>außerordentliche Wohnungskündigung wegen Todesfall
Wie gesagt, ich würde auf den Vermieter zugehen und ihm sagen, dass du irrtümlicherweise davon ausgegangen bist, du hättest ein Sonderkündigungsrecht, und ihm die Sachlage schilderst. Vielleicht findet er (oder du? wenn er sich darauf einlässt, kannst du ja anbieten, dass du jemanden suchst) schneller einen Nachmieter, denn ihm ist ja sicher auch daran gelegen, dass er sein Geld auch wirklich bekommt.
Eine andere Möglichkeit wäre, das Erbe auszuschlagen. Dann musst du auch die Kosten nicht tragen, darfst aber auch gar nichts vom Eigentum deiner Mutter behalten. Hast du aber z.B. bereits irgendeinen Gegenstand aus der Wohnung deiner Mutter mitgenommen, gilt das Erbe als angenommen.
Im Übrigen noch mal Herzliches Beileid. Das ist leider hier etwas untergegangen.
Gruß karamel
von karamel am 26.08.2005 11:24
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