auf Anwaltskosten zu Unrecht sitzengeblieben

3. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
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Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)
auf Anwaltskosten zu Unrecht sitzengeblieben

Hallo,
ich habe mal ein folgendes Problem und vielleicht könnte mir jemand nützlichen Rat dazugeben:

ich habe eine Straftat von geringer Bedeutung begangen, für die ich zu 30 Tagessätzen verurteilt wurde. Als Arbeitslosengeld II Bezieher habe ich dann einen Rechtsanwalt für die Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt, in der Hoffnung mit 5-10 Tagessätzen wegzukommen. Als Erstens habe ich bei ihm einen Termin zum Erstgespräch vereinbart. Dabei habe ich ihm sämtliche Unterlagen vorgelegt und habe ihn vorweg informiert (Formular ausgefüllt) dass ich arbeitslos bin und ihm den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht nachreichen würde. Er hat das akzeptiert und warnte mich, dass ich dem Amtsgericht keinesfalls sagen sollte, dass ich bereits schon beim Anwalt war. Soweit so gut. Dann bin ich einige Tage später zum Gericht gegangen und die haben mir den Schein abgelehnt, zur Enttäuschung.
Geholfen hat mir der Anwalt dennoch überhaupt nicht. Im letzter Sekunde habe ich es verhindert, dass er noch vor Gericht kommt, denn da wären noch über 200 Euro oben drauf.
Jetzt tritt der Anwalt an mich heran und verlangt 415 Euro für seine vermeintliche Arbeit (Schriftverkehr zur Einsichtnahme in die Verwaltungsakte und so. Dazu ist man selber leider nicht befugt).
Für mich sieht das so aus, dass es ihm bewusst war, dass mir kein Beratungshilfeschein zustand und mich deshalb in die Falle gelockt hat. Denn es war für ihn wohl klar, dass ich schon gar nicht wegen derartigen Kleinigkeit als Arbeitsloser überhaupt zu einem Anwalt auf eigene Kosten gehen würde. Die Strafe allein liegt übrigens noch drunter, die sogar in Sozialstunden abgearbeitet werden kann. Und dafür, dass ich zum Anwalt gegangen bin, werd ich als Normalbürger doppelt bestraft. Ist das aus Sicht des Verbraucherschutzes überhaupt rechtens und kann man dagegen irgendwie vorgehen?

PS.
der Anwalt hätte eingentlich zuerst den Beratungshilfeschein sehen sollen, eher er mich beraten hat. Denn seriöse Anwälte machen das eigentlich so. Und wenn die auch solche Scheine im Nachhinein akzeptieren, dann sind die eigentlich wohl korrupt.
Und wenn man von vornerein weiß, dass man Selbstzahler ist, dann hat man noch wenigstens Platz, über die Kosten zu verhandeln. Denn eine Nachverhandlung liegt nicht im Sinne eines Geschäftes. Auch diese Möglichkeit hat er mir dreisterweise vorneweg geraubt.

Viele Grüße




-- Editiert pikant am 03.05.2013 20:54

Was denn, so teuer?

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33 Antworten
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#1
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Als Arbeitslosengeld II Bezieher habe ich dann einen Rechtsanwalt für die Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt, in der Hoffnung mit 5-10 Tagessätzen wegzukommen. Als Erstens habe ich bei ihm einen Termin zum Erstgespräch vereinbart. Dabei habe ich ihm sämtliche Unterlagen vorgelegt und habe ihn vorweg informiert (Formular ausgefüllt) dass ich arbeitslos bin und ihm den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht nachreichen würde.


Von mir hätten Sie gehört, dass es in Strafsachen keine Prozesskostenhilfe gibt und dass der Beratungshilfeschein lediglich ein Beratungsgespräch abdeckt.

