außerordentliche Kündigung Stall

10. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
außerordentliche Kündigung Stall

Hallo zusammen,
Person X hat fürs Pferd ein Einstellervertrag mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende.

Heute wurde via SMS angekündigt, dass sich alle Einsteller zum Wochenende einfinden sollen, da bis Ende des Jahres der Offenstall geräumt werden muss. Weitere Infos gibts erst zum Wochenende und es ist bisher auch noch nicht klar, wohin der Umzug geht. Bis heute wurde mit keinem Wort erwähnt, dass ein Umzug geplant ist. Nun stellen sich folgende Fragen:
Darf der Stallbesitzer für den neuen Stall mehr Geld verlangen?
Muss ein neuer Vertrag aufgesetzt werden?
Und die wichtigste aller Fragen: Darf Person X jetzt zum 31.12. außerordentlich kündigen??


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

Nein, dafür ist kein Grund erkennbar.


Eventuell wenn es mehr Details gibt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Welche Details? Mehr Info gibt es noch nicht.
Und verstehe nicht warum bei nem Umzug nicht vorher gekündigt werden kann. Der Vertrag bezieht sich ja auf den Standort.
Wie sieht es denn aus mit dem Preis darf Stallbesitzer ab jan. Mehr geld verlangen?

Danke

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-- Editiert Strige am 11.12.2014 07:00

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39752x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Welche Details? Mehr Info gibt es noch nicht. <hr size=1 noshade>

Dann muss man warten bis man welche hat.



Für eine außerordentliche Kündigung benötigt man einen belastbaren Grund. Ohne den kann man sich das ganze sparen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Nagut, verstehe. Mich würde aber dennoch interessieren ob ein umzug in ein anderer stall, mir generell erlaubt den vertrag mit dem umzug zu kündigen, details werden eh nur der grund und der neue ort sein.
Aber wenn man so nichts dazu sagen kann, melde ich mich sobald ich mehr weiß.



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Strige
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Also kurzes update:
Der Stallbesitzer ist pächter und ihm wurde zum 31.12 gekündigt.. deshalb der Umzug
Ändert das nun etwas?

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#6
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Sie haben einen Vertrag mit einem Verpächter. Wie sie schreiben, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Ob Ihr Vertrag eine Sonderkündigungsklausel für den Fall enthält, dass der Verpächter - der selbst Pächter des Pachtgrundes ist - die Pacht verliert, ist hier nicht gegeben.

Insofern könnte Ihr Verpächter Ihnen mit Ablauf des Januar 2015 kündigen. An einen anderen Standort müssen Sie nicht mitziehen. Ab Ende Dezember könnte Ihr Verpächter seinen Vertrag nicht erfüllen.

Ziehen Sie an einen neuen Standort mit um, käme ein neuer Mietvertrag zustande. Dazu dann auch neue Bedingungen, wie sie ausgehandelt werden.

Ein Vertrag über die Vermietung von Pferdeboxen ist im BGB nicht geregelt, er stellt einen so genannten gemischten Vertrag dar, denn er enthält mehrere Elemente verschiedener Vertragsarten (soweit diese zutreffen):

* mietrechtliche Elemente durch das zur Verfügung stellen einer Box
* kaufrechtliche Elemente, wenn der Stallinhaber Futter, Heu und Einstreu stellt
* dienstrechtliche Elemente, wenn gefüttert, gemistet und eingestreut wird.

Zusammenfassend: Sie können mit umziehen, müssen es aber nicht.


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