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beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?

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beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?

Hallo,
bei mir hat gerade jemand von der Kripo angerufen, ich hätte so und so viele mp3s runtergeladen , die Letzte im Dezember letzten Jahres und nun wird Strafanzeige gegen mich erstattet bzw. gegen meinen Vater, da ja auf ihn das Internet angemeldet ist. Ich müsse so mit 2000 - 3000 Euro Strafe rechnen.

Nun will ich nicht das mein Vater für etwas das ich getan habe eine Strafanzeige bekommt und werde die Schuld auf mich nehmen.

Allerdings bin ich Student und lebe im mom. komplett vom Bafög ohne welches mir das Studium garnicht möglich wäre.

Ein Freund von mir wurde vor 3 Monaten erwischt , 3000 Euro Strafe und er kann sie abzahlen mit monatlich 50Euro ... allerdings befindet er sich in der Ausbildung und bezieht ein Gehalt.

Weiß jemand von Ihnen wie so eine Situation behandelt wird?Als Bafög-Empfänger kann ich solch eine hohe Strafsumme in den nächsten Jahren keinesfalls aufbringen.Ebenso meine Eltern nicht, meine Mutter ist arbeitslos und bezieht kein ALG II vom staat und mein Vater befindet sich in Altersteilzeit und bezieht ebenfalls nicht mehr seinen vollen Lohn.

Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten und Bemühungen.

mfg

student-wi


von student-wi am 16.05.2007 10:47
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
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von guest123-1156 am 16.05.2007 11:24
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
Hallo,
nein es wurde nichts sichergestellt. Scheinbar gibt es "nur" ein Dokument welches meine Downloads nachweist ...

Unser WLAN daheim ist allerdings verschlüsselt, sowas kann die Polizei doch feststellen, oder nicht?

Also ich habe bisher immer gehört das wenn man sein Internet nicht verschlüsselt und eine fremde Person läd dann darüber Musik oder sonstiges runter, ist trotzdem der Besitzer des Internetanschlusses haftbar?!


Mir ist es wichtig keine 3.000EUR Strafe zahlen zu müssen da ich diese Summe als Bafög Empfänger nicht aufbringen kann.


von student-wi am 16.05.2007 11:46
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
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von guest123-977 am 16.05.2007 12:33
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
ich kann nicht mehr sagen als mir meine Mutter gesagt hat am Tel. , sie hat mit dem entsprechenden Herrn geredet.

Scheinbar geht das Ganze von einer Anwaltskanzlei in der Gegend aus.

Bei meinem Bekannten war es so, dass er einen Brief bekommen hat in welchem alle seine Downloads aufgelistet waren...

Ich denke mal die Vorladung wird dann kommen sobald die Strafanzeige einflattert...

Ja meine Mutter hat gesagt der Herr von der Kripo meinte wir müssen so mit 2.000 - 3.000 EUR Strafe rechnen .


Weiß jemand bescheid wie es sich mit solchen Strafzahlungen bei Bafög-Empfängern verhält ?


Ach und mein Bekannter hat gemeint er wäre dadurch nicht vorgestraft , kann das jemand bestätigen ?


von student-wi am 16.05.2007 13:02
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
Hallo. es ist wirklich mrkwürdig, dass die Kripo bei jemanden zu Hause anruft und gleich mitteilt, welche Strafen zu erwarten wäre. Ich denke eher, da sind Sie einen schlechten Scherz auferlegen. Was würden Sie machen, wenn ich bei Ihnen anrufen würde, um mitzuteilen, dass Sie umgehend die Wohnung zu verlassen haben?

Grüsse
A.Posen


von Posen am 16.05.2007 14:15
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
Hallo,
also ich habe nun nochmal mit meiner Mutter telefoniert um nochmal genaueres zu erfahren.

Also der Herr hat angerufen, sich vorgestellt und ihr mitgeteilt das eine Strafanzeige erstattet wurde von der Kanzlei XYZ ( die selbe die schon gegen meinen Bekannten Anzeige erstattet hat )und er hat hier stehen das 1364 Songs runtergeladen wurden und der letzte am 27.Dez um kurz nach 11Uhr.
( Ich habe allerdings nur 300Songs auf meinen Laptop, keine Ahnung wie die auf die hohe Zahl kommen )

Es würde dann bald ein Brief kommen den wir korrekt ausfüllen müssen und dann zurückschicken. Es kann auch sein das der PC mitgenommen wird und wir den nicht mehr wiederbekommen. Es wird eine Geldstrafe auf uns zukommen und wir dürfen so mit 2.000-3.000EUR rechnen.

