baurecht bezüglich gaststätte

8. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
tonimann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
baurecht bezüglich gaststätte



Tach zusamm, ich weiss nicht ob ich hier richtig bin aber ich würde mich freuen hier Hilfe zu bekommen.



Ich habe vor kurzem eine Gaststätte eröffnet in der ich FREIE Pokerspiele anbieten wollte. Frei heisst: Die Spieler ( in der Regel 5-9) bekommen Karten und Chips gegen eine Miete von ca. 10-15 Euro pro Stunde und spielen dann ohne von mir organisierte Struktur. Dies kann immer, je nach Öffnungszeit, geschehen. Mein Gedanke war dabei, mit Dart und Billard hole ich keinen mehr von der Couch runter. Der Pokerboom lockt die Leute an. Ich dachte mir das 15 Euro für 5-9 Mann vergleichbar mit einer BillardtischMIETE, DartMIETE oder KickerMIETE sind. Dazu kamen die obligatorischen monatlichen Turniere.

Für alle Aktivitäten gab es natürlich auch Werbung. Online, sowie auch Handzettel.

Vom Ordnungsamt gab es keinerlei Bedenken mehr.

Jetzt gab es aber Probleme mit dem Bauamt.

Mir wurde gesagt das ich keine Gaststätte mehr sei sondern eine Vergnügunstätte. Die Haupteinnahmequelle bestehe durch das Pokerspiel und nicht durch den Verkauf von Getränken. Und das verstehe ich nicht. In anderen Gaststätten wird Billard, Flipper, Dart und Kicker gespielt. Dazu kommen noch 1 oder 2 Geldspieler. Warum soll ich eine Vergnügungstätte sein und andere nicht??

Die Onlineseite die ich für die Kneipe enthielt zwar massiv Werbung für das Pokerspiel, PR eben, aber das allein kann doch nicht als Beleg für eine Vergnügungstätte herhalten, oder?


Muss ich wirklich eine Nutzungsänderung zur Vergnügungstätte beantragen wenn ich den Pokertisch wie einen Billardtisch oder ähnliches behandel?? Der Haupterwerb besteht nach wie vor durch Getränkeverkauf.

Die Nutzungsänderung wurde mir jetzt aufgezwungen. Kann ich sie ablehnen wenn ich jegliche Werbung und den Pokertisch entferne??


Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten.

Gruss Toni


p.s.: Ich konnte mir bis dahin nicht vorstellen das so etwas unter Baurecht fällt.

-- Editiert am 09.04.2010 05:15

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Auch hier gilt wie immer, alles schriftlich Regeln.
Wenn das Gewerbeaufsichtsamt sagt es ist eine Kneipe, dann ist das so.
Wenn das Bauordnungsamt sagt du musst eine Umnutzung beantragen, sollen Sie dir die Begründung erstmal schriftlich schicken.

Hier gibts auch ein Unterforum für Gewerbe vielleicht solltest du dort nochmal nachfragen.

Wenn bei deiner Werbung das Pokerspiel im Mittelpunkt steht, könnte man schon denken, dass du deine Einnahmen über die Pokerspieler erzielen möchtest und nicht aus dem Getränkeverkauf.

Du solltes ggf. darauf hinweisen, dass du nicht um Geld spielen lässt (keine Siegprämien und ähnliches)

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