bei Pfändung Gehalt auf Konto von Kind?

19. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Baufirma
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
bei Pfändung Gehalt auf Konto von Kind?

Hallo, ich habe seit 2 Monaten einen neuen Arbeiter. Für diesen kam kürzlich ein Pfändungsbeschluss über einen 5stelligen Betrag seiner Krankenhasse - nun will er dass ich seinen Gehalt auf das Konto seines 8jährigen Sohnes überweise. Frage: darf er das? Darf ich das? Wie soll ich mich verhalten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Also eine Gehaltspändung, richtig?

Zitat (von Baufirma):
darf er das?
Klar

Zitat (von Baufirma):
Darf ich das?
Natürlich

Zitat (von Baufirma):
Wie soll ich mich verhalten?
Den Pfändungsbetrag von dessen Gehalt abziehen und den Rest auf das Konto des Kindes überweisen.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Er darf es eigentlich nicht, weil dann die Kontenidentität nicht gewahrt ist. Das ist dann aber ein Problem zwischen der Bank und Deinem AN. Dich als AG muss es nicht kümmern, auf welches Konto der AN sein Gehalt überwiesen haben möchte.

Ich verstehe auch nicht, was er sich davon verspricht, da es hier nicht um eine Kontopfändung, sondern um eine Gehaltspfändung geht.

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#3
 Von 
Baufirma
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat sich nicht 100% dazu bei mir geäußert, aber ich meine "herausgehört" zu haben dass ihm auch sein Konto gesperrt/gepfändet wurde. Ich denke er will einfach seine Familie ernähren können mit seinem Gehalt. Ich möchte lediglich, dass ich mich nicht strafbar mache - weil ich ja von seiner Pfändung weiß ...

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von hh):
Er darf es eigentlich nicht,...
Wo ist das denn verankert?

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4847 Beiträge, 1171x hilfreich)

Paragraph 154 der Abgabenordnung

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wo denn dort? Zitier doch bitte mal.
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__154.html

-- Editiert von -Laie- am 20.09.2017 17:29

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