Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
Ich fremdschäme mich so!
Viel mehr kann man fast gar nicht mehr dazu sagen.
Ansonsten ist man einfach nur sprachlos... Aber das ist nicht richtig, dazu zu schweigen!
Vielleicht nimmt sich der Herr Noch-Bundespräsident die folgende Erkenntnis zu Herzen:
"Wenn Sie einen Frosch in heißes Wasser werfen, dann hüpft er sofort heraus. Wenn Sie einen Frosch in kaltes Wasser setzen und langsam die Temperatur erhöhen, wird er zuerst nichts merken und nichts machen. Und wenn er etwas merkt, dann ist es zu spät für den Frosch."
Von: Dr. Philipp Rösler, gefunden bei
http://www.sueddeutsche.de/politik/fdp-parteitag-in-rostock-der-nette-herr-roesler-erhoeht-die-temperatur-1.1097123-2 (zitiert nach 123recht.net Newsletter 05.01.2012) Nur können wir Bürger nicht einfach so aus der Bundesrepubik Deutschland raushüpfen... Wir müssen bleiben, es ist ja unsere Heimat.
Und der Frosch-Präsident - der merkt nun auch nicht mehr, dass es ihm schon zu heiß geworden ist. Denn: er hüpft ja nicht raus!
Ich habe kürzlich
http://blog.abgeordnetenwatch.de/2012/01/05/warum-unser-artikel-uber-wulff-freund-maschmeyer-jetzt-auch-unter-maschiundmauschel-com-zu-lesen-ist/ gelesen (und kommentiert):
"Ich will den Horst wieder haben!
Notfalls nehme ich auch den anderen Horst. Der ist ja schon Stellvertreter und dem fällt es sicher leichter. Der hat zwar auch Dreck am Stecken, aber den "Dreck" kennt man schon.
Ich will nicht andauernd Neues über den Präsidenten hören und sehen müssen und mich fremdschämen müssen.
Er repräsentiert das Deutsche Volk. Und ich muss mich dafür schämen! Seine Taten fallen auf jeden einzelnen Mitbürger zurück.
Er täte gut daran, zurück zu treten.
Die Schande bei Herrn Köhler war m.E. der Rücktritt selbst, den ich nicht verstanden habe, nicht der Grund seines Rücktritts. Aber wenn der eine schon bei solch einer fehlerhaften Tat zurücktritt, und der andere trotz allem noch am Amt kleben bleibt (warum denn eigentlich), dann ist das schon eine Unverfrorenheit, die mich ärgert!
Aber vielleicht war der Horst nur amtsmüde, müde sich in dem Sumpf namens Bundesrepublik Deutschland weiter durch zu kämpfen…
Die Neujahrsansprache 2012 war derart inszeniert, dass mir die Gänsehaut kam. So peinlich!
Nein, er hat seine Probezeit nicht bestanden!
Aber: es gibt bei diesem Amt keine Probezeit. Er ist es und damit fertig. Und wenn er dieses Amt nicht versteht, sich es nicht zutraut, dann hätte er nicht antreten dürfen. Ist dem Herrn denn nicht klar gewesen, dass er in den Fokus aller weltweit kommt? Hätte er sich nicht vorher fragen müssen: bin ich bereit dazu?
Ich kann es mir als Mensch, der das Amt des Bundespräsidenten inne hat, nicht mehr erlauben, meine Wut auf eine Mailbox zu sprechen. Ich kann mir nicht mal mehr Wut erlauben! Ich bin Staatsmann. Oberster… Nicht mehr Privatmensch sondern Bundespräsident und damit 1. Diener des Volkes.
"Jedes Land hat die Vertreter, die es verdient." – ja, aber diesen verdienen wir wahrlich nicht!
Deutschland – das Land der ehemaligen Dichter und Denker - da denkt man, man ist nicht mehr ganz dicht!"
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von Helmuth Justin am 10.02.2012 08:20
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>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Denn wenn ein Straftäter (Vorteilsannahme und versuchte Nötigung!) das höchste Amt dieser Republik bekleiden darf, dann darf Otto Normalbürger mit seinen 120 Tagessätzen auch weiterhin in der Stadtverwaltung seinen Dienst verrichten.
