bauen an die garten grenze

24. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb454447-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
bauen an die garten grenze

Hallo
Wir leben in niedersachen bad bentheim
Zwischen uns und die nachbarn is t schon immer einen mauer in garten auf die grenze
aber jetzt fangt er an mit einen gebaude zu bauen fur seine landbau/ garten machine an die grenze
Die nachbarn hat schon mall gesagt er wollte dort bauen aber das hatten wir lieber nicht weil das freien aussicht weg genommen wird
die grosse vond das bauwerk wird ca 14 x 6 meter hoe wissen wir nog nicht aber die machinen sind hoher als drie meter

was kan da gegen gemachtt werden weil das freie aus sicht in garten weg ist dan und das verlust auch in garten

mein deutsch ist nog nicht sogut (umgezogen hollander)

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Es gibt kein Recht auf eine freie Sicht aus dem Garten heraus.

Wenn der Nachbar sich an alle Regeln hältdiebei euch gelten, dann darf er auch die Sicht verbauen.



Eventuell sollte man da einen Anwalt beauftragen, der das mal prüft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

kein Recht auf freie Sicht, aber i.d.R. sind Grenzabstände einzuhalten - dabei kommt es darauf an, was für dieses Gebiet gebau vorgeschrieben ist (z.B. laut Bebauungsplan)

Da auch genehmigungsfreie Bauvorhaben mindestens "angezeigt" werden müssen, am besten schnellstens bei der Gemeinde nachfragen, was dort bekannt ist. Mit etwas Glück klären die auch gleich darüber auf, was zuässig ist.

Ansonsten Kopie des Bebauungsplans mitnehmen und von einem Bauvorlageberechtigten (Architekt), prüfen lassen, ob das Bauvorhaben zulässig ist.

Den Anwalt braucht es m.E. erst, falls tatsächlich Abwehransprüche bestehen, um die dann auch einzufordern/umzusetzen/durchzusetzen.

Bei einem rechtswidrigen Bau kann man aber eventuell auch das Bauamt dazu bewegen direkt einzuschreiten.

Wenn etwas gebaut wird, was so nicht rechtens ist, dann muss man noch während des Baus einschreiten - dass etwas hinterher wieder eingerissen muss, droht zwar bei einem rechtswidrigen Bau/Schwarzbau auch - tatsächlich umgesetzt wird das aber sehr selten.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb454447-59
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

danke fur das antwort


-- Editiert von fb454447-59 am 24.11.2016 23:22

0x Hilfreiche Antwort

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