befristeter Arbeitsvertrag - nach nicht Verlängerung Sperre vom Arbeitsamt

3. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb426247-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
befristeter Arbeitsvertrag - nach nicht Verlängerung Sperre vom Arbeitsamt

Hallo,

ich schreibe kurz in Stichpunkten
im Nov. 2014 unterschrieb ich einen AV befristet bis 30.11.2015
davor war ich ca 4 Wochen in einer anderen Firma beschäftigt bei der ich aufgrund des neuen AV gekündigt habe
Juli 2015 stellte ich mich bei meiner zuständigen Behörde vor um mitzuteilen das mein AV vorraussichtlich am 30.11.2015 endet
September 2015 wurde eine SSW bei mir festgestellt - damals 10. Woche
aufgrund von extremer Übeilkeit wurde ich vom FA krankgeschrieben bis zum Vertragsende
November 2015 bekam ich vom Arbeitgeber Bescheid das mein Vertrag wie vereinbart am 30.11.2015 endet
also gleich zur Behörde Arbeitslosmeldung gemacht und Antrag abgegeben

Dez, kommt Bescheid das mir eine 3 Monatige Sperre gesetzt wurde da ich an der nicht Vertragsverlängerung nicht interessiert gewesen sei und ich diese selbst verschuldet hätte - wortwörtlich am Telefon hätte mich ja nicht schwängern lassen brauchen

Nun wurde Widerspruch eingelegt
dieser wurde abgelehnt

nun stehe ich ohne einen Cent Geld da
und bin vollkommen ratlos was ich noch machen soll

auch Antrag auf Erstaustattung fürs Baby wurde abgelehnt

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Falsches Forum, das Thema betrifft Sozialrecht und nicht Arbeitsrecht.

Und so wirklich Glauben kann ich ehrlich gesagt nicht, was Sie hier schreiben. Wenn das stimmt, dann wären das unglaubliche Vorgänge bei der Arbeitsagentur.

Warum die AA eine Erstausstattung für Babys zahlen soll, verstehe ich hingegen nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Frage: War der Job den du gekündigt hast unbefristet? Wenn ja, ist die Sperre zu Recht ergangen. Du darfst keinen unbefristeten Job für einen befristeten kündigen. Dann führst du mutwillig die Arbeitslosigkeit herbei und das führt zu einer dreimonatigen Sperre.

Du kannst ja vorm Sozialgericht klagen. Ist kostenlos. Dauert aber mindestens 3 Jahre.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Violetta76):
Frage: War der Job den du gekündigt hast unbefristet? Wenn ja, ist die Sperre zu Recht ergangen. Du darfst keinen unbefristeten Job für einen befristeten kündigen. Dann führst du mutwillig die Arbeitslosigkeit herbei und das führt zu einer dreimonatigen Sperre.
.


Die Aussage ist in der Form nicht richtig. Es mag sein, das vor vielen Jahren die Arbeitsagentur dieser Ansixht war, das würde aber mittlerweile durch die Rechtsprechung gerade gerückt. Näheres findet man z.b. In den Durchführungsanweisungen der AA.

Lesenswert u.A. dieses fast 10 Jahre alte Urteil des BSG, bei dem ein AN einen nur ein halbes Jahr dauernden befristeten Vertrag unterschrieb, bei dem er gar nur die Hälfte seines vorherigen Gehaltes bekam.

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BSG_Sperrzeit_12_07_2006_B11a_AL55_05R.html

Wenn das vorherige Arbeitsverhältnis gerade mal 4 Wochen bestand, kann zudem von einem sicheren Arbeitsverhältnis keine Rede sein, da die Wartezeit des Kündigungsschutzgesetze 6 Monate beträgt.

-- Editiert von 1000kleinesachen am 03.01.2016 09:25

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Abgesehen davon, dass hier im falschen Forum gepostet wird, geht doch einiges durcheinander. Die erste Frage ist doch, ob die werdende Mutter noch AUB geschrieben ist. Dann wäre nämlich die Krankenkasse zuständig. Die zweite Frage ist, wieso es da noch Schriftverkehr zwischen AG und AN gab. Normalerweise endet ein Zeitvertrag ganz ohne weitere Verhandlungen/Vereinbarungen automatisch. Das hat diese Sorte von Verträgen so an sich. Wieso kam hier noch was? Bestand die Option der Umwandlung von einem befristeten in einen unbefristeten Vertrag? Oder zumindest auf eine Verlängerung, und auf die wurde verzichtet? Erst wenn wir zum Vertrag ohne Option der Verlängerung/Umwandlung kommen, stellt sich die Frage, ob die seinerzeitige Kündigung jetzt eine Sperre bewirken kann.

So, nun zum Rest. Wenn die Sperre rechtens ist, dann bist Du immer noch ein ALG II Fall. Von dort wird auch die Erstausstattung gezahlt, also vom Job-Center (in einigen Ländern auch vom Landratsamt). Allerdings nur, wenn Du bedürftig bist, also nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, mit dem Kindsvater. Denn primär ist der für Dich und das Kind zuständig, nicht der Steuerzahler.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@wirdwerden

Von einem Schriftverkehr zwischen AG und AN nach Ende des befristeten Vertrages lese ich nichts. Und wenn sich der AG kurz vor Ablauf der Befristung zur Verlängerung oder Nichtverlängerung äußert, so ist das nach meinem Empfinden zumindest anständig. Das das nicht alle AG machen, ist mir bekannt. Trotzdem gehört sich das einfach.

Das bei weiterem bestehen der AUB die Krankenkasse zuständig wäre, ist ein sehr guter Hinweis!

Und zur Rechtmäßigkeit einer Sperre noch folgendes:

Zitat:

Bei der Bundesagentur für Arbeit gilt seit diesem Jahr eine neue Durchführungsanweisung für die Verhängung einer Sperrzeit. Diese droht einem Arbeitnehmer u.a. dann, wenn der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis gelöst hat oder durch vertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat. Eine Sperrzeit ist in diesen Fällen ausgeschlossen, wenn der ARbeitnehmer einen wichtigen Grund vorweisen kann. Als solcher wird nun bei der Arbeitsagentur anerkannt:

1. Der Nachweis des Arbeitnehmers, dass er bei einer drohenden rechtmäßigen arbeitgeberseitigen Kündigung durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung erlangen konnte, auf die er ohne Abschluss des Aufhebungsvertrages keinen Anspruch gehabt hätte;

2. Der Wechsel von einem unbefristeten in ein mindestens zwei Monate befristetes Arbeitsverhältnis, wenn
– die Tätigkeit in einem anderen Berufsfeld ausgeübt wird, in dem der Arbeitnehmer zusätzliche berufliche Fertigkeiten erlangen kann oder
– die befristete Tätigkeit der erworbenen bisherigen höheren Qualifikation entspricht oder
– in der befristeten Beschäftigung ein um mindestens 10 % höheres Arbeitsentgelt erzielt werden kann.

Mit diesem Wechsel in der Verwaltungspraxis passt sich die Bundesagentur für Arbeit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an (BSG, Urteil vom 12.07.2006, B 11a AL 47/06 R ; BSG, Urteil vom 12.07.2006, B 11a AL 55/05 R ).


https://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/bundesagentur-fuer-arbeit-aendert-verwaltungspraxis-bei-sperrzeiten-287/


-- Editiert von 1000kleinesachen am 03.01.2016 09:40

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

"wie vereinbart beendet" lautete nach TE der Bescheid. Das spricht für schriftlich. Und das kann für eine neue Vereinbarung sprechen. Offensichtlich konnte die werdende Mutter dieses alles nicht befriedigend erklären.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb426247-14
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

also
1. Arbeitsvertrag war bis 15.12 befristet habe diesen 2 Wochen vorher gekündigt da ich aus gesundtheitlichen Gründen unter anderem nicht bis zum Schluss einhalten konnte und wollte - wurde alles schritlich sogar mit der Arbeitsagentur abgeklärt und genehmigt

2. die Krankmeldung erfolgte nicht durchgehend - da zwischendurch Urlaub bestand also war keine Krankenkasse involviert
Krankmeldung endete am 30.11. ebenfalls auch Vertragsende

3. es war nie im Raum gestanden das Vertrag verlängert wird
aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt . sicher lich habe ich geäussert bei der Abeitsagentur das ich hoffe dort weiterzarbeiten zu dürfen

4. Arbeitsamt legte mir sogar Nahe bei Einstellungsgesprächen SSW zu verschweigen nur um an einen Job zu kommen was ich ablehnte das war schon die erste Drohung "wenn ich das nicht mache kann ich guggen wo ich bleibe".

5. Hartz V und Wohngeld wurde ebenfalls abgelehnt da ich von meinem Vermögen - was ich nicht habe- Leben soll
alle erforderlichen Unterlagen wurden schon mit den Widersprüchen eingereicht - die ja auch abgelehnt wurden

Aussage derer ich habe die letzten Monate zu gut verdient, hätte mir davon was zurücklegen können, ahja mit 1400 € Brutto ....

6. ebenso wurde mir mitgeteilt meine Wohnung wäre für eine alleinstehende Person zu gross und zu teuer (2 ZKB - 60qm 500 € warm - Kücheneinrichtiung war nicht dabei -- habe ich mir selbst gekauft ) ich soll umziehen dann könne man über Ansprüche reden - das ich bald ein Kind bekomme juckt niemanden

7. wurde mir von der Arbeitsamt gesagt ich kann Erstausstattung beantragen was ich auch getan habe
(wurde dann an die ARGE weitergeleitet, da ja auch Hartz V im Raum stand - da sich das Arbeitsamt nicht sicher ist ob sie bei SSW zahlen müssen)

jetzt wurde ja beides abgelehnt bzw eines gesperrt

Habe immer nur Theater mit den Ämtern habe jetzt Klage beim Sozialgericht über einen befreundeten Anwalt eingereicht
der auch schon vorher Kontakt mit denen aufgenommen hat, aber ausser dumme Sprüche kam von der Behörde nichts




weil ich ja zuviel Geld hätte


1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von fb426247-14):
also
1. Arbeitsvertrag war bis 15.12 befristet habe diesen 2 Wochen vorher gekündigt da ich aus gesundtheitlichen Gründen unter anderem nicht bis zum Schluss einhalten konnte und wollte - wurde alles schritlich sogar mit der Arbeitsagentur abgeklärt und genehmigt
2. die Krankmeldung erfolgte nicht durchgehend - da zwischendurch Urlaub bestand also war keine Krankenkasse involviert
Krankmeldung endete am 30.11. ebenfalls auch Vertragsende



Bitte was? Jetzt wurde der befristete Vertrag plötzlich von Dir selbst gekündigt? Das ist doch ein völlig anderer Sachverhalt, warum steht das nicht so im ersten Beitrag? Welchen Sinn diese Kündigung hat, verstehe ich nicht. Wenn es mit der AA abgeklärt war und gar schriftlich, dann fragt man sich um so mehr, warum dann plötzlich die Probleme entstehen.

Wenn bereits ein RA beauftragt wurde, dann wird der das schon klären.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Du hast schwanger Deinen Arbeitsvertrag gekündigt? Lese ich das richtig?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Fast überall in Deutschland gibt es Sozialberatungsstellen. Ich würde Ihnen dringend empfehlen, dass Sie sich mit den Unterlagen dorthin wenden.

1x Hilfreiche Antwort

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