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Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

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Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
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Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

Ich fremdschäme mich so!
Viel mehr kann man fast gar nicht mehr dazu sagen.
Ansonsten ist man einfach nur sprachlos... Aber das ist nicht richtig, dazu zu schweigen!

Vielleicht nimmt sich der Herr Noch-Bundespräsident die folgende Erkenntnis zu Herzen:
"Wenn Sie einen Frosch in heißes Wasser werfen, dann hüpft er sofort heraus. Wenn Sie einen Frosch in kaltes Wasser setzen und langsam die Temperatur erhöhen, wird er zuerst nichts merken und nichts machen. Und wenn er etwas merkt, dann ist es zu spät für den Frosch."
Von: Dr. Philipp Rösler, gefunden bei http://www.sueddeutsche.de/politik/fdp-parteitag-in-rostock-der-nette-herr-roesler-erhoeht-die-temperatur-1.1097123-2 (zitiert nach 123recht.net Newsletter 05.01.2012) Nur können wir Bürger nicht einfach so aus der Bundesrepubik Deutschland raushüpfen... Wir müssen bleiben, es ist ja unsere Heimat.
Und der Frosch-Präsident - der merkt nun auch nicht mehr, dass es ihm schon zu heiß geworden ist. Denn: er hüpft ja nicht raus!
Ich habe kürzlich http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/01/05/warum-unser-artikel-uber-wulff-freund-maschmeyer-jetzt-auch-unter-maschiundmauschel-com-zu-lesen-ist/ gelesen (und kommentiert):

"Ich will den Horst wieder haben!
Notfalls nehme ich auch den anderen Horst. Der ist ja schon Stellvertreter und dem fällt es sicher leichter. Der hat zwar auch Dreck am Stecken, aber den "Dreck" kennt man schon.
Ich will nicht andauernd Neues über den Präsidenten hören und sehen müssen und mich fremdschämen müssen.
Er repräsentiert das Deutsche Volk. Und ich muss mich dafür schämen! Seine Taten fallen auf jeden einzelnen Mitbürger zurück.
Er täte gut daran, zurück zu treten.

Die Schande bei Herrn Köhler war m.E. der Rücktritt selbst, den ich nicht verstanden habe, nicht der Grund seines Rücktritts. Aber wenn der eine schon bei solch einer fehlerhaften Tat zurücktritt, und der andere trotz allem noch am Amt kleben bleibt (warum denn eigentlich), dann ist das schon eine Unverfrorenheit, die mich ärgert!
Aber vielleicht war der Horst nur amtsmüde, müde sich in dem Sumpf namens Bundesrepublik Deutschland weiter durch zu kämpfen…

Die Neujahrsansprache 2012 war derart inszeniert, dass mir die Gänsehaut kam. So peinlich!
Nein, er hat seine Probezeit nicht bestanden!
Aber: es gibt bei diesem Amt keine Probezeit. Er ist es und damit fertig. Und wenn er dieses Amt nicht versteht, sich es nicht zutraut, dann hätte er nicht antreten dürfen. Ist dem Herrn denn nicht klar gewesen, dass er in den Fokus aller weltweit kommt? Hätte er sich nicht vorher fragen müssen: bin ich bereit dazu?

Ich kann es mir als Mensch, der das Amt des Bundespräsidenten inne hat, nicht mehr erlauben, meine Wut auf eine Mailbox zu sprechen. Ich kann mir nicht mal mehr Wut erlauben! Ich bin Staatsmann. Oberster… Nicht mehr Privatmensch sondern Bundespräsident und damit 1. Diener des Volkes.

"Jedes Land hat die Vertreter, die es verdient." – ja, aber diesen verdienen wir wahrlich nicht!
Deutschland – das Land der ehemaligen Dichter und Denker - da denkt man, man ist nicht mehr ganz dicht!"


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von Helmuth Justin am 10.02.2012 08:20
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
Ich wüsste einen Job für den: Repräsentant bei Pattex. Wie bleibe ich möglichst lange auf einem Stuhl kleben, den ganz viele Menschen andauernd schütteln und schütteln und schütteln.......

