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auerwittethiel

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>auerwittethiel

quote:
daher fehlt mir ein Beweis für das Abschicken.

Der Versandnachweis ist in diesem Falle irrelevant, man müsste einen Zustellnachweis haben.


Also wenn du etwas schreiben willst dann unbedingt per Einschreiben-Rückschein.


Formulierungsvorschlag:


Ihr Aktenzeichen: ?????

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und stelle ihrem Mandanten den Rechtsweg anheim.

Mit freundlichen Grüßen




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 21.11.2010 16:53
Status: Tao (17185 Beiträge)
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>auerwittethiel
nach meinen persönlichen Erfahrungen handelt es sich überhaupt nicht um Anwälte, denn dort kann weder jemand lesen noch haben die Jungs Ahnung vom geltenden deutschen Recht.
Ich erwarte seit fast 2 Jahren den permanent angedrohten Mahnbescheid über eine unbegründete Forderung, die sich mittlerweile auf knapp 1.000 Euro beläuft.

Da ich sowohl eine Kündigung als auch einen Zugang des Kündigungsschreibens nachweisen kann (das wissen diese Analphabeten in München auch), würde ich mich über ein Mahnverfahren freuen.
Ich habe mittlerweile fast 50 e-mails und Textbaustein-schreiben gesammelt und werde die ganzen gesammelten Werke an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, natürlich verbunden mit einer Anzeige wegen versuchter Nötigung und versuchter Beihilfe zum Computerbetrug. Vielleicht zahl ich auch einen Fuffi, damit aus dem Versuch eine Vollendung wird, das wärs mir wert.

Also immer schön cool bleiben und vor allem: nicht zahlen, wenn die Forderung unberechtigt ist.




von Termina-Tor am 29.01.2011 14:59
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>auerwittethiel
das ist der Wahnsinn...
meine lebensgefährtin hat mal im vergangenen jahr eine Dummheit begonnen. Ein Schufafreien Kredit, weil ihr ehemaliger Lebensgefährte das so wollte....

Das ganze ist dann geplatzt mit unter auf Grund der Trennung.
nun kommt diese omminöse Kanzlei ins Spiel...

Mahnbescheid ohne vorher anzuschreiben! Zur falschen Adresse auch noch!
Dann kam eine Ankündigung in die Firma für eine Lohnpfändung, das war der erste mal das wir was davon gehört haben. Alle Ersuche uns gptlich zu einigen schlugen fehl mit der Begründung:
"Warum sollen wir uns mit weniger zufrieden geben, wenn wir über eine Lohnpfändung viel mehr bekommen?"
Lohnpfändung also... 385,- €
Dem nicht genug... ZWei Wochen nachdem die Pfändung durch war kommt ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsvollstreckung über den gesammten Betrag!
Aussage von Ihm war dass er das verstehen kann, aber eine Rücknahme des Auftrages vom Gläubiger kommmen muß, sonst ist er gezwungen zu vollstrecken oder die EV abzunehmen...

Wieder ein Anruf bei den Anwälten!
Wieder der freche Ton der Sachbearbeiterin, ob man ich nicht in der Lage wäre zu verstehen was sie sagt?
Sie würde den Auftrag nicht zurück nehmen, denn vielleicht wäre ja noch was zu holen!
Auf meine Frage, was da noch zu holen sein soll und warum man so über die Verhältnismäßigkeit schießt, sagte sie nur: "Wir denken uns schon was dabei!"
Das kann doch alles nciht war sein, oder?
Es wird monatlich Geld gezahlt und es ist denen egal und sie verlagnen jetzt noch eine Abgabe der EV oder der uneinbringlichkeit...
Also ich nenne das Abzocke...