Wer ein Straftäter ist und wer nicht, bestimmt weder die Presse noch der Otto-Normalbürger, sondern - Gott sei Dank - nur ein Gericht.
Ob vorliegend eine echte Vorteilsnahme im Sinne des Gesetzes vorliegt oder nicht, ist äußerst fraglich. Nötigung im Sinne des Gesetzes liegt nicht mal ansatzweise vor (Drohung oder Anwendung von Gewalt ??).
quote:
dann darf Otto Normalbürger mit seinen 120 Tagessätzen auch weiterhin in der Stadtverwaltung seinen Dienst verrichten.
Warum auch nicht? Erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen eines Verbrechens (!) darf man öffentliche Ämter nicht mehr bekleiden, vergl.
§ 45 StGB.
Davon sind wir ja nun weit entfernt.
Wenn Wulff tatsächlich Straftaten nachweisbar (!) begangen hätte und ein Gericht dies auch festgestellt hätte (nicht nur die Presse), dann wäre ich der erste, der seinen Rücktritt fordert.
Das einzige, was mir bisher nachweislich bei Wulff auffällt, ist, dass er sich politisch äußerst ungeschickt verhält, auch im Umgang mit der Presse. Das ist aber nicht strafbar.
Und was die moralische Keule betrifft, da halte ich mich mal zurück. Diejenigen, die am meisten mit dem erhobenen Zeigefinger auf andere Zeigen, setzen bei sich selbst am allerersten völlig andere Maßstäbe an. Das geht nicht gegen meine Vorredner, sondern damit meine ich die Bevölkerung im Allgemeinen.
Wie gesagt, ich will Wulff nicht verteidigen. Aber ich möchte doch mahnen, die Sache objektiv zu betrachten. Insbesondere die Juristen hier sollten das doch hinkriegen.
Ich dachte eigentlich, die Bevölkerung in Deutschland wäre tendentiell anti-amerikanisch. Das scheint aber nicht so zu sein, zumindest was die öffentliche Medienschlacht und die Pseudo-Moral betrifft. In Amerika gab es tatsächlich ein Amtsenthebungsverfahren, weil der Präsident sich hat einen blasen lassen und er es zuerst nicht zugeben wollte (welch Überraschung). Ich dachte eigentlich, sowas wäre in Deutschland undenkbar. Leider scheinen wir genau in diese Richtung zu triften.
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"justice"
-- Editiert justice005 am 10.02.2012 17:49
von justice005 am 10.02.2012 17:45
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>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Wer ein Straftäter ist und wer nicht, bestimmt weder die Presse noch der Otto-Normalbürger, sondern - Gott sei Dank - nur ein Gericht.
Ob vorliegend eine echte Vorteilsnahme im Sinne des Gesetzes vorliegt oder nicht, ist äußerst fraglich.
Nein, ist es nicht. Es ist im Gegenteil ein Skandal, dass die StA H entgegen dem Legalitätsgrundsatz keinen Anfangsverdacht sehen will. Im Moment prüft die GeneralStA Celle entsprechende Beschwerden.
Der BGH hat die Voraussetzungen des novellierten
§ 331 StGB definiert:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt%2049,%20275
Das GA v.Arnims
"Vorteilsannahme des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff?"
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_03.pdf
ist plausibel und schlüssig.
Dem ist es auch zu verdanken, die wahren Motive des Pattexpräsidenten aufgedeckt zu haben:
Wenn er aus persönlichen Gründen abtritt, erhält er keinen Ehrensold, erst in 5 Jahren würde er als MdL i.R. eine Pension erhalten.
"Warum der Bundespräsident nicht zurücktreten kann"
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2012_04.pdf
Der Rücktritt würde ihn weit über 1 Mio. EUR kosten.
Die Präsidentenanklage ist keine Option:
"Herzog in Maunz/Dürig, Grundgesetz, 62. Ergänzungslieferung 2011
Präsidentenanklage nicht bei privaten Gesetzesverstößen sondern Aufhebung der Immunität und Aberkennung der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (Herzog,
GG Art. 61, RN. 18):
"Hier dürfte aber der richtige Weg darin bestehen, dass der Bundestag seine Immunität aufhebt (Art. 60 Abs. 4) und dass ihm in dem dann folgenden Strafverfahren die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird. Der Weg des Art. 61 dürfte in solchen Fällen verschlossen (...) sein."
http://rechtstreff.de/viewtopic.php?f=209&t=234&title=Wulff:%20Pr%C3%A4sidentenanklage%20/%20Amtsenthebung%20nach%20Art.%2061%20GG?
