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Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

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>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
Ja, in dem vom BGH entschiedenen Fall sehe ich auch ein strafbares Verhalten. Das ergibt sich insbesondere aus dem Sachverhalt:

Der im Raum Wuppertal als Großinvestor tätige Bauunternehmer hatte dem Oberbürgermeister finanzielle Unterstützung für dessen Wahlkampf bei der Oberbürgermei-sterwahl im Jahre 1999 angeboten. Es war ihm ein Anliegen, daß dieser seine investorenfreundliche Politik nach den Wahlen fortsetzen konnte. Beiden war klar, daß konkrete Bauobjekte des Bauunternehmers auch zukünftig Gegenstand der Amtstätigkeit des Oberbürgermeisters sein würden. Dieser lehnte direkte Zahlungen an ihn selbst ab und bat, statt dessen Spenden an seine Partei zu leisten. Der Bauunternehmer zahlte daraufhin im Jahr 1999 für den Oberbürgermeisterwahlkampf 500.000 DM an die SPD Wuppertal.

Aber genau so etwas wirft man Wulff doch gerade nicht konkret vor. Wäre die Sachlage so klar, könnte ich die Aufregung auch nachvollziehen. Genau diese konkrete Beziehung zwischen Amt und "Vorteilnahme" (... es war ihm ein Anliegen, dass der OB künftig weiter investorenfreundliche Politik macht...) sehe ich bei Wulff weit und breit nicht, weder bei dem privaten Kredit durch seinen Kumpel, noch durch das Auto seiner Frau und ähnlichen Vorwürfen.

Ich frage jetzt mal bewusst provokativ: Darf ein Beamter (egal ob ein kleiner oder ein großer) grundsätzlich nie irgendwo im privaten Bereich irgendetwas annehmen? Darf ich einem Freund von mir kein Geldf leihen, nur weil er Beamter ist? Oh mein Gott, mir fällt grade ein, ich habe mal einer Freundin etwas Geld geliehen, die ist verbeamtete Lehrerin. Habe ich mich strafbar gemacht? Oder sie ?? Hiiiilfe.....

Darf man künftig als Beamter keine Auto mehr kostenlos nutzen, obwohl dieser Service bei Neuwagenkäufen nahezu JEDEM Kunden angeboten wird? Wird der Beamte da nicht sogar massiv benachteiligt? Du siehst an diesen Beispielen, dass der bloße "Vorteil" nicht ausreichend ist. Es fehlt an dem Zusammenspiel zwischen "Amt" und "Vorteil".

Was man für die Strafbarkeit braucht, ist eine konkrete Beziehung zwischen dem Amt und dem Vorteil, also der Tatsache, dass der Vorteil gerade deswegen gewährt wird, weil man sich durch den Amtsträger etwas zurückverspricht, was sich gerade auf das Amt bezieht.

Der Bauunternehmer im BGH-Beispiel hat sich konkret etwas vom Bürgermeister versprochen, wenn dieser wiedergewählt wird. Etwas, dass der Bürgermeister nur aufgrund seines Amtes zurückgeben kann, zum Beispiel eine bevorzugte Behandlung bei Baugenehmigungen oder öffentlichen Ausschreibungen.

Genau diesen Zusammenhang zwischen Vorteil und Amt sehe ich bei Wulff nicht.

In dem von Dir zitierten Beispiel nimmt auch der BGH dazu Stellung, indem er sagt: Die Grenze zur strafbaren Vorteilsannahme ist aber überschritten, wenn der Amtsträger durch die Entgegennahme der Spende den Eindruck der Käuflichkeit in seiner Amtsführung nach Wiederwahl erweckt, d.h. wenn er sich bereit zeigt, als Gegenleistung für die Wahlkampfunterstützung im Falle seiner Wahl eine konkrete, den Interessen des Vorteilsgebers förderliche Entscheidung zu treffen, oder sich in der Entscheidungsfindung zu dessen Gunsten beeinflussen zu lassen.