Ich schließe mich Ihrem Vortrag an, Helmuth Justin. Vor nicht langer Zeit war in einem der Threads die Aussage aufgekommen "Straftäter haben meiner Meinung nach im öffentlichen Dienst nicht ansatzweise etwas verloren". Leider wurde der Beitrag aus mir nicht erfindlichen Gründen gelöscht (siehe: http://www.123recht.net/3-monate-auf-bewaehrung-was-kommt-auf-mich-zu-__f349029.html).

Der Urheber dieser Aussage hatte dabei aber den kleinen Otto Normalbürger im Auge. Allerdings haben wir Deutschen seit Herrn Wulff eine Entschuldigung. Denn wenn ein Straftäter (Vorteilsannahme und versuchte Nötigung!) das höchste Amt dieser Republik bekleiden darf, dann darf Otto Normalbürger mit seinen 120 Tagessätzen auch weiterhin in der Stadtverwaltung seinen Dienst verrichten.

Damit der Schaden nicht noch größer wird, muss Herr Wulff schleunigst zurücktreten. Artikel 61 Grundgesetz läuft leider ins Leere, da die Präsidialbüttel von der CDU ihrem Wulff im Schafspelz wohl kaum die Gefolgschaft verweigern werden. Eine Zweidrittel-Mehrheit dürfte so weder im Bundestag noch im Bundesrat zustandekommen.

Also wird er es wohl wahrmachen und das Ganze wie angekündigt aussitzen Hach ja... warum gehe ich eigentlich nicht in die Politik? Wahrscheinlich, weil mir doch zu viel Anstand anerzogen wurde...

VG
InsoFlo

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"§ 1 InsO: "Dem REDLICHEN Schuldner...""


von guest-12304.12.2012 09:02:19 am 10.02.2012 14:16
Status: Legende (487 Beiträge)
Userwertung:  3,6  von 5 (von 19 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Denn wenn ein Straftäter (Vorteilsannahme und versuchte Nötigung!) das höchste Amt dieser Republik bekleiden darf, dann darf Otto Normalbürger mit seinen 120 Tagessätzen auch weiterhin in der Stadtverwaltung seinen Dienst verrichten.


Wer ein Straftäter ist und wer nicht, bestimmt weder die Presse noch der Otto-Normalbürger, sondern - Gott sei Dank - nur ein Gericht.

Ob vorliegend eine echte Vorteilsnahme im Sinne des Gesetzes vorliegt oder nicht, ist äußerst fraglich. Nötigung im Sinne des Gesetzes liegt nicht mal ansatzweise vor (Drohung oder Anwendung von Gewalt ??).

quote:
dann darf Otto Normalbürger mit seinen 120 Tagessätzen auch weiterhin in der Stadtverwaltung seinen Dienst verrichten.


Warum auch nicht? Erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen eines Verbrechens (!) darf man öffentliche Ämter nicht mehr bekleiden, vergl. § 45 StGB.

Davon sind wir ja nun weit entfernt.

Wenn Wulff tatsächlich Straftaten nachweisbar (!) begangen hätte und ein Gericht dies auch festgestellt hätte (nicht nur die Presse), dann wäre ich der erste, der seinen Rücktritt fordert.

Das einzige, was mir bisher nachweislich bei Wulff auffällt, ist, dass er sich politisch äußerst ungeschickt verhält, auch im Umgang mit der Presse. Das ist aber nicht strafbar.

Und was die moralische Keule betrifft, da halte ich mich mal zurück. Diejenigen, die am meisten mit dem erhobenen Zeigefinger auf andere Zeigen, setzen bei sich selbst am allerersten völlig andere Maßstäbe an. Das geht nicht gegen meine Vorredner, sondern damit meine ich die Bevölkerung im Allgemeinen.

