Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

22207 Aufrufe

außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall

Hallo,
vor 14 Tagen ist meine Mutti nach langer Krankheit verstorben und ich befasse mich nun mit der Wohnungsauflösung. Ich habe am 07.08. die Kündigung der Mietwohnung, die meine Mutti über 20 Jahre bewohnt hat!, einfach ganz frech zum 31.08.2005 gekündigt, da ich denke, es besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vermieter besteht auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Was gilt? Könnt ihr mir helfen?

Brightly

-----------------
" "


von Brightly am 25.08.2005 13:28
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall
Der Vermieter hat recht. Vielleicht kannst du mit ihm freundlich über eine Nachmietersuche zu einem früheren Termin verhandeln. Er muss aber nicht darauf eingehen.


von karamel am 25.08.2005 13:52
Status: Unsterblich (1808 Beiträge)
Userwertung:  4,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall
Tja, der Vermieter besteht ganz frech auf der Einhaltung der Kündigungsfrist.

Vielleicht hätte er ja dann auch anders reagiert ?

Gruss det11


von guest123-2034 am 25.08.2005 14:16
Status: Unsterblich (1985 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall
Also soviel ich weiß, kannst du innerhalb eines Monats ausserordentlich kündigen ... siehe §563 Abs.3 BGB . Also kann er nicht darauf bestehen.


von ingschn am 25.08.2005 18:07
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall
@ingschn
Bitte die Gesetze auch richtig lesen.

Der Paragraf gilt nicht für Erben.

Als Erbe kann man zwar außerordentlich, aber nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

Der Vermieter hat also Recht.


von hh am 25.08.2005 18:15
Status: Tao (23496 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 368 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall
??? Was ist denn mit §564 BGB ?
Ich hatte doch im Nov so einen Fall und da ist es genau so abgelaufen. Die Erben durften außerordentlich kündigen.
Was hab ich denn dann in §564 falsch verstanden?


von ingschn am 25.08.2005 18:36
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall
Schade, wie dumm. Meine Mutti hatte eh kein Geld. Nun bleib ich auf den Kosten von immerhin fast 2000 €uro sitzen. :-((.
Tja, sterben ist wirklich sehr teuer!
Vielen Dank für die Infos. Sollte jemanden allerdings noch etwas einfallen, dann nehme ich die Ratschläge gerne zur Kenntnis!
Brightly


von Brightly am 26.08.2005 08:09
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall
Wie gesagt, ich würde auf den Vermieter zugehen und ihm sagen, dass du irrtümlicherweise davon ausgegangen bist, du hättest ein Sonderkündigungsrecht, und ihm die Sachlage schilderst. Vielleicht findet er (oder du? wenn er sich darauf einlässt, kannst du ja anbieten, dass du jemanden suchst) schneller einen Nachmieter, denn ihm ist ja sicher auch daran gelegen, dass er sein Geld auch wirklich bekommt.

Eine andere Möglichkeit wäre, das Erbe auszuschlagen. Dann musst du auch die Kosten nicht tragen, darfst aber auch gar nichts vom Eigentum deiner Mutter behalten. Hast du aber z.B. bereits irgendeinen Gegenstand aus der Wohnung deiner Mutter mitgenommen, gilt das Erbe als angenommen.

Im Übrigen noch mal Herzliches Beileid. Das ist leider hier etwas untergegangen.

Gruß karamel


von karamel am 26.08.2005 11:24
Status: Unsterblich (1808 Beiträge)
Userwertung:  4,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!



Online Rechtsberatung Mietrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de

Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online