Ganz stark finde ich die argumenatation!
"Ich muß ihnen garnichts erklären, wenn sie mich nciht verstehen! und wir nehmen den Auftrag nicht zurück!"
Und wenn keine logischen Argumente kommen, dann legt die Dame grundsätzlich auf!

das kann doch niht im Sinne des Erfinders sein, oder?


von go314755-27 am 08.09.2011 14:08
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>auerwittethiel

Vorkosten für einen nicht vermittelten Kredit sind nicht durchsetzungsfähig - selbst wenn dies in den AGBs verankert ist !
Schade - Hättest Du bzw die lebensgefährtin dem MB widersprochen bzw spätestens Einspruch bei dem Vollstreckungsbescheid getätigt dann wäre der Spuk schnell zu ende gewesen !
Gibts kein Widerspruch bzw Einspruch dann ist tituliert und dei Gegenseite kann pfänden

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 08.09.2011 22:50


von thehellion am 08.09.2011 22:47
Status: Tao (11225 Beiträge)
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>auerwittethiel
@go314755-27
Dem genannten Anwalt kann man sicherlich einiges nachsagen, auch viel negatives.
Wenn jedoch die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel schlicht nicht genutzt werden um Ansprüche abzuwehren, dann ist dieses Versäumnis eindeutig NICHT die Schuld des vorgenannten Anwaltes.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 09.09.2011 00:34
Status: Tao (17185 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
Ich habe heute eine Email von den oben genannten Herrschaften erhalten.
Folgender Inhalt:

Sehr geehrte Dame,
sehr geehrter Herr,

Sie haben bei unserer Mandantschaft, die sich aus dem nachfolgend angehängten Schreiben
ergibt, eine Dienstleistung in Anspruch genommen, ohne zu bezahlen. Einzelheiten zu diesem
Angebot und zur Höhe des geschuldeten Betrages entnehmen Sie ebenfalls dem angehängten
Aufforderungsschreiben unserer Kanzlei.

Die Zustellung unseres Mahnschreibens an die von Ihnen bei der Nutzung des
Onlineangebotes angegebene Adresse war nicht möglich. Sollten Sie vorsätzlich bei der
Inanspruchnahme der Dienstleistung falsche Kontaktdaten eingegeben haben, so könnten Sie
sich des sogenannten Eingehungsbetruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch strafbar gemacht
haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantschaft die IP Adresse Ihres
bei der Anmeldung verwendeten PCs mitgeloggt hat und die Staatsanwaltschaft mittels dieser
und Ihrer Mail-Adresse eine Adressermittlung vornehmen kann.

Wir geben Ihnen hiermit letztmals Gelegenheit den geforderten Betrag unter Angabe des
unten genannten Aktenzeichens binnen 8 Tagen nach Zugang dieser E-Mail auf unser Konto
zu überweisen. Gegebenenfalls können Sie den Forderungsbetrag in monatlichen Raten
begleichen. Beachten Sie bitte, dass eine Zahlung ohne Angabe des Aktenzeichens nicht
zugeordnet werden kann!

Mit freundlicher Empfehlung

*****************
Rechtsanwälte
Prozessabteilung

Bayerstraße 27, 80335 München
Tel.: +49 (089) 59 06 83 16
FAX: +49 (089) 59 06 83 145
www.**************.de
ratenzahlung@**************.de

[Bankverbindungen]

Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der
richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlichhaben, informieren Sie bitte sofort den Absender
und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail
ist nicht gestattet.

This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended
recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy
this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is
strictly forbidden.



Text der bereits per Post übersandten, aber nicht zustellbaren Zahlungsaufforderung


Sehr geehrter Herr *****,

wir zeigen Ihnen an, dass wir die Firma 2000charge Inc., 530 South Lake Ave. Suite 303, USCA 91106 Pasadena an-
waltlich vertreten. Sie haben das Onlineangebot ****** in
Anspruch genommen.Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die vertraglich geschuldete Vergütung in
Höhe von 59,90 EUR zzgl. Mahngebühr und Bankspesen i.H. v. 0,00 EUR nicht bezahlt.

Wir bitten Sie daher diesen Betrag sowie die bei uns angefallenen, gesetzlichen
Anwaltsgebühren von 39,00 EUR insgesamt also 99,92 EUR unter Verwendung des anhängenden
Überweisungsformulars bis zum 13.10.11 zu überweisen.