Allein die Staatsanwaltschaften haben es also in der Hand, dem Treiben ein Ende zu setzen.
Zumindest so lange ihm die Kanzlerin weiter ihr Vertrauen ausspricht.
Merkel wiederholte ihre Verteidigungsstrategie, wonach Wulff mit der Beantwortung Hunderter Fragen Transparenz geschaffen habe. "Diese Offenheit kann meines Erachtens Vertrauen zurückgewinnen helfen" http://www.tagesspiegel.de/politik/bundeskanzlerin-merkel-lobt-das-verhalten-von-wulff/6193970.html
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>Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?
quote:
Es ist im Gegenteil ein Skandal, dass die StA H entgegen dem Legalitätsgrundsatz keinen Anfangsverdacht sehen will. Im Moment prüft die GeneralStA Celle entsprechende Beschwerden.
Zunächst mal darf die Staatsanwaltschaft GAR NICHTS machen, weil der Bundespräsident - wie jedes andere Staatsoberhaupt - unter Immunität steht (Das schreibst du selbst). Der Bundestag müsste diese erstmal aufheben. Insofern ist es wirklich Unsinn, hier mit dem Legalitätsprinzip zu kommen. Was da die GenStA prüfen will, ist mir ein Rätsel. Die StA darf im Grunde genommen noch nicht mal eine Akte anlegen, ohne das der Bundestag sein gründes Licht gibt. Inoffiziell agiert man mit der wenig greifbaren "Vorprüfung" zur Prüfung eines Anfangsverdachts.
quote:
"Diejenigen, die am meisten mit dem erhobenen Zeigefinger auf andere Zeigen, setzen bei sich selbst am allerersten völlig andere Maßstäbe an" - genau das hat er doch getan. Er kann nicht Aufrichtigkeit von anderen verlangen und selbst nicht aufrichtig sein.
Nein, damit meine ich gerade nicht den Präsident, sondern den normalen Bürger. Jeder nutzt Vorteile, wenn er sie kriegen kann. Niemand verschenkt oder verzichtet ohne jeglichen Grund auf Geld. Bei meinem Stammbäcker, bei dem ich regelmäßig einkaufe, kriege ich gelegentlich auch mal was geschenkt zum probieren. Als ich letztens mein Auto in der Werkstatt hatte, wurde mir angeboten, ein neues Auto kostenlos Probe zu fahren. Die Eltern meiner Ex-Freundin hatten ein Haus in Florida, da haben wir damals kostenlos
Urlaub gemacht. Diese Liste ließe sich endlos fortsetzen. Ich bin deswegen ganz bestimmt kein unmoralischer Mensch.
Der einzige Unterschied ist, dass ich mich nicht mit den Medien und der Öffentlichkeit rumärgern muss. Daher ist Wulff - im Gegensatz zu mir - eher zu bedauern.
In Wahrheit geht es hier doch wie bei fast allen Themen nur um den Neid. Der Bundespräsident kriegt was geschenkt, und ich - der Bürger - selbst kriege nichts geschenkt. Daher lässt man seinem Ärger Luft und zeigt mit dem Finger auf "die da oben". Für sowas habe ich aber kein Verständnis.
Ich selbst fordere erst dann den Rücktritt, wenn tatsächlich ein strafbares Verhalten feststeht und auf keinen Fall früher. Und ich bezweifle ungeachtet der geposteten Links ganz stark, dass hier irgendwo eine Straftat ist. Das müsste mir schon jemand sehr überzeugend konkret durch subsumieren.
quote:
und dass ihm in dem dann folgenden Strafverfahren die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird.
Dazu müsste er wegen eines
Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, vergl.
§ 45 StGB. Wo ein solches Urteil herkommen soll, erschließt sich mich nicht.
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"justice"
-- Editiert justice005 am 11.02.2012 17:34
von justice005 am 11.02.2012 17:29
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