Wie gesagt, ich will Wulff nicht verteidigen. Aber ich möchte doch mahnen, die Sache objektiv zu betrachten. Insbesondere die Juristen hier sollten das doch hinkriegen.


Ich dachte eigentlich, die Bevölkerung in Deutschland wäre tendentiell anti-amerikanisch. Das scheint aber nicht so zu sein, zumindest was die öffentliche Medienschlacht und die Pseudo-Moral betrifft. In Amerika gab es tatsächlich ein Amtsenthebungsverfahren, weil der Präsident sich hat einen blasen lassen und er es zuerst nicht zugeben wollte (welch Überraschung). Ich dachte eigentlich, sowas wäre in Deutschland undenkbar. Leider scheinen wir genau in diese Richtung zu triften.



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"justice"

-- Editiert justice005 am 10.02.2012 17:49


von justice005 am 10.02.2012 17:45
Status: Tao (9460 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
Auch weil er durch sein Verhalten das Ansehen von Deutschland im Ausland beschädigt ist es Zeit, dass er an einen Rücktritt denkt.

Wir können nicht die Korruption in anderen Ländern verurteilen, wenn unser oberster Herr sich korrumpieren lässt. Oder zumindest den Anschein erweckt.

Er müsste - endlich - mal alle Karten auf den Tisch legen. Und nicht, das jede Woche eine neue Meldung durch die Presse geht.

"Diejenigen, die am meisten mit dem erhobenen Zeigefinger auf andere Zeigen, setzen bei sich selbst am allerersten völlig andere Maßstäbe an" - genau das hat er doch getan. Er kann nicht Aufrichtigkeit von anderen verlangen und selbst nicht aufrichtig sein.

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von guest-12311.06.2012 09:58:36 am 10.02.2012 18:02
Status: Philosoph (585 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 10 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Wer ein Straftäter ist und wer nicht, bestimmt weder die Presse noch der Otto-Normalbürger, sondern - Gott sei Dank - nur ein Gericht.

Ob vorliegend eine echte Vorteilsnahme im Sinne des Gesetzes vorliegt oder nicht, ist äußerst fraglich.


Nein, ist es nicht. Es ist im Gegenteil ein Skandal, dass die StA H entgegen dem Legalitätsgrundsatz keinen Anfangsverdacht sehen will. Im Moment prüft die GeneralStA Celle entsprechende Beschwerden.

Der BGH hat die Voraussetzungen des novellierten § 331 StGB definiert:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2049,%20275

Das GA v.Arnims

"Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff?"
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_03.pdf

ist plausibel und schlüssig.

Dem ist es auch zu verdanken, die wahren Motive des Pattexpräsidenten aufgedeckt zu haben:

Wenn er aus persönlichen Gründen abtritt, erhält er keinen Ehrensold, erst in 5 Jahren würde er als MdL i.R. eine Pension erhalten.

"Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann"
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_04.pdf

Der Rücktritt würde ihn weit über 1 Mio. EUR kosten.

Die Präsidentenanklage ist keine Option:

"Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 62. Ergänzungslieferung 2011

Präsidentenanklage nicht bei privaten Gesetzesverstößen sondern Aufhebung der Immunität und Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (Herzog, GG Art. 61, RN. 18):

"Hier dürfte aber der richtige Weg darin bestehen, dass der Bundestag seine Immunität aufhebt (Art. 60 Abs. 4) und dass ihm in dem dann folgenden Strafverfahren die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird. Der Weg des Art. 61 dürfte in solchen Fällen verschlossen (...) sein."

http://rechtstreff.de/viewtopic.php?f=209&t=234&title=Wulff:%20Pr%C3%A4sidentenanklage%20/%20Amtsenthebung%20nach%20Art.%2061%20GG?

Allein die Staatsanwaltschaften haben es also in der Hand, dem Treiben ein Ende zu setzen.

Zumindest so lange ihm die Kanzlerin weiter ihr Vertrauen ausspricht.