Genau zu dieser Problematik wird im Falle Wulff aber nichts gesagt. Warfum nicht? Vielleicht, weil man diesbezüglich nichts findet? Vielleicht nichts finden kann ?

Keine Ahnung.




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"justice"

-- Editiert justice005 am 11.02.2012 20:30


von justice005 am 11.02.2012 20:19
Status: Tao (9463 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Genau diesen Zusammenhang zwischen Vorteil und Amt sehe ich bei Wulff nicht.



Ich veweise auf en BGH:

Nach der Neufassung der Vorschrift reicht es nunmehr zum einen auch aus, wenn der Amtsträger den Vorteil für einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt. Zum anderen muß der Vorteil nicht mehr als Gegenleistung für eine bestimmte oder zumindest hinreichend bestimmbare Diensthandlung des Amtsträgers gedacht sein. Vielmehr genügt es, wenn er von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird.
...


Der BGH zur Revision der StA 3 StR 212/07:

Der Anschein der Käuflichkeit amtlicher Entscheidungen, dessen Vermeidung Schutzzweck des § 331 StGB auch mit Blick auf Fälle der vorliegenden Art ist (vgl. BGHSt 49, 275, 294), entsteht auch dann, wenn Spender und Amtsträger davon ausgehen, dass dieser im Laufe der künftigen Amtszeit mit Entscheidungen zu diesem oder jenem Vorhaben des Spenders - sei es schon projektiert oder noch nicht - befasst sein wird und ein unbeteiligter Betrachter den Eindruck gewinnt, dass jener mit der Spende Einfluss auf anfallende Entscheidungen nehmen will.

Ich habe diesen Eindruck gewonnen. Geerkens hat Wulff mehrfach i.R. amtlicher Dienstreisen als Mitglied der Wirtschsftsdelegation begleitet. Ihn nun einfach zum "Freund" zu erklären beleidigt die Intelligenz des Wahlvolks.

Was hat Wulff mit den Millionen gemacht, die er als MdL, als MP, als BPräs verdient hat? Wozu braucht er 1/2 Mio. EUR? Zieht er lieber Gewinne aus seinen Anlagen?

Jeder, erheblich geringer dotierte Laufbahnbeamte wäre längst verurteilt.

Der Strafbarkeit entgeht man nach § 331 III StGB:

"(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt."

Korrekte Beamte zeigen Geschenke an. Auch kleine Geschenke. Im internsationalen Bereich kann man sich oft nicht wehren, manche Kulturen sehen die Ablehnung als schwere Beleidigung.

Weshalb hat Wulff die Genehmigung(en) nicht eingeholt?

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""

-- Editiert flawless am 11.02.2012 21:16


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 11.02.2012 21:12
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Ich habe diesen Eindruck gewonnen. Geerkens hat Wulff mehrfach i.R. amtlicher Dienstreisen als Mitglied der Wirtschsftsdelegation begleitet. Ihn nun einfach zum "Freund" zu erklären beleidigt die Intelligenz des Wahlvolks.

Ja, das KANN man so sehen, man muss es aber nicht. Geerkens war aber trotzdem ein langjähriger Freund. Wo es jetzt die Überschneidungen zwischen "üblicher" Freundschaft und Vorteilsnahme gegeben hat, soll von mir aus die Justiz klären. Ich weiß es nicht.

quote:
Was hat Wulff mit den Millionen gemacht, die er als MdL, als MP, als BPräs verdient hat? Wozu braucht er 1/2 Mio. EUR? Zieht er lieber Gewinne aus seinen Anlagen?