Er hat auch seine Nr. hinterlassen damit wir bei Fragen anrufen können.

Ich glaube kaum das es sich dabei um einen Scherz handelt, da wirklich alles 1zu1 so abläuft wie bei meinem Bekannten und ich auch über die selbe Tauschbörse wie er runtergeladen hat, glauben Sie mir ich wäre froh wenn es sich dabei nur um einen Scherz handeln würde.

Jetzt sind mir 2 Dinge wichtig

a.) Wie verhält es sich mit solchen Strafzahlungen bei Bafög Empfängern ohne Einkommen


b.) Als Student bin ich auf meinen Laptop angewiesen, sollte dieser mitgenommen werden und ich erhalte ihn nicht wieder habe ich ein großes Problem studientechnisch, kann dies Grund dafür sein, dass der PC nicht mitgenommen wird? Bei meinem Bekannten war niemals ein Polizist zuhause ...


Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

student-wi


von student-wi am 16.05.2007 14:42
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
Ach so. Die Ermittlungsbehörden teilen schon vorab mit, welche Beweismaterialen irgendwann mal, evtl. sicher gestellt werden könnten.

Und Sie erhalten einen Brief(vielleicht Anhörungsbogen?)den Sie korrekt ausfüllen MÜSSEN?

Hat sich über Nacht irgend etwas in der StPO geändert?
Falls Sie einen Anhörungsbogen erhalten, müssen Sie nur wahrheitsgemäße Angaben zur Person machen. SONST NICHTS.

Meine Hochachtung.....

Grüsse
A.Posen


von Posen am 16.05.2007 14:55
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
Hallo,

ich kenne micht nicht aus, ich teile hier nur mit was ich weiß und hoffe auf Antworten wegen meiner beiden oben gestellten Fragen a.) und b.)


von student-wi am 16.05.2007 15:20
Status: Praktikant (29 Beiträge)
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
Also wenn ich das richtig verstanden habe, ist seitens der Anwaltskanzlei Strafanzeige erstattet worden und ein Kripobeamter ruft an, um Sie aufzufordern, den bald eintreffenden Vorladungsbogen korrekt auszufüllen? Falls daß so war, spricht es für einen inkompetenten Beamten oder er hat aufgrund der Vielzahl der Verfahren die Lust verloren. Zunächst mal haben Angehörige ein Aussageverweigerungsrecht. Was also Ihre Mutter am Telefon gesagt hat, ist ohne Bedeutung. Wenn Sie ein Anhörungsbogen erhalten, müssen Sie zu der Sache nichts sagen, sondern lediglich Angaben zu den Personalien machen. Und die Beweislage ist offensichtlich sehr bescheiden. Hier erscheint es mir ausnahmsweise angebracht, frühzeitig einen Anwalt zu kontaktieren. In dem Fall wäre das Geld wahrscheinlich gut angebracht.


von Thomas.Newton am 16.05.2007 16:00
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>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
Hallo,
ja das hat der Herr sogar meiner Mutter selbst gesagt, dass sie nichts sagen muss,da sie sonst ja Familienangehörige belasten würde.
Meine Mutter hat sich am Tel. sowieso dumm gestellt, von daher hat sie nichts Belastendes ausgesagt.

Ich habe gerade mit der Mutter des Bekannten telefoniert, welcher von der gleichen Kanzlei seine Strafanzeige bekommen hat. Damals wollen sie zuerst 6000EUR haben für knapp 1000Songs und der Anwalt hat dann meinen Bekannten quasi als unwissend dargestellt und ein paar sonstige Argumente vorgebracht und dann wurde das Strafmaß auf 3000EUR reduziert und da er sich ja in Ausbildung befindet muss er jetzt monatl. "nur" 50 EUR bezahlen ( alles laut ihrer Aussage )

Kann die Tatsache, dass meine Mutter arbeitslos ist und keine Hilfe vom Staat bezieht , dass mein Vater sich in Altersteilzeit befindet ( Fabrikarbeiter ) , somit nur noch 80% seines Lohns bekommt und das ich Bafögempfänger bin ohne Einkommen die höhe des zu bezahlenden Betrags beeinflussen ?


von student-wi am 16.05.2007 16:55
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