Merkel wiederholte ihre Verteidigungsstrategie, wonach Wulff mit der Beantwortung Hunderter Fragen Transparenz geschaffen habe. "Diese Offenheit kann meines Erachtens Vertrauen zurückgewinnen helfen"

http://www.tagesspiegel.de/politik/bundeskanzlerin-merkel-lobt-das-verhalten-von-wulff/6193970.html

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 10.02.2012 21:26
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Und was die moralische Keule betrifft, da halte ich mich mal zurück. Diejenigen, die am meisten mit dem erhobenen Zeigefinger auf andere Zeigen, setzen bei sich selbst am allerersten völlig andere Maßstäbe an.


Stimme zu. Da ist z.B. eine rote Krähe, die ein Strafverfahren an der Backe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort hatte....und jetzt rotzfrech herumdröhnt....Journalisten begehen Straftaten oder stiften Andere dazu an, um an Informationen zu gelangen....


Zunächst einmal müssten diejenigen, die von einem Politiker Aufrichtigkeit verlangen, mit gutem Beispiel vorangehen, nicht umgekehrt.



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von meri am 11.02.2012 11:32
Status: Unsterblich (4764 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 298 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Es ist im Gegenteil ein Skandal, dass die StA H entgegen dem Legalitätsgrundsatz keinen Anfangsverdacht sehen will. Im Moment prüft die GeneralStA Celle entsprechende Beschwerden.


Zunächst mal darf die Staatsanwaltschaft GAR NICHTS machen, weil der Bundespräsident - wie jedes andere Staatsoberhaupt - unter Immunität steht (Das schreibst du selbst). Der Bundestag müsste diese erstmal aufheben. Insofern ist es wirklich Unsinn, hier mit dem Legalitätsprinzip zu kommen. Was da die GenStA prüfen will, ist mir ein Rätsel. Die StA darf im Grunde genommen noch nicht mal eine Akte anlegen, ohne das der Bundestag sein gründes Licht gibt. Inoffiziell agiert man mit der wenig greifbaren "Vorprüfung" zur Prüfung eines Anfangsverdachts.

quote:
"Diejenigen, die am meisten mit dem erhobenen Zeigefinger auf andere Zeigen, setzen bei sich selbst am allerersten völlig andere Maßstäbe an" - genau das hat er doch getan. Er kann nicht Aufrichtigkeit von anderen verlangen und selbst nicht aufrichtig sein.


Nein, damit meine ich gerade nicht den Präsident, sondern den normalen Bürger. Jeder nutzt Vorteile, wenn er sie kriegen kann. Niemand verschenkt oder verzichtet ohne jeglichen Grund auf Geld. Bei meinem Stammbäcker, bei dem ich regelmäßig einkaufe, kriege ich gelegentlich auch mal was geschenkt zum probieren. Als ich letztens mein Auto in der Werkstatt hatte, wurde mir angeboten, ein neues Auto kostenlos Probe zu fahren. Die Eltern meiner Ex-Freundin hatten ein Haus in Florida, da haben wir damals kostenlos Urlaub gemacht. Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Ich bin deswegen ganz bestimmt kein unmoralischer Mensch.

Der einzige Unterschied ist, dass ich mich nicht mit den Medien und der Öffentlichkeit rumärgern muss. Daher ist Wulff - im Gegensatz zu mir - eher zu bedauern.

In Wahrheit geht es hier doch wie bei fast allen Themen nur um den Neid. Der Bundespräsident kriegt was geschenkt, und ich - der Bürger - selbst kriege nichts geschenkt. Daher lässt man seinem Ärger Luft und zeigt mit dem Finger auf "die da oben". Für sowas habe ich aber kein Verständnis.

Ich selbst fordere erst dann den Rücktritt, wenn tatsächlich ein strafbares Verhalten feststeht und auf keinen Fall früher. Und ich bezweifle ungeachtet der geposteten Links ganz stark, dass hier irgendwo eine Straftat ist. Das müsste mir schon jemand sehr überzeugend konkret durch subsumieren.

quote:
und dass ihm in dem dann folgenden Strafverfahren die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird.


