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bekommt der Arbeitgeber Geld bei Krankmeldung

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bekommt der Arbeitgeber Geld bei Krankmeldung

Hallo

Wenn ich als Arbeitnehmer krank bin und ein Attest vom Arzt habe, bekommt der Arbeitgeber dann was für die Ausfalltage?
Habe mal gehört, dass unter 3Tage Krankheit der Arbeitgeber keine Geld bekommt. Ab 3 Tage springt die Krankenversicherung ein und vergütet dem Arbeitgeber.

Stimmt das? Und wenn ja in welcher höhe? Bzw. wie läuft es wenn ein Mitarbeiter krank wird.

Danke


von tirol am 12.10.2009 15:05
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>bekommt der Arbeitgeber Geld bei Krankmeldung
... die ersten 6 wochen zahlt der ag - siehe entgfortzg, sofern das arbeitsverhältnis länger als 4 wochen besteht.

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"... nach bestem Wissen
.
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""


von blaubär49 am 12.10.2009 15:59
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>bekommt der Arbeitgeber Geld bei Krankmeldung
Hi,

falls tirol aus Tirol kommt, ist es evtl. anders - dies ist ein Forum für deutsches Recht.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 12.10.2009 16:30
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>bekommt der Arbeitgeber Geld bei Krankmeldung
lebe in Deutschland
und arbeite auch hier!


von tirol am 12.10.2009 16:32
Status: Senior (117 Beiträge)
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>bekommt der Arbeitgeber Geld bei Krankmeldung
Falls der Arbeitsplatz neu ist zahlt die Kasse.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 12.10.2009 16:42
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>bekommt der Arbeitgeber Geld bei Krankmeldung
Hi,

dann haben Sie recht sonderbare Ansichten - immerhin gibt es das System der Entgeltfortzahlung schon recht lange. 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber, ohne Karenztage, und er kriegt das auch nicht erstattet. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Gruß vom mümmel

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von muemmel am 12.10.2009 16:42
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>bekommt der Arbeitgeber Geld bei Krankmeldung
Die sonderbaren Ansichten sind nicht so falsch.

Arbeitgeber mit einer Betriebsgröße von bis zu 30 Mitarbeitern können sich nach dem Ausgleichsaufwendungsgesetz (AAG) 80% der entstandenen Kosten für die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erstatten lassen (Umlage U1), sowie 100% der Kosten, die aufgrund des Mutterschaftsgesetzes (Mutterschaftsgeld, Beschäftigungsverbot) entstehen (Umlage U2). Die Erstattungen gibt es ab dem ersten Krankheitstag. Die betroffenen Arbeitgeber sind verpflichtet, an diesem Umlageverfahren teilzunehmen.

Für diese Umlagen muss der AG jedoch gesonderte Beiträge in eine Umlagekasse zahlen. Das ganze wird von den Krankenkassen verwaltet.

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von hh am 12.10.2009 17:56
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