Ein Politiker verdient keine Millionen, auch wenn das wohl jeder glaubt. Ich traue Dir aber zu, dass du in der Lage bist, die Besoldungstabellen zu googeln. Das ist weit weniger, als man vielleicht vermutet. Übrigens, die Besoldungstabelle weist Brutto-Beträge aus, also vor Abzug von Steuern, Kosten für Krankenversicherung und ähnlichem. Zwar nagt natürlich kein Politiker am Hungertuch, aber Millionen scheffelt man ganz sicher nicht. Außerdem war Wulff damals frisch geschieden. Jenachdem, was er seiner Ex-Frau auszahlen musste, überrascht es nicht, dass er sich ein neues Haus nicht so ohne weiteres leisten kann. Man erinnere sich zum Beispiel daran, dass vor gut 10 Jahren Helmut Kohl eine Hypothek auf sein Haus aufnahmen musste, um die Strafzahlung an die CDU leisten zu können. Das hatte mich wirklich überrascht, denn ich dachte, die paar Hunderttausend Euro (oder Mark?) müsste er eigentlich auf dem Konto haben. Offensichtlich hatte er es nach 16 Jahren Kanzlerschaft nicht.

Offen gesagt bin ich ein wenig überrascht darüber, dass ausgerechnet Du solch Stammtisch-Niveau von dir gibst. Hey, das passt gar nicht zu dir.

quote:
Weshalb hat Wulff die Genehmigung(en) nicht eingeholt?

Keine Ahnung. Vielleicht weil er kein Problembewusstsein dafür hatte, oder weil er schlicht und ergreifend grade keine Parallele zu seinem Amt gesehen hat. Klar war das bescheuert von ihm. Aber Doofheit ist nicht strafbar.



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"justice"


von justice005 am 11.02.2012 22:17
Status: Tao (9463 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Ein Politiker verdient keine Millionen, auch wenn das wohl jeder glaubt.

Der BPräs verdient 200.000 EUR/Jahr

Wulff ist seit 1994 in politischen Spitzenämtern, seit 2003 -2010 MP. 152.400 EUR/Jahr.

Der Nds. MP erhält darüber hinaus Vergütung aus seinen Aufsichtsratstätigkeiten bei den "Landeskonzernen".

Nur ein Bsp. VW: 2010 136.625 EUR, 2009 200.259 EUR.

Dazu kommt das Salär aus seinen Parteifunktionen, er war bis 2008 nds. CDU-Parteivorsitzender.

Wo ist das Geld geblieben?


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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 11.02.2012 22:51
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Jeder nutzt Vorteile, wenn er sie kriegen kann. Niemand verschenkt oder verzichtet ohne jeglichen Grund auf Geld.


Das ist doch nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass Politiker nicht umsonst so hohe Diäten, Bezüge whatever erhalten - unter anderem eben, damit sie solche geldwerten Vorteile nicht mehr nötig haben und schlechter gekauft werden können. Mir stinkt nicht, dass Herr Wulff etwas bekommt, was ich nicht bekomme oder dass er darf was ich nicht darf. Mir stinkt aber sehr wohl, dass ich mit meinen Steuergeldern seine nicht gerade unüppigen Bezüge mitbezahle und der trotzdem den Hals nicht voll kriegt. Ich will eigentlich nur, dass er seine Missetaten nicht hinter seinem Amt versteckt. Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sagt nicht umsonst "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Da steht nichts davon, dass Politiker einen Sonderstatus genießen...

Genau den beansprucht unser werter Herr Bundespräsident aber. Unterm Strich hätte er auch einfach sagen können "Die Leute sollen sich nicht so anstellen, was ist schon dabei, das hätten viele in meiner Position gemacht". Das wäre wenigstens noch ehrlich gewesen. Aber zu Ehrlichkeit scheint der gute Mann ein gespaltenes Verhältnis zu pflegen...

Wenn ich da so zurückblicke in unsere Geschichte, dann hat nie zuvor ein Bundespräsident dieses Amt so durch den Dreck gezogen wie es Herr Wulff gerade tut. Er ist eben - im Gegensatz zu allen seinen Vorgängern und mE auch im Gegensatz zu Herrn Gauck - kein Ehrenmann.

Ich hoffe, das ist von Artikel 5 Absatz 1 GG gedeckt...


VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO: "Dem REDLICHEN Schuldner...""

-- Editiert InsoFlo am 12.02.2012 00:21


von guest-12304.12.2012 09:02:19 am 12.02.2012 00:20
Status: Legende (487 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Ich hoffe, das ist von Artikel 5 Absatz 1 GG gedeckt...


*lol* davon gehe ich mal aus. Ein Verstoß gegen § 90 StGB sehe ich da jedenfalls nicht.


quote:
Genau den beansprucht unser werter Herr Bundespräsident aber.


Inwiefern?


quote:
Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sagt nicht umsonst "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Da steht nichts davon, dass Politiker einen Sonderstatus genießen...


Abgesehen von den Immunitätsregeln haben Amtsträger in diesem Land ja auch keine Sonderrechte. Im Gegenteil. Mit Ihnen geht man wesentlich strenger ins Gericht als mit dem normalen Bürger. Das sieht man ja gerade sehr schön. Könnte sich jemand vorstellen, dass mit einer solchen Medienschlacht mal die kommunistische Führung in China angegangen wird? Das einzig Positive an der Affaire Wulff ist, dass gerade mal wirklich jedem vor Augen geführt wird, wie frei die Menschen und die Medien in diesem Land tatsächlich sind.

Schade, man liest derzeit gar nichts von den "manipulierten Medien". Das ist doch sonst immer der Vorwurf, wenn die Medien mal was positives schreiben. Sehr merkwürdig.

quote:
Der BPräs verdient 200.000 EUR/Jahr


Als er den Kredit aufnahm, war er noch kein Präsident.

quote:
Wulff ist seit 1994 in politischen Spitzenämtern, seit 2003 -2010 MP. 152.400 EUR/Jahr.

Der Nds. MP erhält darüber hinaus Vergütung aus seinen Aufsichtsratstätigkeiten bei den "Landeskonzernen".

Nur ein Bsp. VW: 2010 136.625 EUR, 2009 200.259 EUR.


Das ist zwar viel Geld (jedenfalls deutlich mehr als ich verdiene), aber trotzdem ist das nichzt vergleichbar mit Managern in der freien Wirtschaft, die tatsächlich "Millionen scheffeln".

Was weiß ich, was er mit dem Geld gemacht hat. Jedenfalls hat ihm wohl für sein Haus eine halbe Million gefehlt. Warum weiß ich nicht (vielleicht aufgrund der Scheidung), ist aber auch egal.

quote:
Er ist eben - im Gegensatz zu allen seinen Vorgängern und mE auch im Gegensatz zu Herrn Gauck - kein Ehrenmann.


Ungeachtet dessen, dass ich nicht in den Skandal-Chor gegen Wulff einstimme, wäre mir Gauck auch lieber gewesen. Ich finde es auch besser, wenn das Amt des Präsidenten von einer Persönlichkeit bekleidet wird, der deutlich über den Parteien steht. Das wäre bei Gauck so gewesen, und das war auch meines Erachtens bei Köhler so. Bei Wulff war ich diesbezüglich von Anfang an skeptisch.

Trotzdem stinken mir die Medien. Man denke nur an den Rücktritt von Köhler. Auch dort waren es die wilden Geschichten der Medien, die Köhler letztlich veranlasst haben, zurückzutreten. Auch da wurde sich sozusagen ein Spaß daraus gemacht, dem Präsidenten was anzuhängen. Und das hat nichts mit Freiheit zu tun. Vielleicht bin ich deswegen so skeptisch.





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"justice"


von justice005 am 12.02.2012 10:10
Status: Tao (9463 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Auch da wurde sich sozusagen ein Spaß daraus gemacht, dem Präsidenten was anzuhängen. Und das hat nichts mit Freiheit zu tun. Vielleicht bin ich deswegen so skeptisch.


Das ist kein "Spass". Jeder Beamte zeigt Geschenke, die er erhält dem Dienstherrn an. 4-5stellige Summen erhält der normale Staaatsdiener sowieso nicht, von Kleinigkeiten rede ich.

Der innere Dienst, das jew. Organisationsreferat taxiert dann den Wert. Oft wird das auch noch dem Beschankten auferlegt. Dann kann der Amtsträger "sein" Geschenk kaufen, sonst wird es entweder mildtätigen Zwecken zugeführt oder es landet in irgendwelchen Vitrinen der Institution.

So wird das im Normalfall gehandhabt. Nicht wegen der Novellerung der §§ 331 f. StGB, nicht wegen der extensiven Rspr. des BGH, um nicht korrumpiert werden zu können, richten sich die Staatsdiener danach.

Auch ein MP, auch der BPräs ist Amtsträger. Da gibt es nichts zu verharmlosen. Wulff hat sich strafbar gemacht. Mehrfach. Es gibt keinen Zweifel.

Die StA H hat inwischen die Prüfung des Anfangsverdachts wieder aufgenommen, der General in Celle und der Justizminister haben eine Weisung bestritten.

Wir werden sehen.

Prof. v. Arnim, s.o.

Prof. Kühne

Der Verfassungsrechtler Jörg-Detlef Kühne braucht im Gespräch mit stern.de nur einen Satz, um sie auf den Punkt zu bringen: "Die Grundprinzipien, Gleichheit vor dem Gesetz und dem Verfassungsstaat, werden im Fall Wulff missachtet."

Prof. Bernsmann

Für den Bochumer Strafrechtsprofessor Klaus Bernsmann ist die Sache eindeutig: Rein strafrechtlich liege gegen den Bundespräsidenten ein Anfangsverdacht wegen Vorteilsannahme vor. Christian Wulff habe sich zu Urlauben einladen lassen und kostenlose Upgrades bekommen, sagte Bernsmann dem SPIEGEL. Für eine Ermittlung brauche es gar keine besondere Gegenleistung des Amtsträgers. Bei den Vorwürfen gegen Wulff handle es sich um den "Klassiker der Vorteilsannahme".

Die StA H bricht das Recht, wenn sie den Anfangsverdacht verneint. Die Immunität muss nach Art. 60 IV, 46 GG aufgehoben werden.

Wenn man die korrespondierenden Konten unter die Lupe nimmt, wird die Sache klar sein.

Dann hilft ihm alles Lügen nicht mehr.

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-- Editiert flawless am 12.02.2012 11:09


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 12.02.2012 11:06
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Wulff hat sich strafbar gemacht. Mehrfach. Es gibt keinen Zweifel.


Das bestimmt ein Gericht am ENDE eines Prozesses. Dieses Recht wird jedem zugesprochen. Nur der Politiker, da gibt es bereits "keine Zweifel", bevor ein Prozess überhaupt losgeht. Soviel zur Gleichbehandlung.

quote:
Die StA H bricht das Recht, wenn sie den Anfangsverdacht verneint.


Die StA bricht nur dann das Recht, wenn sie trotz der Immunität die Ermittlungen aufnimmt.

quote:
Die Immunität muss nach Art. 60 IV, 46 GG aufgehoben werden.


Von "müssen" steht nichts im Grundgesetz.

Was mich bei der ganzen Sache so fasziniert: Selbst die Juristen, die hier im Forum üblicherweise so besonnen bei der Einschätzung von juristischen Sachverhalten vorgehen, werfen hier alle Grundsätze über Bord und äußern sich tatsächlich bereits jetzt mit Phrasen wie "es bestehen keine Zweifel", obwohl wir uns derzeit im Stadium des "Anfangsverdachts" bewegen.

Irgendwie verstehe ich das nicht.





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"justice"


von justice005 am 12.02.2012 16:34
Status: Tao (9463 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
quote:Die Immunität muss nach Art. 60 IV, 46 GG aufgehoben werden.

Von "müssen" steht nichts im Grundgesetz.


§ 160 StPO, der das Legalitätsprinzip normiert, lautet:

1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

"Hat zu erforschen". Die StA lehnt das gesetzwidrig ab. Sie bricht das Recht.

Ihr hat, wohl von den Vätern des GG i.R. des Art. 61 GG nicht vorhergesehen, die Verfassung jetzt eine ganz wichtige Rolle zugewiesen. Die StA H hat bisher erbärmlich versagt.

Immerhin wurden auch die Verfahren nach § 90 StGB so "getötet". Auch das ist gesetzwidrig und macht die Sache nicht besser.

Jeder könnte eine Verurteilung nach 90 i.d.F. mit Stolz tragen.

Das Forum ist kein Gericht, nach allem, was in der Presse zu lesen war, ist der Anfangsverdacht der Bestechlichkeit offensichtlich.

Die Ermittlungen gegen Glaeseker laufen.

Der Immunitätsausschuss muss wegen Wulff angerufen werden, das ist völlig unproblematisch:

Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss „betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages" grundsätzlich die Durchführung von Ermittlungsverfahren genehmigt Quelle: Anlage 6 zur GO-BT

Davon wird i.Ü. laufend Gebrauch gemacht, aktuell (ex) MdB Tauss, Lay, Leutert usf.


quote:
Irgendwie verstehe ich das nicht.


Das mag daran liegen, dass du selbst nicht in der Situation bist. Wenn man aber selbst diesem Land dient und pflichtgemäss die Geschenke anzeigt, gegen die man sich i.Ü. oft gar nicht wehren kann, damit auch noch eine Heidenarbeit hat, bis sie dann schliesslich in einem Altenheim o.ä. landen, dann sieht man das anders.

Es liegt jetzt, die Kanzlerin verschliesst sich, jedenfalls in den Händen der nds. StA das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herzustellen:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 12.02.2012 17:35
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
"Hat zu erforschen". Die StA lehnt das gesetzwidrig ab. Sie bricht das Recht.

Lieber flawless, wärst du ein normaler User im Forum, würde ich jetzt schreiben, dass du beratungsresistent seist und die weitere kommentierung abbrechen. Bitte nimm jetzt mal zur Kenntnis, dass die StA nicht ermitteln DARF. Punkt. Aus Ende.

Die Anlage 6 zur Geschäftsordnung des Bundestags bezieht sich nur auf Abgeordnete. Es wurde definitiv kein Freibrief erteilt, gegen das Staatsoberhaupt förmlich zu ermitteln. Bzgl. dem Präsident müsste der Immunitätsausschuss (wenn nicht gar der ganze Bundestag) offiziell für die Aufnahme der Ermittlungen die Genehmigung erteilen. Bitte wiederhole jetzt nicht schon wieder, dass die StA angeblich rechtswidrig handeln würde.

quote:
Das mag daran liegen, dass du selbst nicht in der Situation bist. Wenn man aber selbst diesem Land dient

Ich diene diesem Land. Allerdings in einem Bereich, in welchem man weder fragwürdige Geschenke bekommt, noch Kontakte zur Wirtschaft hat.

Als ich letztens von einem deutschen Autohersteller eingeladen wurde, an einer Präsentation eines neuen Fahrzeugs teilzunehmen, welches in zwei oder drei Jahren in Serie gehen soll, um mit Kunden ins Gespräch zu kommen, um deren Vorschläge und Ideen mit berücksichtigen zu können, wurde ich höflichst ausgeladen, als ich meinen Beruf nannte. Beamte - so hieß es - seien von derlei Veranstaltungen grundsätzlich ausgeschlossen. Man entschuldigte sich für den Anruf, man hätte zwar aufgrund meiner Kundendaten vermutet, dass ich für die Veranstaltung geiignet wäre, aber man hätte leider im Vorfeld nicht meinen Beruf gekannt... +lol+ Meine Fresse....

Ich musste, nachdem ich aufgelegt hatte, herzlich lachen.

Ich habe mir überlegt, ob die Ausladung vielleicht nicht doch deswegen erfolgt ist, weil der guten Dame klar wurde, dass ich mir das entsprechende Auto sowieso nicht würde leisten können, wer weiß.

Ich denke, die Vorschriften im StGB, über die wir uns unterhalten, sind wichtig und richtig. Keine Frage. Trotzdem sollte man die Kirche im Dorf lassen und nicht bei jedem und allem sofort Verrat, Intrige oder Gemauschel******rn.



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"justice"


von justice005 am 12.02.2012 21:46
Status: Tao (9463 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)


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