden kann...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Taglys
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

die meisten gästebücher kann man auch "moderiert" schalten,
dass man jeden eintrag zuerst per mail oder so kriegt.
ist zwar trotzdem noch tierisch ärgerlich, aber es sehen wenigstens keine dritten.

(kostenlose gästebücher mit moderation gibts u.a. bei http://www.guweb.com oder bei http://two.guestbook.de)

liebe grüsse
taglys!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hier ein Urteil zu diesem Thema - also Vorsicht !!!

Kontrollzwang fuer Web-Gaestebuecher?

Die Wege deutscher Gerichtsbarkeit sind hin und wieder mehr als nur verwirrend, es kann auch zu Entscheidungen contra legem kom- men. Aber so einfach ist es in dem vom OLG Trier zu entscheiden- den Rechtsstreit nicht.

Ein anonymer Leser hatte in das Gaestebuch einer Homepage einen Steuerberater bezichtigt, Steuerbetrug und Geldwaesche zu begehen. Der Steuerberater wollte die Verunglimpfung nicht dulden, der Autor aber war ja unbekannt. Also verklagte er die Betreiber der Homepage. Und er war erfolgreich: Zunaechst gab ihm das LG Trier Recht.

Die Beklagten wurden unter anderem dazu verurteilt, das Gaeste- buch in Abstaenden von hoechstens einer Woche zu pruefen und Ein- traege Dritter mit einem solchen (verunglimpfenden) Inhalt zu loeschen. Gegen die Entscheidung wurde Berufung eingelegt und der Rechtsstreit kam zum OLG Trier.

Das OLG Trier erliess ein Versaeumnisurteil (Az.: 4 O 106/00 ), da die beklagte Partei, die die Berufung eingelegt hatte, nicht zum Termin erschienen war, und veroeffentlichte eine Pressemeldung, nachdem das Urteil nun rechtskraeftig ist. Das Problem dabei ist allerdings, dass schon unter der Rechtslage der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Trier, welches die alte Fassung des Tele- dienstegesetzes (TDG 1997) anwendete, nach herrschender Meinung und der Gesetzesbegruendung zum TDG 1997 falsch war. Nach der No- velle des Gesetzes und dem seit 01.01.2002 geltenden § 8 Abs. 2 TDG entbehrt die Entscheidung der Rechtsgrundlage.

Im § 8 Abs. 2 TDG heisst es naemlich, Diensteanbieter (...) sind nicht verpflichtet, die von ihnen uebermittelten oder gespeicher- ten Informationen zu ueberwachen oder nach Umstaenden zu forschen, die auf eine rechtswidrige Taetigkeit hinweisen. Also muessen Gaestebuchbetreiber nicht staendig ueberpruefen, was Gaeste dort eintragen. Allerdings aendert das nichts daran, dass sie dazu verpflichtet werden koennen, solche verunglimpfenden Inhalte zu loeschen.

Die Pressemitteilung des LG Trier vom 20.06. finden Sie unter:
> http://www.justiz.rlp.de/cms/mitte.asp?Seite=Aktuell


neil@agino.de

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