>beim Downloaden erwischt, jetzt Strafanzeige - auch als Student ?
Hallo,
also ich habe nun nochmal mit meiner Mutter telefoniert um nochmal genaueres zu erfahren.
Also der Herr hat angerufen, sich vorgestellt und ihr mitgeteilt das eine Strafanzeige erstattet wurde von der Kanzlei XYZ ( die selbe die schon gegen meinen Bekannten Anzeige erstattet hat )und er hat hier stehen das 1364 Songs runtergeladen wurden und der letzte am 27.Dez um kurz nach 11Uhr.
( Ich habe allerdings nur 300Songs auf meinen Laptop, keine Ahnung wie die auf die hohe Zahl kommen )
Es würde dann bald ein Brief kommen den wir korrekt ausfüllen müssen und dann zurückschicken. Es kann auch sein das der PC mitgenommen wird und wir den nicht mehr wiederbekommen. Es wird eine Geldstrafe auf uns zukommen und wir dürfen so mit 2.000-3.000EUR rechnen.
Er hat auch seine Nr. hinterlassen damit wir bei Fragen anrufen können.
Ich glaube kaum das es sich dabei um einen Scherz handelt, da wirklich alles 1zu1 so abläuft wie bei meinem Bekannten und ich auch über die selbe
Tauschbörse wie er runtergeladen hat, glauben Sie mir ich wäre froh wenn es sich dabei nur um einen Scherz handeln würde.
Jetzt sind mir 2 Dinge wichtig
a.) Wie verhält es sich mit solchen Strafzahlungen bei Bafög Empfängern ohne Einkommen
b.) Als Student bin ich auf meinen Laptop angewiesen, sollte dieser mitgenommen werden und ich erhalte ihn nicht wieder habe ich ein großes Problem studientechnisch, kann dies Grund dafür sein, dass der PC nicht mitgenommen wird? Bei meinem Bekannten war niemals ein Polizist zuhause ...
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
student-wi
von student-wi am 16.05.2007 14:42
Status: Praktikant (29 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden