befristeter Arbeitsvertrag -kann man auf unbefristeten klagen?

3. Januar 2005 Thema abonnieren
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! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)
befristeter Arbeitsvertrag -kann man auf unbefristeten klagen?

Hallo,

eine Kollegin von mir hatte einen befristeten Arbeitsvertrag der dreimal befristet verlängert wurde, dann ist er letztes Jahr ( Anfang des Jahres) ausgelaufen und sie mußte gehen.

Nun hat die Firma wieder Bedarf an Arbeitskräften und würde sie gerne wieder einstellen aber nur befristet für 3 Monate .

Geht das ? Oder muß oder kann sie dann nciht auf unbefristeten klagen ?

Danke für die Antworten :-)

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7 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn es einen sachlichen Grund für die Befristung gibt, dann geht das.

Wenn dieser Grund allerdings nur vorgeschoben ist, dann läuft der AG Gefahr, dass die Kollegin auf einen unbefristeten Vertrag erfolgreich klagt.

Mögliche sachliche Gründe für eine Befristung sind (§ 14 TzBfG ):
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,

2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,

3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,

4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,

5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,

6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,

7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder

8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht


Wenn keiner der genannten Gründe vorliegt, dann ist ein erneuter befristeter Vertrag nicht möglich.

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#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Himmel Hilf.... wäre es da nicht einfacher Befristungen gleich welcher Art, von vornherein unbegrenzt zu "zuzulassen"....?

Und hh erwähnt hier nur die "groben" Punkte - die Auslegungen sind da weit interessanter...

zu 1. der "betriebliche" Bedarf an einer Arbeitsleistung besteht immer nur für einen begrenzten Zeitraum... nur das sich dieser eben öfter wiederholt.

zu 3. der zweithäufigste Grund, es soll ja Vertretungen geben, die lebenslang dauern oder sich ständig gegeneinander austauschen, sogar innerhalb der Betriebsfilialen....

zu 4. wie - bitte, ist jetzt das zu verstehen... die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt also eine Befristung = ?

zu 5. tz tz tz - so mancher AN wird hier immer wieder äußerst erfolgreich erprobt... und wieder und wieder und....

zu 6. Das ist allerdings kernig... - könnte das nicht auf Jeden zutreffen - wie frei ist das auszulegen?

zu 7. man kläre mich auf - eine Befristung ist dann rechtens, wenn Geldmittel von vornherein nur für eine Befristung freigegeben werden (Behördenwortlaut?) ???

Man kann mir meine Art Humur hier ja übel nehmen, aber so wird das komplett zum Witz, nur dass das Lachen im Halse stecken bleibt...

Selbst Arbeitgeber, die kurz vor der Pleite stehen, werden mit Hilfe eines Winkeladvokaten oder eines guten Buches eine findige und rechtssichere Formulierung für einen wie auch immer befristeten Arbeitsvertrag finden....

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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

@nefertari

Es handelt sich bei meiner Aufzählung um einen Ausschnitt aus dem § 14 TzBfG . Es ist also ein original-Gesetzestext. Du solltest Dich aber auc nicht dümmer anstellen, als Du bist.

Aber trotzdem zur Erklärung:

zu 1.: Ein begrenzter Zeitraum, der sich ständig wiederholt, ist doch nicht begrenzt. Es geht hier um den Arbeitsanfall, nicht um die Begrenzung des Arbeitsvertrages.

zu 2.: Ist wohl klar, was darunter zu verstehen ist.

zu 3.: Damit ist Vertretung während Elternzeit oder langer Krankheit gemeint, nicht eine betriebsnotwendige Vertretungsregelung

zu 4.: z.B. Saisonarbeit

zu 5.: Dass eine Erprobung nicht ewig dauert, dürfte doch wohl klar sein.

zu 6.: z.B. weil schon klar ist, dass anschließend eine Ausbildung folgt, dass jemand schwanger ist usw.

zu 7.: Diesen Punkt hast Du wenigstens richtig verstanden.

zu 8.: Hierzu hast Du keinen Kommentar?

Mit einem hast Du allerdings Recht. Die Aufzählung ist so umfangreich, dass sich fast immer ein sachlicher Grund für eine Befristung findet.

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#4
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

@hh


Zitat: "@nefertari

Es handelt sich bei meiner Aufzählung um einen Ausschnitt aus dem § 14 TzBfG . Es ist also ein original-Gesetzestext. Du solltest Dich aber auc nicht dümmer anstellen, als Du bist."

wie charmant... ich soll mich also nicht dümmer anstellen, als ich bin - so so....
Wer gibt dir das Recht zu behaupten, dass ich dumm wäre?

Sicherlich habe ich meine Auslegungen hier etwas überspitzt, aber sie waren nur teilweise als erkennbare Fragen formuliert... Das "Bissige" daran ist allerdings mein voller Ernst. Fakt ist doch es gibt tatsächlich Betriebe, die ausschließlich befristete Verträge rausgeben - wie begründen diese Betriebe das "rechtlich", wenn es doch so kompliziert ist....?

1. Das dieser "Bedarf" nur vorrübergehend besteht, habe ich nicht in Abrede gestellt. Mein Ex-Chef hat nur 4 Festangestellte, davon ist eine seine eigene Frau. Er hat halt viel oder oft "Bedarf" - die letzte ausgesprochene Verlängerung betrug genau 3 Monate, hiernach wurde wieder verlängert... Es handelt sich nicht um Saisonarbeit und die Filialen sind ganzjährig fast jeden Tag geöffnet.

2. Das habe ich nicht kommentiert, ebenso wie 8.! Warum also die Kritik?

3. Mir ist klar, was damit gemeint ist...und hiernach gibt es eben wieder einen anderen Grund - oder es gibt einen sachlichen Grund nach den zeitlich ausgereizten Verlängerungen... Ganz ehrlich - kaum jemand wehrt sich doch dagegen, die "Alternative" arbeitslos zu werden ist eben keine.

4. Danke - die Saisonarbeit hätte ich damit nicht verknüpft, aber klar, die ist natürlich befristet...

5. Bei vorgeschalteter Probezeit eben doch... wie gesagt, bei meinem letzten AG gibt es Angestellte, die schon im 7. Jahr "erprobt" werden... - Wenn ich nach/während der Elternzeit einen neuen Vertrag bekomme, wird dieser auch wieder befristet sein plus Probezeit von einem halben Jahr und sicherlich nicht sachlich begründet. Wenn ich dagegen angehe, habe ich eben keinen Job so einfach ist das...

6. Und das alles nur, weil ich schwanger war?

Schön dass du wenigstens der Essenz des Ganzen zustimmst. Ganz ehrlich: brauchen wir Gesetze, die uns nicht wirklich schützen bzw. nützen - ich sage nein!


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#5
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Als Beobachter darf ich ja schmunzeln über Eure Beiträge....da wir Aufträge für einen begrenzten Zeitraum haben....sind befristete Arbeitsverträge an der Tagesordnung.

Nun steht tatsächlich ein Projekt an, daß wieder mal zeitlich begrenzt ist
Januar-Mai !

Nur sobald die Arbeitnehmerin klagen könnte, wird sie vom AG nicht eingestellt. Und das ist Pech für und, wir sind der BR :-(

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das fällt doch klar unter § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG .

Eine Befristung aus sachlichem Grund ist daher ohne Einschränkung möglich. Eine Klage der Arbeitnehmerin hätte keine Aussicht auf Erfolg.

Im Arbeitsvertrag muss jedoch der Grund für die Befristung angegeben sein.

Als Betriebsrat sollte Ihr Euch den Gesetzestext daher einmal genau anschauen, z.B. hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/index.html

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#7
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

danke schön für die HIlfe !!!!!

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