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aussteuerung/Alg1/weiter Krank

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aussteuerung/Alg1/weiter Krank

Hallo zusammen

Am 18.05 werde ich von der krankenkasse ausgesteuert.Meldung bei der afa ordnungsgemässs erledigt.Termin beim Sb auch schon bekommen.Bin aber weiter krank.Habe am 13.05. eine knie arthroskpie vor mir , wo entschieden wird op eine TEP gemacht werden muss oder eine knorpeltransplantation.Desweiteren
hab ich noch einen HWS bandscheibenvorfall der auch noch ( evtl.mit OP) behandelt werden muss.Geht aber nicht alles auf einmal.Und mit meiner psyche steht es auch nicht gut,bin da auch in behandlung.

Wer hat erfahrung,wie die AFA da mit mir umgehen wird ?




von berg48 am 06.05.2009 20:18
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
@berg

du erhältst alg1 nach sgb III; §125.
du kannst hier viel nachlesen

http://www.123recht.net/Arbeitsunfähigkeit---Was-kommt-nach-Krankengeld-__f154587.html

oder was möchtest du wissen?

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

-- Editiert am 06.05.2009 20:38


von Sunbee 1 am 06.05.2009 20:30
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
Hallo Sunbee
Wollte einfach mal wissen wie die AFA mit mir umgehen wird.Hat man ja nicht alle tage sowas. Den § 125 verstehe ich aber so. Der Amtsarzt der AFA ist der entscheidende Herr. Entscheidet er unter sechs monate Au gibt es keinen § 125.Über sechs monate AU §125 nur in verbindung mit reha/em antrag.Verstehe ich das richtig das nur die beiden möglichkeiten bestehen wenn man weiter krank ist ??

Ansonsten steigt man dann direkt in die sozialhilfe ?

Gruss Berg


von berg48 am 06.05.2009 22:15
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
Hallo
Was ist mit AU meldungen bei aussteuerung ?

Werde jetzt wegen psychosomatichen problemen ausgesteuert,und bin deshalb lange
au geschrieben( auch weiterhin)Jetzt hatte ich eine knie-op und habe von dort auch eine au bescheinigung bekommen.Wenns nicht besser wird,steht eine knie TEP an.Was mache ich in diesem fall mit den AU's bei der AFA ? Soll ich die fürs knie( vom orthopäden) auch abgeben, oder nur die vom Psychiater ?

Danke für antworten


von berg48 am 14.05.2009 10:16
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
du darfst bei der Afa nur AU's abgeben, die sich NICHT auf die Krankheit beziehen, wegen der du ausgesteuert bist, und auch nicht auf eine daraus resultierende Krankheit. Denn wenn du das tust, dann wird die Afa dich nach 6 Wochen aus der Leistungsfortzahlung abmelden, und du stehst ohne Geld dar, da du von der KK auch nichts mehr bekommst. Die AfA kann nämlich anhand der AU's nicht erkennen, um was für eine Erkrankung es sich handelt.


von Schnebi am 14.05.2009 12:26
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
Ich darf nur AU'S abgeben die sich-- NICHT-- auf meine erkrankung der aussteuerung beziehen ?? Oder meintest du damit nur AU'S abgeben weshalb ich auch ausgesteuert wurde. Und sollte ich mal einen schnupfen bekommen oder kopfweh u.s.w. dafür dann keine abgeben.


von berg48 am 14.05.2009 12:35
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
@schnebei

gar keine au bescheinigungen an die afa. wenn man ausgesteuert wird, ist davon auszugehen, dass au besteht, deshalb das dann folgende procedere

@berg

wie gesagt, keine au an die afa
nein, der *amtsarzt* entscheidet nicht über wohl und wehe des ausgesteuerten. soweit kommts noch...

bei antrag auf alg1 nach sgb III; §125 läuft das so:
der sb wird dich bitten, schweigepflichtsentbindungen auszufüllen (wichtig: tut er das nicht, frag ihn danach, dann gehts etwas schneller)
diese werden dann vom ärztlichen dienst (äd)der agentur für arbeit (afa) angefordert und dann eben das erwähnte gutachten erstellt.

