belastete immobilie
hallo und dank vorab für jegliche hilfe !
meine mutter ist verstorben. meine eltern lebten in einer zugewinngemeinschaft.
die gemeinsam erworbene immobilie ist noch belastet.
die lebensversicherung meiner mutter wird diese belastung jedoch fast ablösen.
meine frage: zu welchem anteil sind mein vater und ich an der immobilie erbberechtigt ?
mein vater traägt die hälfte der schulden des hauses.
nur durch die lebensversicherung meiner mutter wird das haus fast abgelöst.
welcher anteil vom haus steht mir denn nun rechtmässig zu ?
das gesetzliche viertel vom verkehrwert oder weniger / mehr ?
dank vorab !
von admin-c am 13.09.2005 21:59
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>belastete immobilie
Wenn dein Vater als begünstigter in der LV eingetragen ist, gehört das Geld gar nicht zur Erbmasse.
Vermutlich sind deine Eltern im Grundbuch als 50 %-Eigentümer eingetragen.
Dann würde theoretisch von 50 % 25 % deinem Vater zustehen und 25 % dir, d.h., dein Vater wäre 75 % Eigentümer und du 25 %. Das klappt natürlich nur bei einer abbezahlten Immobilie. Wenn da noch Belastungen drauf liegen, "erbst" du auch den Schuldenanteil.
Möglich ist es, dass dein Vater deinen Anteil kauft (z.B. mit dem Geld von der Lebensversicherung), wie aber von hh gesagt, hast du kein Anrecht darauf.
Bist du denn im guten mit deinem Vater oder möchtest du Geld sehen?
von sika0304 am 14.09.2005 10:59
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