Sie haben den RA mit einer konkreten Arbeit (= Reduzierung der Tagessätze) beauftragt. Selbst wenn Sie einen Beratungshilfeschein bekommen und eine Beratung bei dem RA in Anspruch genommen hätten, wäre mit dem konkreten Arbeitsauftrag für den RA ein normaler Gebührenanspruch entstanden und eine Abrechnung über die Beratungshilfe ausgeschlossen.

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-- Editiert am 04.05.2013 03:41

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#2
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Es ging ja nur um das Erstgespräch, nicht um gerichtliche Vertretung.
Aber er hätte erstmal den Beratungshilfeschein sehen sollen.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Hallo,

Es ging eben nicht nur um ein Erstgespräch! Sie schreiben doch selber, dass Akteneinsicht genommen wurde...

Gruss



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#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Aber er hätte erstmal den Beratungshilfeschein sehen sollen.


Aha

quote:
Dabei habe ich ihm sämtliche Unterlagen vorgelegt und habe ihn vorweg informiert (Formular ausgefüllt) dass ich arbeitslos bin und ihm den Beratungshilfeschein vom Amtsgericht nachreichen würde. Er hat das akzeptiert


Also ganz genau: Sie haben ihn effektiv angelogen, er darf jetzt seinem Geld hinterherlaufen und Sie beschweren sich noch darüber dass er so dumm war Ihnen zu glauben, ja?

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#5
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Die Beratungshilfe beinhaltet (meines Wissens) bei uns im Bundesland sämtliche schriftliche und mündliche Aufgaben (Akteneinsicht inklusive) bis auf Gerichtliche Vertretung des Anwaltes. Wenn das doch nicht so ist, dann hätte er es einfach sagen sollen, dass die Beratungshilfe nicht den Schriftverkehr abdeckt.
Ich habe ihm bei dem Gespräch gesagt, dass ich mir noch keinen Beratungshilfeschein besorgt habe und dass ich das nachträglich tun und dem Rechtspfleger sagen würde, dass ich noch gar nicht bei dem Anwalt gewesen wäre. Der Anwalt wollte sogar ohne Absprache mit mir stillschweigend noch vor Gericht erscheinen, was ich im letzten Moment verhinderte. Ich habe bei ihm vorab die Vollmacht unterschrieben, wonach er mich beratungsmäßig vertreten dürfte. Da stand gar nichts vom Gericht drin.
Mir wurde später bekannt dass mir keine Beratung zusteht, dann bin wg. einer Verkehrssache, wobei ich Rechtsschutz versichert bin, nochmal zu ihm gegangen und habe ihm gesagt dass mir das Gericht keine Beratungshilfe zusteht und habe ihn gefragt, ob er mich wg. einem Bußgeldbescheid verkehrsrechtlich beraten könnte und die Kosten, die er von der Versicherung bekommen würde, mit der Rechnung der Strafsache verrechnen könnte, sodass ich für seine Leistung weniger bezahlen würde. Und wegen der Verkehrssache hat mich kaum höchstens 10 Minuten lang laienhaft beraten, nachdem er seinen Freund anrief und nach Rechtslage fragte. Dabei ist er doch nicht mal Anwalt für Verkehrsrecht und rechnet mit der Versicherung saftige 230 Euro ab. Ich hätte normalerweise zum richtigen Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen können und hätte kompetente Beratung bekommen.
Die vermeintliche Leistung für Verkehrssache hat er, wie sich später feststellte, doch nicht vergünstigend mit der der Strafsache verrechnet, sondern separat. Die 415 Euro wären damit auch ohne der Verkehrssache fällig.
Er hat mich einfach nur angeschwindelt.

Dass man als Normalbürger z.B. 700 Euro insgesamt für den Anwalt aus eigener Tasche bezahlt, um in der Hoffnung um 100 Euro Geldstrafe wegzukommen, liegt äußerst jenseits der Realität.
Das ist'ne reine Ausbeutung. Das würde sich nur lohnen, wenn der Tagessatz 5000 Euro entsprechen würde.



