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bauliche Veränderung, schlichte Balkonüberdachung

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bauliche Veränderung, schlichte Balkonüberdachung

Hallo zusammen,

folgendes brennendes Problem
>
> vor zwei Monaten haben wir eine nette Mietwohnung in einer
> der
> Ruhrgebietstädte bezogen (optimal für uns beide,
> mich und meine
> Freundin- wichtige Bemerkung für den Sachverhalt).
> Die Wohnung hat einen Balkon, leider ohne Dach.
> Dieses Problem haben
> eigenhändig gelöst dadurch, dass wir eine sehr
> schlichte Überdachung
> gebaut haben. Die Überdachung besteht aus drei
> Holzbalken,
> festgeschraubt an den Balkon und einer Planne oben
> drauf (insgesamt 5 Schrauben im Beton, die beim Auszug sehr leicht zu beseitigen sein werden). Das haben
> wir ohne Zustimmung des Vermieters gemacht, da er
> grundsätzlich
> nichts erlaubt. Jetzt droht er uns, ohne jedwede
> Argumente sich
> anzuhören, mit einer fristlosen Kündigung.
>
> Meine Fragen.
>
> 1. Darf er das Mietverhältnis fristlos kündigen (in
> unserem Fall)
> 2. Da wir die Wohnung auf keinen Fall verlieren
> wollen, möchte ich
> gerne wissen inwieweit ich in deisem Fall gehen
> darf, ich meine damit
> dass ich auf Forderungen des Vermieters nicht
> reagiere aber
> andererseits bereits einen Rechtsanwalt
> eingeschaltet habe.
>
>
> besten Dank im Voraus,
>
> viele Grüße aus dem grünen Ruhrgebiet


-----------------
"Elia Goichmann"


von Elia am 26.08.2007 15:12
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>bauliche Veränderung, schlichte Balkonüberdachung
Hi Elia,

wo ist das Problem ?

Das haben wir ohne Zustimmung des Vermieters gemacht, da er grundsätzlich nichts erlaubt
..dass ich auf Forderungen des Vermieters nicht reagiere

Ihr habt doch anscheinend alles richtig gemacht.

Wofür war Deine Freundin jetzt noch mal wichtig ?




von Mortinghale am 26.08.2007 15:58
Status: Tao (5000 Beiträge)
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>bauliche Veränderung, schlichte Balkonüberdachung
Ein Balkon hat grundsätzlich kein Dach.
Als nächstes folgen nun die Wände?
Ist euer Beitrag wirklich ernst gemeint?
Selbstverständlich darf ich auf einem gemieteten Balkon nicht irgendwelche Gestelle errichten. Auch ich hätte den Mietvertrag gekündigt, sofern das seltsame Bauwerk nicht sofort entfernt worden wäre.


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."


von ikarus02 am 26.08.2007 16:26
Status: Unsterblich (4513 Beiträge)
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>bauliche Veränderung, schlichte Balkonüberdachung
Die Bemerkung

..Das haben wir ohne Zustimmung des Vermieters gemacht, da er grundsätzlich nichts erlaubt..

ist wirklich unverschämt!

Ihr könnt doch nicht ungefragt das Eigentum anderer Leute verändern/beschädigen und dann glauben, dass ihr damit durchkommt?!?! Euren VM kann ich voll und ganz verstehen!!

Fangt schonmal an, nach ner neuen Wohnung zu suchen, im Ruhrgebiet gibts ja genug davon



von FrauGausDO am 26.08.2007 17:05
Status: Senior (165 Beiträge)
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>bauliche Veränderung, schlichte Balkonüberdachung
Hallo,

wenn ihr den Balkon oder die Hauswand angebohrt habt, dann hätte ich euch auch gekündigt. Wenn Ihr ein Dach auf vier Stelzen gemacht hättet, dann würde ich das noch tolerieren ! Ich hoffe nur, Euer Vermieter lässt sich nicht einschüchtern !!

Wenn ihr einen wirklich guten Rechtsanwalt habt, wird dieser euch nicht in einen sinnlosen Prozess treiben sondern eine Schadensbegrenzung versuchen.

-- Editiert von Chylla am 26.08.2007 20:30:20


von Chylla am 26.08.2007 20:24
Status: Unsterblich (1221 Beiträge)
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>bauliche Veränderung, schlichte Balkonüberdachung
Eine Markisse wäre eine Alternative gewesen. Auch hier hättet ihr zwar die Zustimmung eures Vermieters benötigt, die er euch aber nicht hätte verwehren dürfen, wenn ihr den Balkon sonst wegen zu starker Sonne nicht hättet nutzen können.

Grundsätzlich wäre bei so einer Eigenkonstruktion auch ganz schnell mal das Bauamt mit dabei, wenn man dies von der Straße aussehen kann. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (also vermietete/selbstgenutzte Wohnungen) wäre der Fall nicht anders, dann würde man die Zustimmung der Gemeinschaft per Beschluss benötigen. Ansonsten fordert der Verwalter den entsprechenden Eigentümer auf, dass wieder zu entfernen.


von sika0304 am 27.08.2007 09:54
Status: Tao (8055 Beiträge)
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