Hallo. Folgendes geschah...
ich hatte Spätschicht von 15:30 Uhr bis 23:45 Uhr (eigentlich). Da beide Nachtschichtler, die um 23 Uhr hätten kommen sollen, nach einer betrieblichen Versammlung gesagt haben, dass sie nicht zur Arbeit kommen werden, wäre der Arbeitsplatz nach mir bis 4:00 Uhr unbesetzt gewesen, was aber nicht möglich ist, da ich in der Logistik bin und meine Fahrer betreuen muss, Probleme managen usw., man kann den Bereich also nicht alleine lassen. Meine Betriebsleitung hat mich gefragt, ob ich länger arbeiten kann... Natürlich hatte ich nichts dagegen. Geplant war dann, nach meinen 10 Stunden auszustempeln und die restlichen 2,5 Stunden ausgestempelt weiter zu arbeiten. Die fehlende Zeit konnte ich per Zeitkorrektur auf einen anderen Tag dazuschreiben... Wie schaut es rechtlich mit dem ganzen aus, wenn ich mich freiwillig dazu bereit erkläre, um die betrieblichen Abläufe zu sichern?
Können andere, die davon erfahren, mir somit ans Bein pinkeln und mich und/oder meine Betriebsleitung anzeigen?
-- Editier von Smooth1708 am 13.02.2017 16:21
ausgestempelt weiterarbeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Klar, es wurde ganz eindeutig gegen das AZG verstoßen.ZitatKönnen andere, die davon erfahren, mir somit ans Bein pinkeln und mich und/oder meine Betriebsleitung anzeigen? :
Da es sich um eine einmalige Angelegenheit handelt, ist das doch völlig problemlos. Der Gesetzgeber geht zwar von der Regel (8 Stunden am Tag) aus, aber gleichzeitig von 48 Stunden die Woche. Seit gut einem Jahr sind die Regelungen da also flexibler. Also, die Regel sind 8 Stunden plus 2 Überstunden. Das sind 10 Arbeitsstunden plus die vorgeschriebenen Pausen, da kommen wir dann schon auf eine Anwesenheit von 11 Stunden. Und dann kann in Notfällen auch noch länger gearbeitet werden. Und hier handelt es sich um einen Notfall. Einmalig, also kein Problem. Problematisch würde es, wenn es immer so wäre.
wirdwerden
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@wirdwerden. Deine Schlussfolgerung, dass ein einmaliger Vorfall unproblematisch ist, teile ich. Die Sache mit dem Notfall sehe ich aber durchaus enger.
du musst mal gucken, was in so einem Lager hinten drann hängt. Und gehäufte Ausfälle, das ist ein Klassiker. Das ist ein Notfall. Nicht nur der Arzt, der inmitten einer OP nicht das Skalpell fallen lassen kann. Es geht ja nicht darum, dass nicht genug Personal vorgehalten wird. Und abgesehen davon, wenn Du die Pausenzeiten abziehst, dann bist Du geringfügig über 10 Stunden.
wirdwerden
@wirdwerden
Darum geht es hier doch gar nicht!
Das Problem liegt hier:
ZitatGeplant war dann, nach meinen 10 Stunden auszustempeln und die restlichen 2,5 Stunden ausgestempelt weiter zu arbeiten. Die fehlende Zeit konnte ich per Zeitkorrektur auf einen anderen Tag dazuschreiben :
Ja und? Wie die Erfassung läuft, das ist doch ein betriebsinternes Problem. Hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
wirdwerden
Hier wird ausgebucht gearbeitet um dann fälschlicherweise die real gearbeiteten Stunden einem anderen Tag zuzuordnen.
Ja und? Solange alle Stunden ordnungsgemäß bezahlt werden, die Sozialabgaben geleistet werden, ist das doch wurscht.
wirdwerden
Wenn das als Notfall durchgeht, wie wirdwerden meint, ist eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit unproblematisch. Wenn ... Wenn es ein Notfall ist, sollte die Stempeluhr auch weiterlaufen können.
Kritisch kann die Sache werden, falls es zu einem Unfall käme. Dann werden andere ganz genau hinschauen.
Die Systeme sind normalerweise so eingestellt, dass sie nach einer gewisen Zeit sich eben ausschalten und nichts mehr erfassen. Aber abgesehen davon, wie der Arbeitgeber diese Zeiten erfasst, das ist sein Problem. Wichtig ist nur, dass die Zeiten dokumentiert sind. Das kann auch handschriftlich sein. Und dass diese Zeiten ordnungsgemäß bezahlt werden mit allen Nebenkosten. Das ist auch der BG im Falle eines Unfalls wurscht.
wirdwerden
Ganz genau! Ich sehe das bei Weitem nicht so locker und entspannt wie wirdwerden. Hier werden bewusst falsche Angaben im System hinterlegt. Ist das schon eine Urkundenfälschung?ZitatKritisch kann die Sache werden, falls es zu einem Unfall käme. :
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