-- Editiert pikant am 04.05.2013 15:15

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

"Die Beratungshilfe beinhaltet (meines Wissens) bei uns im Bundesland sämtliche schriftliche und mündliche Aufgaben (Akteneinsicht inklusive) bis auf Gerichtliche Vertretung des Anwaltes."

Im Strafrecht gilt das nicht.

Gruss

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#7
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

quote:

"Die Beratungshilfe beinhaltet (meines Wissens) bei uns im Bundesland sämtliche schriftliche und mündliche Aufgaben (Akteneinsicht inklusive) bis auf Gerichtliche Vertretung des Anwaltes."

Im Strafrecht gilt das nicht.


... und warum informiert der Anwalt seinen Mandanten nicht im Vorfeld darüber?

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#8
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Für die Beratung bekommt er übrigens lächerliche 35,70 EUR. Dafür geht doch noch nichtmal eine Putzfrau arbeiten.

Er wird schon gesagt haben, dass das nur die Beratung umfasst. Nur manche Mandanten wollen das gerne überhören.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
auf Anwaltskosten zu Unrecht sitzengeblieben

Nein, du bist einen Vertrag mit dem Anwalt eingegangen und wolltest alles auf Beratungshilfe abrechnen ohne überhaupt die Vorrausetzungen dafür zu haben.
Nun musst Du dafür zahlen was Du bestellt hast.
Da ist nicht Unrecht, das ist schlicht dumm gelaufen.
Dafür dem Anwalt die Schuld zu geben, ist blödsinnig. Schlieslich hat es ja der Mandant selbst vermasselt.



quote:
Denn seriöse Anwälte machen das eigentlich so. Und wenn die auch solche Scheine im Nachhinein akzeptieren, dann sind die eigentlich wohl korrupt.

:bang:
Umkehrschluss:
Seriöse Mandanten besorgen sich vorher Geld oder Beratungsschein. Und wenn Sie dann nicht machen sind sie Betrüger ...



quote:
Und wenn man von vornerein weiß, dass man Selbstzahler ist, dann hat man noch wenigstens Platz, über die Kosten zu verhandeln.

Nein, die Abrechnungssätze sind per Gesetz vorgegeben, da gibt es keine Möglichkeit zu feilschen wie beim MediaMarkt ...



quote:
Ich habe bei ihm vorab die Vollmacht unterschrieben, wonach er mich beratungsmäßig vertreten dürfte. Da stand gar nichts vom Gericht drin.

Die Formulierung "beratungsmäßig vertreten" ist Blödsinn, da es sich widerspricht. Das wird sicherlich anders dort drinstehen.
Das der Mandant nicht versteht was da steht ist nicht das Problem des Anwaltes. Da muss man halt fragen was genau das bedeutet.



quote:
ob er mich wg. einem Bußgeldbescheid verkehrsrechtlich beraten könnte und die Kosten, die er von der Versicherung bekommen würde, mit der Rechnung der Strafsache verrechnen könnte, sodass ich für seine Leistung weniger bezahlen würde.

Warum kommt mir jetzt spontan "Versicherungsbetrug" in den Sinn???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
und dass ich das nachträglich tun und dem Rechtspfleger sagen würde, dass ich noch gar nicht bei dem Anwalt gewesen wäre

Sie wollten also den Rechtspfleger anlügen, um einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Das nennt man auch Betrug.

quote:
und habe ihn gefragt, ob er mich wg. einem Bußgeldbescheid verkehrsrechtlich beraten könnte und die Kosten, die er von der Versicherung bekommen würde, mit der Rechnung der Strafsache verrechnen könnt

Dieses Mal haben Sie versucht, den Rechtsanwalt zu einem Betrug zum Nachteil der Rechtschutzversicherung anzustifen.

Irgendwie möchte ich wetten, dass es auch bei dieser "vollkommen unbedeutenden Strafsache", für die Sie am Ende 30 Tagessätze bekommen haben, um Betrug ging...