Dazu müsste er wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, vergl. § 45 StGB. Wo ein solches Urteil herkommen soll, erschließt sich mich nicht.





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"justice"

-- Editiert justice005 am 11.02.2012 17:34


von justice005 am 11.02.2012 17:29
Status: Tao (9460 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Zunächst mal darf die Staatsanwaltschaft GAR NICHTS machen, weil der Bundespräsident - wie jedes andere Staatsoberhaupt - unter Immunität steht (Das schreibst du selbst).


Es gilt Art. 46 GG analog.

Seine Immunität kann wie bei jedem Abgeordneten auch ganz einfach aufgehoben werden.

quote:
quote:und dass ihm in dem dann folgenden Strafverfahren die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird.

Dazu müsste er wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, vergl. § 45 StGB. Wo ein solches Urteil herkommen soll, erschließt sich mich nicht.


Falsch.

§§ 358, 331, 45 II StGB.

Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs. 1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs. 1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs. 2), aberkennen.

6 Monate sind hier locker zu erwarten.

Wenn endlich Anklage erhoben wird.

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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 11.02.2012 17:46
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
6 Monate sind hier locker zu erwarten.

Wie wäre es mal mit einer sauberen juristischen Prüfung? So mit "objektiven Tatbestand" und "subjektiven Tatbestand" und so weiter. Ich denke, dir sollte klar sein, dass ein dahingeworfenes Ergebnis bestimmt nicht überzeugt.

quote:
Wenn endlich Anklage erhoben wird.

siehe oben. Dazu bräuchte die StA zuerst mal vom Bundestag die Erlaubnis. Und dann würden die Ermittlungen erstmal beginnen. Und bevor ich eine 51&ige Chance für eine Verurteilung sehe (das ist ja die Voraussetzung für eine Anklage) komme ich auf die Bitte einer ordentlichen Subsumtion zurück.

Wie gesagt, ich will nicht ausschließen, dass ich meine Meinung über Wulff ändere und auch seinen Rücktritt fordere. Dass was ich aber so in den Medien gehört und gelesen habe, überzeugt mich nicht mal entfernt. Und hier habe ich auch noch nichts konkretes gehört.



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"justice"


von justice005 am 11.02.2012 17:57
Status: Tao (9460 Beiträge)
Userwertung:  2,8  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
Ergänzung:

Ich habe grade in den Artikel von diesem Professor reingeschaut. Ich habe allerdings die genaue Lektüre abgebrochen als er in der Einleitung zwar nicht ein einziges Wort zum Thema Immunität gesprochen hat, aber natürlich sofort von der "bis zum Justizminister weisungsgebundenen StA" gesprochen hat, und dass die Öffentlichkeit der StA "Beine machen müsse". Damit hat er sich bei mir schon disqualifiziert, bevor er mit seiner Subsumtion überhaupt beginnen konnte. Es war nämlich bereits in der Einleitung klar, das er ergebnisorientiert subsumieren würde und das hilft ja nun nicht weiter.

Trotzdem habe ich den weiteren Text zumindest grob überflogen. Was ich erkannte, waren an den entscheidenden Tatbestandsmerkmalen ausschließlich Unterstellungen und Vermutungen, die sich für einen ernsthaften Juristen eigentlich verbieten.

Also diese "Prüfung", wenn man sie denn so nennen kann, überzeugt schonmal nicht.



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"justice"


von justice005 am 11.02.2012 18:17
Status: Tao (9460 Beiträge)
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>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Also diese "Prüfung", wenn man sie denn so nennen kann, überzeugt schonmal nicht.




Überzeugt dich der BGH?

3 StR 301/03

Kremendahl wurde aus rein formal-revisionsrechtlichen Gründen frei gesprochen.

An der Tatbestandlichkeit hat der BGH keinen Zweifel gelassen.



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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 11.02.2012 18:45
Status: Tao (7220 Beiträge)
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