auffahrunfall....

2. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
longi_1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
auffahrunfall....

so, also heute ist mir ne ganz komische sache passiert...

ich vonner autobahn runter auf ne ampel zu... rot... steh hinter nem audi...
grün, wir beide fahren los...
nach ca 50m fängt der audi an zu bremsen, dachte ich mir bremste auch mal....
dann steht der audi auf einmal und ich konnte nicht mehr so schnell reagieren, dass ich ihr also draufgefahren bin.... hmmm *******....

so, mein auto vorne total fratze, der audi fast nix abbekommen, bzw man konnte nix sehen, war auch schon dunkel....

polizei dabei... und da meinte die frau doch, dass es glatt gewesen wäre....
(was macht man natürlich wenn es glatt ist??? erst mal mitten auf der strasse anhalten smiles-blink.gif smiles-blink.gif smiles-blink.gif )

so die polizei sagt, es war nicht glatt....

jetzt meine frage, ist die perle nu mitschuld oder bekomm ich die komplette schuld oder kann man das so auslegen, dass die komplett schuld ist???

ach ja, es waren so ca 40km/h

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hey alter,
hast die Frage schon selber jeantwortet: Bist der perle zu nahe jekommen, hast gepennt, nich jenug auf die Klötzer getreten, nu muste dir die fratze deiner karre selbst wider sauber machen und die beule der perle auch noch blechen.
Bleib cool, alter.

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#2
 Von 
guest-12312.03.2009 09:15:29
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 52x hilfreich)

Hi longi_1
Was spricht denn die Polizei dazu? Die lassen doch normalerweise immer einen Komentar ab.
Es heißt ja immer, der der auffährt hat Schuld.

-----------------
"Wer einen Fehler begeht und ihn nicht korrigiert, begeht den zweiten!"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47635 Beiträge, 16837x hilfreich)

Wenn die Frau grundlos gebremst hat, dann bekommt sie eine Teilschuld. Die komplette Schuld wird sie aber nicht erhalten, da Du ja auch entweder nicht aufgepasst hast oder der Abstand zu gering war.

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#4
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

*** Wenn die Frau grundlos gebremst hat, dann bekommt sie eine Teilschuld.***

Was theoretisch stimmt, jedoch in der Praxis nur schwer zu beweisen ist. Zur Not denkt sie sich halt einen Bremsgrund aus. ;)

***jetzt meine frage, ist die perle nu mitschuld oder bekomm ich die komplette schuld oder kann man das so auslegen, dass die komplett schuld ist??? ***

Eyy Alter, sach einfach bei ner Verhandlung die Perle hat dich so wuschig gemacht, dass du das bremsen glatt vergessen hast.
Wenn du Glück hast, wirst du dann für unzurechnungsfähig erklärt und damit natürlich auch schuldlos.

*** so, mein auto vorne total fratze ***

Voll kagge ey Alter iss dann nur, dass du dann auch nicht mehr dein Fratzenauto durchn Grosstadt-Jungle driven darfst. Machste dann halt einfach mit krassen Liegesitzen ne Bunny-Unterkunft fürn Notfall draus.

die_wurzel :crazy:

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Da die Dame anscheinend vor der Polizei aussagte, dass sie wegen der Glätte gebremst habe besteht eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass die Vorausfahrende eine Teilschuld erhält.

Im vorliegenden Fall könnte eine Alleinhaftung der Vorausfahrenden theoretisch in Betracht kommen, wenn Vorausfahrender nach Anfahren an einer Ampel im Kreuzungsbereichen einer Großstadt infolge eines Fahrfehlers ohne verkehrsbedingten Grund stark abbremst.

Die Wahrscheinlichkeit ist aber erfahrungsemäß nicht allzugroß.
Hierzu müsste man noch genauer Wissen wie stark die Bremsung erfolgte und in welchem genauen zeitlichen Zusammenhang mit dem Anfahren.

Sie sollten die gegnerische Versicherung anschreiben und deren alleinige Haftung dem Grunde nach einfordern. Dies sollten Sie mit dem Umstand begründen, dass das Auffahren nur wegen des grob verkehrswidrigen starken Bremsen unmittelbar nach dem Anfahren an einer grünen Ampel erfolgte was ausnahmsweise trotz des Auffahren zu einer vollen Haftung des vorausfahrenden führe.

Wenn die Versicherung allerdings nur eine Teilhaftung anerkennt (auf der sie jedenfalls bestehen sollten) stellt sich die prozeßökonomische Frage, ob man die Sache weiter verfolgt.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, sollte man die Sache einem Anwalt übergeben.





