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behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen

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behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen

Guten Tag,

er ereignete sich folgender Sachverhalt:

Mein Vater stürzte am 24.11.05 da er auf einer Treppe ausrutschte. Er begab sich daraufhin, da die Schmerzen mit Schmerzmitteln nicht besser wurden, am 02.12.05 zum Facharzt (Orthopäden). Dieser röngte ihn und diagnostizierte eine Stauchung der Wirbelsäule und verordnete weitehin eine Therapie mit Schmerzmitteln. Mein Vater müsse mit weiteren Schmerzen rechnen.

Als die Schmerzen am 30.12.05 so schlimm wurden, dass sich mein Vater aufgrund dessen zu der Uniklinik begab und den Vorfall schilderte, wurde er erneut geröngt und es wurde ein Bruch des Lendenwirbels entdeckt. Anhand des Röntgenbildes konnte definitiv festgestellt werden, dass dieser Bruch mit dem Sturz zusammenhängt.

Der momentane Stand der Dinge ist wie dieser, dass wahrscheinlich eine sehr risikoreiche Operation durchgeführt werden muss. Laut Arzt ist der Wirbel sehr kompliziert gebrochen, dass man ihn enfernen müsste.

Zudem darf mein Vater nicht mehr als 5 kg tragen, was ebenfalls eine starke private sowie auch berufliche Einschränkung darstellt.

Der Arzt aus der Uniklinik sagte, dass wenn das wirkliche Ausmaß der Verletzung sofort festgestellt worden wäre, man Zement in den Wirbel hätte spritzen können und das diese Operation nicht erforderlich gewesen wäre. Zudem wären ihm auch sehr viele Schmerzen erspart geblieben.

Der Ortopäde, der meinen Vater zuerst behandelte, beruft sich darauf, er hätte die falsche Stelle geröngt und aus diesem Grund den Bruch nicht entdecken können.

Meiner Meinung liegt hier doch ein ganz klarer Behandlungsfehler vor, für den der Arzt haftbar gemacht werden muss.

Wie seht ihr das?

Könnte mir jemand einen Anwalt empfehlen, der auf diesem Gebiet fit ist?

Viele Grüße
Sven


von sven0180 am 09.03.2006 12:54
Status: Praktikant (26 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 16 weitere Beiträge zum Thema "Behandlungsfehler".


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>behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen
In der gebotenen Kürze:

Ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Dies wird den sachverständigen Zeugnissen von Ärzten vorbehalten bleiben. Sie sind dafür zunächst darlegungs- und beweispflichtig. Wenn ein schwerer (!) Behandlungsfehler vorliegt oder der Arzt seinen Dokumentationspflichten nicht nachkommt, kann ggf. eine Umkehr der Beweislast eintreten. Der Arzt wird sich dann nur noch mit Kausalitätserwägungen retten können, was aber im Regelfall mißlingt.




von thosim am 09.03.2006 14:24
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen
Lieber Fragesteller!

Zum Thema `Ärztliche Behandlungsfehler´ und Beweislast empfehle ich Ihnen die sehr lesenswerten Internetveröffentlichungen von

1.) Frau Dr. Susanna Zentai, Die Beweislast bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern

und

2.) Dr. Ingelore König-Ouvrier, Grober Behandlungsfehler und Aufklärungspflicht.

Die Aufsätze müßten sich sehr leicht ergoogln lassen.

Im Übrigen können Sie auch bei Bundesgerichtshof.de vorbeischauen. Dort finden Sie in der Rubrik Entscheidungssammlung z.B. das Urteil des BGH vom 27.04.2004 - VI ZR 34/03 - im Volltext, das die gegenwärtige Rechtslage zur Thematik `Grobe Behandlungsfehler´ und `Beweislastumkehr´ noch einmal lehrreich zusammenfaßt.

LG


von thosim am 10.03.2006 17:17
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen
Hallo thosim,

vielen dank für die infos. Ich werde mir das mal durchlesen.

Viele Grüße
Sven


von sven0180 am 10.03.2006 17:47
Status: Praktikant (26 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen
Hallo!
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung
haben umgehend eine Deckungszusage einholen
und einen Anwalt für Patientenrecht suchen.
Ich würde mich mit der Aussage des Ortho.
nicht zufrieden geben.Beim nächsten heisst
es oh Entschuldigung,habe das falsche Bein
amputiert!!
Wenn der Ortho die LWS geröngt hat dann muss
er den Bruch sehen egal von welcher Seite
geröngt wurde!!

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "


von sammy1 am 10.03.2006 21:14
Status: Philosoph (769 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen
quote:
Wenn der Ortho die LWS geröngt hat dann muss
er den Bruch sehen egal von welcher Seite
geröngt wurde!!


Ich möchze Dir nicht zu nahe treten, lieber SAMMY 1, aber überlassen wir doch die Beantwortung der Fragen im Zusammenhang mit angeblichen ärztlichen Behandlungsfehlern einem oder mehreren Sachverständigen. Aus richterlicher oder anwaltlicher Laienperspektive lassen sich derlei Fragen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hinreichend beantworten.


von thosim am 10.03.2006 21:34
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen
@sven0180

es gibt die möglichkeit durch die gkv einen behandlungsfehler untersuchen zu lassen. ruf mal die krankenkasse an, die schicken dann die formulare.
ein anwalt, der sich in arzthaftung auskennt findest du über die anwaltskammer. in berlin könnte ich jemanden empfehlen.
außerdem solltet ihr euch an den vdk wenden, die stehen ebenfalls mit rat und tat zur seite.
wurde geröntgt oder ein mrt gemacht? bei einem mrt hätte @sammy recht, lieber @thosim.

sunbee


von Sunbee 1 am 11.03.2006 19:18
Status: Tao (11655 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 347 User(n) bewertet)

>behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen
@sunbee

Ja, mag sein! Das Problem ist eben nur, daß ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts und der einzelnen Behandlungsabläufe, insbesondere bei einem Arzthaftungsfall, die Auskünfte oder Tips, die aus diesem Forum kommen können, möglicherweise nur annäherungsweise richtig sind, ggf. aber auch nur als Anregung für den weiteren Fortgang der Sache dienen können.

Die Beauftragung eines versierten Arztrechtspezialisten, der sich der Sache annimmt, wäre deshalb in der Tat angezeigt.

LG


von thosim am 11.03.2006 19:41
Status: Unsterblich (2194 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>behandlungsfehler mit schwerwiegenden Folgen
Hallo

mein vater wurde von dem orthopäden geröngt. Dieser röngte jedoch den falschen teil der wirbelsäule, so dass der bruch nicht sichtbar war.

Genau in dieser Sache liegt meines Erachtens der grobe Behandlungsfehler des Arztes.

sogar ich als laie weiß, dass ein schmerz in höhere bzw. untere Bereiche des Körpers ausstrahlen kann. Wie zum Beispiel auch jeder weiß, dass ein Patient der einen Herzinfakt hat, Schmerzen im Arm verspürt.

Demnach wurde der bruch nicht festgestellt.

viele grüße
sven


von sven0180 am 12.03.2006 10:18
Status: Praktikant (26 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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