außerordentliche Eigentümerversammlung
Hallo,
ich benötige eine Auskunft zum folgenden Sachverhalt und würde mich über ein paar Meinungen freuen:
Bin Eigentümer einer ETW (34/100) in einer Eigentümergemeinschaft von drei Parteien (die beiden anderen 33/100). Eine dieser Parteien hat über den Verwalter die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung beantragt. Thema: zusätzliche Dämmung im Sockelbereich des Hauses. Von den Eigentümern wurde wohl ein Gutachten in Auftrag gegeben, das eine Verlängerung der Fassadendämmschicht in den Sockelbereich des Hauses (der aus Klinker besteht) empfiehlt ... mit dem Ziel, den Fussboden der Erdgeschosswohnung mit in die Dämmung einzubeziehen. Momentan endet die Dämmung etwa 10 Zentimeter über der Fussbodenlinie der Wohnung.
Für eine außerordentliche Versammlung stehe ich aus beruflichen Gründen erst im August 2006 zur Verfügung, möchte aber mein Stimmrecht in dieser Sache nicht an Dritte weiterreichen.
Erstens: Kann ich eine Verlegung problemlos in den Zeitraum meiner Anwesenheit beantragen ?
Zweitens: das Thema ist nicht neu und wurde bereits auf einer Eigentümerversammlung diskutiert. Mehrheitlich (66/100) wurde sich gegen einen Eingriff in die Fassade und eine Änderung der Hausoptik ausgesprochen. Die Klinkerfassade ist ausgesprochen schön, und harmoniert auch mit den Nachbarhäusern. Meiner Meinug nach würde sich die gesamte "Geometrie" des Hauses ungünstig verschieben.
Kann ein Gutachten dahingehend wirken, dass wir dieser baulichen Veränderung zustimmen müssen oder gilt auch in diesem Fall Einstimmigkeitserfordernis ?
Wäre für ein paar Meinungen sehr dankbar, um meine Position ein bisschen besser einschätzen zu können. Glaube auch, dass man das Problem der Dämmung auch von innen angehen kann, ohne in die Fassade einzugreifen.
Vielen Dank im Voraus !
-- Editiert von jl am 03.03.2006 16:58:25
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>außerordentliche Eigentümerversammlung
Wenn du nicht zu der Versammlung kannst, solltest du auf jeden Fall einen Vertreter schicken, der die sofort sagt, was beschlossen wurde.
Ich finde das schon interessant, dass ein Eigentümer ohne mit den anderen gesprochen zu haben, ein Gutachten in Auftrag gibt.
Unabhängig davon kann dies Ausweitung des Dämmschutzes unterhalb des Sockelbereiches sinnvoll sein. Da das dann ja vom Erdreich abgedeckt ist, wüßte ich nicht, wie das die Geometrie oder das Aussehen des Hauses beeinflussen sollte.
Welches Baujahr hat das Haus?
Wir haben so eine Maßnahme vor 2 Jahren gemacht und heizen seitdem weniger (was ja allen zugute kommt). Unser Haus ist in den 60iger gebaut worden und damals gab es noch nicht einmal einen Schwarzanstrich oder sonstige Dämmungen.
von sika0304 am 05.03.2006 13:45
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>außerordentliche Eigentümerversammlung
Die beschriebene Dämmungsmaßnahme ist aus meiner Sicht eine bauliche Änderung, die nur einstimmig beschlossen werden kann.
Wenn Du nicht selbst an der Versammlung teilnehmen kannst, wirst Du das Stimmrecht an einen Vertreter abgeben müssen.
Auf eine terminliche Verlegung der Versammlung hast Du keinen Anspruch.
von hh am 06.03.2006 17:22
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