Hallo
Wir leben in niedersachen bad bentheim
Zwischen uns und die nachbarn is t schon immer einen mauer in garten auf die grenze
aber jetzt fangt er an mit einen gebaude zu bauen fur seine landbau/ garten machine an die grenze
Die nachbarn hat schon mall gesagt er wollte dort bauen aber das hatten wir lieber nicht weil das freien aussicht weg genommen wird
die grosse vond das bauwerk wird ca 14 x 6 meter hoe wissen wir nog nicht aber die machinen sind hoher als drie meter
was kan da gegen gemachtt werden weil das freie aus sicht in garten weg ist dan und das verlust auch in garten
mein deutsch ist nog nicht sogut (umgezogen hollander)
bauen an die garten grenze
Verbaut?
Verbaut?
Es gibt kein Recht auf eine freie Sicht aus dem Garten heraus.
Wenn der Nachbar sich an alle Regeln hältdiebei euch gelten, dann darf er auch die Sicht verbauen.
Eventuell sollte man da einen Anwalt beauftragen, der das mal prüft.
kein Recht auf freie Sicht, aber i.d.R. sind Grenzabstände einzuhalten - dabei kommt es darauf an, was für dieses Gebiet gebau vorgeschrieben ist (z.B. laut Bebauungsplan)
Da auch genehmigungsfreie Bauvorhaben mindestens "angezeigt" werden müssen, am besten schnellstens bei der Gemeinde nachfragen, was dort bekannt ist. Mit etwas Glück klären die auch gleich darüber auf, was zuässig ist.
Ansonsten Kopie des Bebauungsplans mitnehmen und von einem Bauvorlageberechtigten (Architekt), prüfen lassen, ob das Bauvorhaben zulässig ist.
Den Anwalt braucht es m.E. erst, falls tatsächlich Abwehransprüche bestehen, um die dann auch einzufordern/umzusetzen/durchzusetzen.
Bei einem rechtswidrigen Bau kann man aber eventuell auch das Bauamt dazu bewegen direkt einzuschreiten.
Wenn etwas gebaut wird, was so nicht rechtens ist, dann muss man noch während des Baus einschreiten - dass etwas hinterher wieder eingerissen muss, droht zwar bei einem rechtswidrigen Bau/Schwarzbau auch - tatsächlich umgesetzt wird das aber sehr selten.
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danke fur das antwort
-- Editiert von fb454447-59 am 24.11.2016 23:22
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