Hallo
ich habe einen Einheitsmietvertrag unterschrieben.
In diesem Vertrag ist eine Mietdauer von 3 Jahren eingetragen und ist somit befristet bis zum 31.07.2013.
Allerdings ist kein kreuz gesetzt worden bei den 3 Möglichen Gründen der Befristung
(Eigennutzung - Renovierung - Dienstleistung Verpflichteten vermieten).
Ändert sich somit mein befristeter Mietvertrag in einen unbefristeten Mietvertrag?
Grüsse
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befristeter Mietvertrag - kündigungsgrund fehlt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Vieleicht zur Sicherheit noch die Frage, ob es sich um eine Befristung handeln sollte, oder um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht für 3 Jahre ??
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Hi
Von kündigungsverzicht für die 3 jahre war nie die rede.
Nur davon das nach 3 jahren verhandelt wird, ob der vertrag verlängert wird oder nicht.
Mir geht es in erster linie um nen kauf einer immobilie.
Wichtig ist das ich die drei monate kündigungsfrist bekomme.
Danke für die antwort
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Es wäre vielleicht doch besser, wenn man die Klausel im Wortlaut lesen könnte.
Von was letztendlich die "Rede" war ist vorerst nebensächlich.
Nur das, was schriftlich vereinbart wurde, ist maßgebend.
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Die "rede" wurde auch festgehalten.
Also schriftlich festgehalten das bei ablauf der frist nach den 3 jahren über eine verlängerung neu verhandelt wird.
Was mich halt interessiert ist, wie sieht es bei einer kündigung innerhalb der befristeten mietvertrages aus. Wenn kein kündigungsgrund (siehe oben) festgelegt wurde?
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Wenn es sich nicht um einen Kündigungsverzicht handelt, dann hast Du, mangels Befrsitungsgrund einen unbefristeten Vertrag, der mit 3monatiger Frist gekündigt werden kann.
Nur wird dies leider oft verwechselt, Kündigungsverzicht/befristeter Mietvertrag, daher die Nachfrage.
Und wie Sinus schrieb, wäre es am sinnvollsten, die Klausel zu posten, da man danne rst wirklich beurteilen kann, wie das Ganze im Wortlaut zu verstehen ist, bzw. einscannen und hochladen + Link hier setzen.
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Was wohl auch nicht ganz unwichtig wäre:
Gewerblicher oder Wohnraummietvertrag?
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quote:
Gewerblicher oder Wohnraummietvertrag?
Das ging mir auch schon durch den Kopf, aber da er schrieb "Einheitsmietvertrag" dachte ich mal an Wohnraum.
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Es geht um wohnraum den ich mit meiner frau nutze
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quote:<hr size=1 noshade>Wenn es sich nicht um einen Kündigungsverzicht handelt, dann hast Du, mangels Befrsitungsgrund einen unbefristeten Vertrag, der mit 3monatiger Frist gekündigt werden kann. <hr size=1 noshade>
Ja, aber kommentarlos nur vom M, nicht vom Vm.
Der bräuchte ein berechtigtes Interesse i.S. § 573 II BGB , sonst wäre seine Kündigung unwirksam.
Auch wenn die Befristung unwirksam ist, vorher wird der Vm. ein berechtigtes Interesse kaum nachweisen können. Er hat ja zu erkennen gegeben, dass er vorher die Wohnung nicht braucht.
Danach hängt es dann davon ab, wie die Vm.-Kü. begründet wird.
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Hallo zusammen,
anbei ein Link mit der Mietdauer.
http://s1.directupload.net/file/d/2836/rreyq54f_jpg.htm
Desweiteren steht auf der letzten Seite unter Zusatzvereinbarungen / Schriftform:
ab dem 01.08 2013 verlängert sich das Mietverhältniss jährlich, wenn nicht eine seite vorher kündigt
Danke
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Du kannst mit 3monatiger Frist kündigen, oder länger wohnen bleiben, die Befristung ist unwirksam.
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