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

quote:
Sie wollten also den Rechtspfleger anlügen, um einen Beratungshilfeschein zu bekommen. Das nennt man auch Betrug.


Aber das hat ihm doch der Anwalt geraten :sweat:

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#13
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich wäre künftig unsympathischer würde selbst mir die Akten einsehen. Kann ich darum zum Anwalt gehen und über ihn lediglich die Akten anfordern ohne thematisch über die Straf-/Zivilsache anzugehen (Verzicht auf Rechtsberatung)?
Ich halte persönlich fuffi für angemessen. Gibt es also die Möglichkeit, sich nur auf diese Option einzugehen?

Grüße

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#14
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Es gibt durchaus Kanzleien, die genau so etwas anbieten. 50 € (brutto) werden da allerdings nicht ganz reichen, je nach Umfang der Akte wird es etwas mehr werden.

Gruß

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#15
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)
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#16
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Na hoffentlich wird man einen Anwalt vor Ort finden, der mit dem Beratungshilfeschein die Akteneinsicht anstelle von Erstberatng durchführt. Finde ich den gleichen Aufwand persönlich. Um den Aufwand zu reduzieren, sollte er nicht grobe 50 Cent pro Seite berechnen, sondern das Eingescannte schlicht per E-mail zuschicken.

Grüße

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#17
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Das hatten wir doch alles schon: im Strafrecht gibt's für den Beratungshilfeschein nur eine Beratung! Wenn dafür Akteneinsicht genommen würde, wäre dies erstens Betrug und zweitens für den Betrag Dumping. Insofern wird sich für dieses Vorhaben (hoffentlich) auch niemand finden.

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#18
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Bei manchen Usern frage ich mich echt, in welcher Welt diese leben, wenn sogar noch an den Kopierauslagen gespart werden soll.

Selbst die Ihrerseits vermeindlich angemessenen 50 EUR sind unwirtschaftlich gerechnet am Zeitaufwand und den Abzügen.

Wahrscheinlich soll der Kollege dann auch noch nachträglich BH beantragen und den Ärger mit dem Rechtspflegel selber regeln.

Leute gibts....



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Zumal doch der Anwalt 1,00 EUR pro eingescannter Seite verlangen darf und damit die Akteneinsicht deutlich teurer wird, als wenn er die Akte kopiert.

Es gibt leider immer wieder Leute, die meinen, Anwälte haben kostenlos zu arbeiten und Geld sowieso nur zu verlangen, wenn ein Erfolg eintritt.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Im Übrigen kenne ich es so, dass alle Leute ohne BRH-Schein wieder weggeschickt werden bzw. gar keinen Termin bekommen, da wir eben keinen Bock haben, uns für die 3,50 noch mit dem Gericht rumzustreiten.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

In meinen ersten Berufsjahren hatte ich auch mal eine strafrechtliche Beratung über den Beratungsschein abgerechnet. Dabei waren dann problemlos auch die Kosten für die Aktenkopien mit abrechenbar.

Die Beratungshilfe bewirkt, dass der Anwalt für seine Leistung nicht sein normales Honorar verlangen darf. Für den Mandanten ist das also ein Rabatt.

Wenn jetzt der Mandant ohne Beratungsschein zum Anwalt geht und diesen beauftragt, riskiert er, das normale Honorar zahlen zu müssen, wenn er den Schein später nicht bekommt.

Mandanten, die solch ein Risiko nicht eingehen wollen, holen sich vorher den Schein. Nachher jammern bringt nix.