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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Da die Dame anscheinend vor der Polizei aussagte, dass sie wegen der Glätte gebremst habe besteht eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass die Vorausfahrende eine Teilschuld erhält.
Die Rechtsgrundlage für diese Behauptung würde mich brennend interessieren.



quote:
Im vorliegenden Fall könnte eine Alleinhaftung der Vorausfahrenden theoretisch in Betracht kommen, wenn Vorausfahrender nach Anfahren an einer Ampel im Kreuzungsbereichen einer Großstadt infolge eines Fahrfehlers ohne verkehrsbedingten Grund stark abbremst.
quote:
ca 50m fängt der audi an zu bremsen
Nach ca. 50 Metern ist das wohl kaum zutreffend. Zudem ist vermeintliche Straßenglätte durchaus ein Grund zur Reduzierung der Geschwindigkeit. Wobei allerdings eine Vollbremsung hier sicherlich unangebracht wäre. Von einer Vollbremsung kann ich im Eingangspost allerdings nichts lesen.



quote:
Hierzu müsste man noch genauer Wissen wie stark die Bremsung erfolgte und in welchem genauen zeitlichen Zusammenhang mit dem Anfahren.
Bezüglich der Intensität der Bremsung gibt es in der Tat keine Angaben. Über den zeitlichen Zusammenhang auch nicht. Man kann ihn aber abschätzen anhand von
quote:
ca 50m fängt der audi an zu bremsen
50 Meter sind in einer solchen Situation schon eine ganze Menge. Bis dahin ist auch nach einem Ampelstart der Sicherheitsabstand einzuhalten.



quote:
Sie sollten die gegnerische Versicherung anschreiben und deren alleinige Haftung dem Grunde nach einfordern.
Kann man machen. Außer einer Erheiterung der Sachbearbeiter zum Jahresbeginn wird es aber nichts bringen. Eine solche Forderung wäre nicht durchsetzbar.



quote:
Dies sollten Sie mit dem Umstand begründen, dass das Auffahren nur wegen des grob verkehrswidrigen starken Bremsen unmittelbar nach dem Anfahren an einer grünen Ampel erfolgte was ausnahmsweise trotz des Auffahren zu einer vollen Haftung des vorausfahrenden führe.
Die Bremsung erfolgte nicht unmittelbar nach dem Anfahren sondern ca. 50 Meter später. Ob sie verkehrswidrig, und insbesondere auch unangemessen stark war läßt sich aus der Ferne nicht beurteilen.



Ich sehe die Sache eher so:
quote:
dachte ich mir bremste auch mal....
Da hätte der TE etwas schneller denken und stärker bremsen sollen. Dann wäre Die Fratze seiner Karre nicht so platt. Allerdings hätte er dann die Perle auch nicht kennengelernt. Hat halt alles seine zwei Seiten. ;)

-- Editiert von Freudenfeuer am 05.01.2009 13:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat:
Da hätte der TE etwas schneller denken und stärker bremsen sollen. Dann wäre Die Fratze seiner Karre nicht so platt. Allerdings hätte er dann die Perle auch nicht kennengelernt. Hat halt alles seine zwei Seiten.




looool...genau so isses,,der TE sollte die Perle kennenlernen (Daten hat er ja) und dann sollten sie sich zusammen ein Auto kaufen. :dance:

die_wurzel

P:S@freudenfeuer: funzt ja jezt mit den quotings :cheers:


-- Editiert von die_wurzel am 05.01.2009 22:47

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Da die Dame anscheinend vor der Polizei aussagte, dass sie wegen der Glätte gebremst habe besteht eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass die Vorausfahrende eine Teilschuld erhält."

"...Die Rechtsgrundlage für diese Behauptung würde mich brennend interessieren..."

Zunächst einmal gehe ich von einer starken Bremsung aus. Ansonsten erübrigt sich die Anfrage.

Da laut Polizei keine Glätte vorhanden war liegt m.E. eine Bremsung ohne Grund vor und somit eine (Mit)Haftung wegen Verstoßes gegen die StVO.

Das mit den 50 m habe ich tatsächlich überlesen. Wenn die Entfernungsangabe stimmen sollte, sehe ich keinen solch nahen Zusammenhang mit dem Anfahren an einer Ampel, dass eine Alleinhaftung der Vorausfahrenden ernsthaft in Betracht kommt. Es verbleibt also bei der Mithaftung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Willkommen im Reich der Spekulationen.

Ich wüsste nicht woraus man im Eingangspost auf eine Vollbremsung der vorausfahrenden Perle schließen könnte. Ganz im Gegenteil. Wenn sie aufgrund einer vermuteten Straßenglätte gebremst hat wäre eine Vollbremsung das Dümmste gewesen was sie hätte machen können. Dem TE wiederum wäre gar nicht die Zeit geblieben gemütlich zu denken "bremste halt auch mal". Nun gut. Wir waren beide nicht dabei. Vielleicht war es doch eine Vollbremsung. Mir jedenfalls fehlt jeglicher Anhaltspunkt für eine derartige Annahme.

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