auto an und verkauf trotz alg2

8. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
lalax
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)
auto an und verkauf trotz alg2

hallo.
ein verwandter hat noch aus der zeit als arbeitender ein auto, das gute 12L aufwärts saugt. das ding ist nicht viel wert (evtl 2000-2500) und so darf er es behalten.
er sagt jetzt, es würde ihm beim verkauf des autos zu dem zweck, sich einen minidiesel holen zu können, der erlös als einkommen angerechnet werden und abgezogen werden vom alg2 der nächsten monate.
er muß sich doch ein neues auto holen können, damit da irgendwie ein auskommen ist...oder nicht??
was muß er ggf beachten??
danke

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Da irrt Ihr Bekannter ganz schlicht. Das Auto ist Vermögen, ob nun als Gegenstand oder als Geld auf dem Konto. Der Verkauf ist mithin eine Vermögensumschichtung und damit kein Einkommen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@lalax:

Ich schließe mich @muemmel an. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch den Verkaufserlös insgesamt der Vermögensfreibetrag (150,- € pro Lebensjahr + 750,- €) überschritten würde.

Beispiel:

Der bekannte ist 30 Jahre alt, dann beträgt der Vermögensfreibetrag 30 x 150 = 4.500,- € + 750,- € = 5.250,- €.

Hat der Bekannte nun z.B. schon 5.000,- € auf dem Konto und verkauft sein Auto für 2.000,- €, dann wird der Vermögensfreibetrag um 1.750,- € überschritten und dieser Betrag müsste zunächst für den Lebensunterhalt eingesetzt werden.

Bleiben Barvermögen + Verkaufserlös jedoch insgesamt unter 5.250,- €, erfolgt keine Anrechnung.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#3
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

@Axel

Wobei ein angemessenes KFZ kein anrechenbares Vermögen darstellt.

Somit dürfte der Erlös aus dem Verkauf nicht in die Freibeträge eingerechnet werden oder sehe ich das falsch?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Jenso:

Ja, das siehst Du falsch. Jedenfalls meiner Meinung nach. Das Auto ist sogenanntes priviliegiertes Vermögen. Durch den Verkauf wandelt sich dieses von priviligiertem in normales Vermögen, für welches dann auch die normalen Freibeträge gelten.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
lalax
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke auf jeden Fall soweit. Ich gebe das mal an Ihn weiter. Ggf kann er ja selbst mal bei dir nachhaken...

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