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-- Editiert am 07.05.2013 13:46

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Zumal wir ja viele dieser Anwaltshopper haben. Die also in der Sache schon einen Beratungshilfeschein verbraucht haben. Dann hängt der Anwalt voll auf den Kosten.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Und kann man eigentlich Anwälte finden, die Beratung in einem bestimmten Rechtsgebiet geben und die Kosten mit der Rechtsschutzversicherung eines anderen Gebietes abrechnen. Das heißt, wie ich schon vorher gesagt habe, dass ich z.B. zufällig einen Schadesfall in der Verkehrsrechtsschutzversicherung habe, mich aber darauf verzichte, mir dafür aber eine Beratung in Strafrecht wünsche. Wenn mir von der RS-Versicherung von den eingezahlten Beiträgen auch irgendwann eine Leistung zusteht, dann dürfte ich mir davon Gebrauch machen, egal in welcher Art und Weise. Das heißt, dass ich mir wohl das Recht nehmen darf, solche Leistung auch in ein anderes Gebiet umzuwandeln, ohne dass die Versicherung mehr belastet wird.

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-- Editiert pikant am 07.05.2013 16:45

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

was für eine Dreistigkeit...hoffentlich landest du bald bei einem Anwalt, der dieses "Angebot" von dir deiner Versicherung meldet...

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Können sicherlich. Aber ob sich ein Anwalt derart in die Nesseln setzt und ggf. selber ein Strafverfahren mit entsprechenden berufsrechtlichen Folgen für die paar Mücken riskiert, ist fraglich.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Wenn mir von der RS-Versicherung von den eingezahlten Beiträgen auch irgendwann eine Leistung zusteht, dann dürfte ich mir davon Gebrauch machen, egal in welcher Art und Weise.


Nein, so funktioniert das nicht.

Mal dumm gesagt, wenn du und ich einen Vertrag haben, daß ich dir 100 EUR zahle, wenn Bayern CL-Sieger wird, dann gilt das eben nur unter diesen Bedingungen - und du kannst nicht sagen, daß dir "irgendwann eine Leistung" von mir "zusteht" und du daher das Geld auch erschwindeln kannst, wenn Dortmund gewinnt.

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#27
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Fraglich ist es auch, wie das Ganze aufgedeckt werden kann, wenn die Sache unter vier Augen vertraulich abgesprochen wird. Dabei wird allerdings die Beratung nicht verbindlich. Wenn der Mandant wegen einer "offiziell" bestimmten Sache kommt und in Wiklichkeit in anderem Gebiet was Bestimmtes erfahren will, wird ohnehin kein Anderer von draußen das Gespräch abhören können.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Beschiss ist es nur wenn's rauskommt. :devil: Ahhja. Wie kommen Sie eigentlich darauf, dass die Beratung dann nicht "verbindlich" wäre?

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12328.01.2016 16:04:47
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 24x hilfreich)

Damit meine ich dass ich keinen Rechtsweg gehen kann, wenn er mich falsch berät. Genauso als verfälle für den Besitzer die Möglichkeit, den Diebstahl seines ohnehin gestohlenen Fahrrades anzuzeigen und die Schadenssumme von der Versicherung zu bekommen.

Und dass überhaupt ich auf solche Idee komme, schlussfolgere ich aus der Tatsache, dass es schon deutliche Worte spricht, wenn die meisten Anwälte (wie ich es schon erlebt habe), dem Mandanten die Möglichkeit geben, auch nächträglich den BHS bei dem Rechtspfleger zu beantragen und nachzureichen. Dabei warnen Sie den Mandanten im Vorfeld, dass sie keinesfalls sagen sollten, dass sie überhaupt bereits bei dem Anwalt gewesen waren.
Allein ist das schon ein Ansatz dafür, dass Anwälte Gesetzesbrecher sind.

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-- Editiert pikant am 07.05.2013 19:38

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Jetzt werden Sie langsam unverschämt. Das erleichtert Ihnen lediglich die Antragstellung. wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie auch nachträglich einen BHS.

Der Kollege hat nur keine Lust, dass es endlos lange dauert bis er sein Geld bekommt, da bei Typen wie Ihnen normalerweise nichts zu holen ist.

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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