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außerordentliche Eigentümerversammlung

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außerordentliche Eigentümerversammlung

Hallo,
ich benötige eine Auskunft zum folgenden Sachverhalt und würde mich über ein paar Meinungen freuen:

Bin Eigentümer einer ETW (34/100) in einer Eigentümergemeinschaft von drei Parteien (die beiden anderen 33/100). Eine dieser Parteien hat über den Verwalter die Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung beantragt. Thema: zusätzliche Dämmung im Sockelbereich des Hauses. Von den Eigentümern wurde wohl ein Gutachten in Auftrag gegeben, das eine Verlängerung der Fassadendämmschicht in den Sockelbereich des Hauses (der aus Klinker besteht) empfiehlt ... mit dem Ziel, den Fussboden der Erdgeschosswohnung mit in die Dämmung einzubeziehen. Momentan endet die Dämmung etwa 10 Zentimeter über der Fussbodenlinie der Wohnung.

Für eine außerordentliche Versammlung stehe ich aus beruflichen Gründen erst im August 2006 zur Verfügung, möchte aber mein Stimmrecht in dieser Sache nicht an Dritte weiterreichen.
Erstens: Kann ich eine Verlegung problemlos in den Zeitraum meiner Anwesenheit beantragen ?

Zweitens: das Thema ist nicht neu und wurde bereits auf einer Eigentümerversammlung diskutiert. Mehrheitlich (66/100) wurde sich gegen einen Eingriff in die Fassade und eine Änderung der Hausoptik ausgesprochen. Die Klinkerfassade ist ausgesprochen schön, und harmoniert auch mit den Nachbarhäusern. Meiner Meinug nach würde sich die gesamte "Geometrie" des Hauses ungünstig verschieben.
Kann ein Gutachten dahingehend wirken, dass wir dieser baulichen Veränderung zustimmen müssen oder gilt auch in diesem Fall Einstimmigkeitserfordernis ?

Wäre für ein paar Meinungen sehr dankbar, um meine Position ein bisschen besser einschätzen zu können. Glaube auch, dass man das Problem der Dämmung auch von innen angehen kann, ohne in die Fassade einzugreifen.


Vielen Dank im Voraus !

-- Editiert von jl am 03.03.2006 16:58:25


von guest-12311.02.2011 10:57:16 am 03.03.2006 16:54
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>außerordentliche Eigentümerversammlung
Hallo!
Meiner Meinung nach ist ein solches Gutachten nur dann von Bedeutung, wenn tatsächlich Gefahr in Verzug ist, das heisst, dass wenn diese Maßnahme nicht ergriffen wird, das Gebäude Schaden nimmt.
Das wäre auch das Kriterium für eine außerordentliche Eigentümerversammlung.

Ein Verwalter kann z.B. haftbar gemacht werden, wenn ihm eine solche zwingend notwendige Baumaßnahme bekannt ist und er untätig bleibt.
Hier scheint es aber ja eher um das persönliche Interesse eines Eigentümers zu gehen.- oder???


von Odil am 03.03.2006 20:05
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>außerordentliche Eigentümerversammlung
Nein...es kann keine Rede davon sein, dass das Gebäude Schaden nehmen könnte. Es geht hierbei ausschliesslich um das persönliche Interesse des betreffenden Eigentümers.


von guest-12311.02.2011 10:57:16 am 03.03.2006 21:07
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>außerordentliche Eigentümerversammlung
Zur weiteren Info:

http://jurpage.net/wng/wng106.htm


http://jurpage.net/wng/leiwong.htm
_____________________________________

Außerordentliche Eigentümerversammlung

Außerordentliche Versammlungen müssen u.a. dann einberufen werden, wenn dies von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer schriftlich, unter Angabe des Zweckes und der Gründe, verlangt wird. Grundlage hierfür bildet § 24 Abs. 2 WEG. Diese Bestimmung ist zwingend. Eine negative Abweichung vom Minderheitenrecht ist unzulässig
______________________________________

http://www.hausverwaltung-lang.de/wohneigentumsgesetz.htm#VI5
__________________________
http://www.oliver-barthold.de/weg.htm#27

(hier : Aufgaben und Befugnisse des Verwalters)


von Odil am 05.03.2006 11:21
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>außerordentliche Eigentümerversammlung
Wenn du nicht zu der Versammlung kannst, solltest du auf jeden Fall einen Vertreter schicken, der die sofort sagt, was beschlossen wurde.
Ich finde das schon interessant, dass ein Eigentümer ohne mit den anderen gesprochen zu haben, ein Gutachten in Auftrag gibt.
Unabhängig davon kann dies Ausweitung des Dämmschutzes unterhalb des Sockelbereiches sinnvoll sein. Da das dann ja vom Erdreich abgedeckt ist, wüßte ich nicht, wie das die Geometrie oder das Aussehen des Hauses beeinflussen sollte.
Welches Baujahr hat das Haus?
Wir haben so eine Maßnahme vor 2 Jahren gemacht und heizen seitdem weniger (was ja allen zugute kommt). Unser Haus ist in den 60iger gebaut worden und damals gab es noch nicht einmal einen Schwarzanstrich oder sonstige Dämmungen.


von sika0304 am 05.03.2006 13:45
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>außerordentliche Eigentümerversammlung
Danke erstmal für die Reaktionen ... hilft schon ein bisschen.

sika0305: Baujahr des Hauses 1936, Komplettsanierung 1993. Pikant ist übrigens, dass die beanstandende Eigentümerpartei damals die Bauleitung innehatte ... quasi die mangelhafte Wärmedämmung "beaufsichtigte". Aber das nur am Rand. Zum Sockel: hab mich wahrscheinlich nicht konkret genug ausgedrückt, aber wir haben einen wunderschönen Klinkersockel ... d.h. er verschwindet nicht im Erdreich, sondern ist ca. 1,5 m hoch und reicht sogar über die Kellerfenster. Über diesem Sockel beginnt die eigentliche Fassade. Diese verputzte Fassade nun über den Klinker nach unten zu verlängern, ist meines Erachtens eine Veränderung der Geometrie - oder anders ausgedrückt: ein Eingriff in die Ausgewogenheit der Optik.


von guest-12311.02.2011 10:57:16 am 06.03.2006 16:58
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>außerordentliche Eigentümerversammlung
Die beschriebene Dämmungsmaßnahme ist aus meiner Sicht eine bauliche Änderung, die nur einstimmig beschlossen werden kann.

Wenn Du nicht selbst an der Versammlung teilnehmen kannst, wirst Du das Stimmrecht an einen Vertreter abgeben müssen.

Auf eine terminliche Verlegung der Versammlung hast Du keinen Anspruch.


von hh am 06.03.2006 17:22
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