ist man (und man ist meistens...) der ansicht, voll arbeitsfähig, gehst du in widerspruch, da gutachten auf aktenlage nicht adäqut beurteilen können, wie krank jemand ist.

kleiner lacher: zur aushändigung des gutachtens einbestellt, war ich an 2 krücken, völlig lädiert, grad ausm op, spezialriesenschuh da angetanzt. gutachten sagte: die antragstellerin ist vollumfänglich arbeitsfähig. insbesondere im gehen und stehen
ich war da schon mehrfach am fuß operiert und nunmehr rückwirkend eine anerkannte aG...

allerdings soll auch erwähnt sein, dass der sb völlig überfordert war und die sb die dann hinzugezogen war, war äußerst nett und sagte sofort *was soll das denn sein? sie müssen widerspruch einlegen, sie können doch gar nicht mal laufen*
dort arbeiten ja schließlich auch sehr fähige und nette leute

dann folgt das persönliche gutachten (ausnahmen bestätigen die regel: bei mir hat der äd nur angerufen und nachgefragt, ob sie das richtig verstanden hatten aus den unterlagen, dass ich schon wieder operiert war und die nächste anstand. so wurde bei mir die 6 monate nicht arb.fähig quasi telefonisch festgestellt und dann der rentenantrag gefordert mit übersendung des neuen gutachtens)

auch bei einem solchen gutachten könntest du dich wehren, wenn es nicht so ausfällt wie du (o. deine ärzte) es beurteilen. du müsstest dann klagen. hier würde ich aber DEFINITIV einen versierten anwalt empfehlen. das ist nämlich ein mindestens genauso langwieriges hick hack wie mit der drv bund oder d. versorg.amt

in der gesamten zeit in der das alles nicht entschieden bzw im widerspruch (oder klageverfahren) ist, bekommst du alg1 nach §125.
sollte man versuchen, dich an den leistungsträger sgb XII zu verweisen musst du dich wehren!
solange nämlich die afa nicht gerichtsfest und geurteilt durch ein sg beweisen kann, dass du NICHT die nächsten 6 monate au bist, solange hast du das recht auf eben dieses alg1


bürgentscheid am 7.juni tempelhof
sunbee



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-- Editiert am 14.05.2009 13:23


von Sunbee 1 am 14.05.2009 13:19
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
Hallo an alle

Also keine au bescheinigungen.Auch nicht diese zahlscheine von der krankenkasse.Wollen die denn wirklich keine bescheinigungen?

Was kreuze ich denn an bei antrag alg1 unter der rubrik- Ich bin arbeitsunfähig krank seit - bis an ????? Bin nun mal leider krank. Habe ende mai termin antragsabgabe.

Grüsse an alle


von berg48 am 14.05.2009 16:47
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
@berg

na du schreibst rein, seit wann du au bist. können die sich doch eh ausrechnen, anhand der aussteuerung.
die zahlscheine hast du doch dann nicht mehr

sunbee

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von Sunbee 1 am 14.05.2009 17:18
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
Hallo Sunbee

Dann bin ich ja mal seeeehr gespannt wie das ganze bei mir abläuft.
Ein mulmiges gefühl in der bauchgegend habe ich jetzt schon.

Gruss berg


von berg48 am 14.05.2009 18:54
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>aussteuerung/Alg1/weiter Krank
@berg

schaff das mulmige gefühl ab. das macht angst, unsicher und ist deiner genesung nicht dienlich. tu dir was gutes, kümmer dich um dich.
du kennst deine rechte, wenn du deine pflichten erfüllst und notfalls deine rechte erstreitest wenn es soweit ist, brauchst du energie.

du hast dich (hier) informiert, das zeigt doch schon den *kampfeswillen*

sunbee



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von Sunbee 1 am 14.05.2009 20:46
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