Nach Zahlungseingang werden wir die Angelegenheit abschließen und die Akte zur Ablage bringen.



Dazu ist zu sagen, dass ich mit 2000charge schon vorher Erfahrung gemacht habe, habe mich blöderweise bei einer Seite (nicht der obengenannten) angemeldet und eine Adresse angegeben von der ich wusste das sie nicht exestiert, da ich keine lästigen Werbebriefe erhalten wollte bzw. mir nicht sicher war ob die Seite bezüglich Adressen Handhabung zuverlässig ist.
Jedenfalls fing 2000charge an mein Konto mit Abbuchungen zu "bombardieren", habe sofort Rückbuchungen eingeleitet und das Geld war wieder da. Das ist jetzt mehrere Monate her und ich hatte es schon vergessen, bis heute diese mail kam.

Stutzig macht mich vor allem die Rechnugn:
59,90 + 39,00 = 99,92 ???

Wie verhalte ich mich jetzt am besten?


-----------------
""


von Kvick am 29.09.2011 13:53
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>auerwittethiel
quote:
Jedenfalls fing 2000charge an mein Konto mit Abbuchungen zu "bombardieren", habe sofort Rückbuchungen eingeleitet und das Geld war wieder da.
Wieso hast Du Deine Bankverbindung angegeben ?
Was für eine Dienstleistung war es ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"


von thehellion am 29.09.2011 20:32
Status: Tao (11225 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 274 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
quote:

Wieso hast Du Deine Bankverbindung angegeben ?
Was für eine Dienstleistung war es ?

Kostenpflichtiger Mitgliederzugang, habe LSV gewählt weil ich zu dem Zeitpunkt keine Kreditkarte hatte.



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""


von Kvick am 30.09.2011 00:06
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
Hallo,
auf der Suche nach dieser Kanzlei bin ich schnell auf dieses Forum gestossen und habe auch Probleme mit denen.
Kurze Vorgeschichte: Im Jahre 2000 über eine Hausfinanzierung auch 4.000 DM über einen schweizer Kreditgeber aufgenommen. 2001 Haus verkauft wegen Auswanderung nach Spanien. Die Abwicklung lief komplett über die Bank und alles war soweit i.O.
2010 kommen wir aus wirtschaftlichen Gründen wieder nach Deutschland und meine Frau hat seit 02/2010 eine Gehaltspfändung von eben dieser Kanzlei auf dem Konto, rund 180 € / Monat. Wir haben erfahren, das damals der schweizer Kredit NICHT abgelöst wurde und ins Inkasso ging (haben aber nie Post darüber erhalten). Seis drum, wir hatten die Schulden und bezahlen das ja auch. Die Summe der Pfändung belief sich auf knapp 2.800 € in 02/2010. Es wird seit 18 Monaten regelmässig bezahlt (rund 3.200 € bislang) aber die Pfändung besteht weiterhin. Auf Nachfrage wurde uns die unglaubliche Restsumme von knapp 6.000 (!!) € genannt. Angewachsen ist das angeblich durch die Verzinsung von 14% PRO MONAT auf die Restsumme. Das steigt also jeden Monat an, statt weniger zu werden.
Da wir nichtmal Unterlagen dazu haben, wollten wir von der Kanzlei Kopien der Verträge, insbesondere der Verträge, wo die 14% verankert sind. Die rotzige Antwort der Telefon-Tussi war: "Das kostet Gebühren". Ich habe garnicht mehr gefragt, wieviel, sondern einfach aufgelegt.
Wir müssen da irgendwie raus, sonst wird das eine horrende Summe und der Grundbetrag wird nie abgelöst. Sowas kann es doch nicht geben, oder? Ich sehe da ganz klar Betrug und ein Zinssatz von 14% monatlich ist doch sittenwidrig! Kann ich dagegen rechtlich vorgehen? Was passiert, wenn ich mit dem schweizer Unternehmen eine Einigung finde und den Restbetrag dort direkt ablöse? Werde ich diese Kanzlei damit los?

Grüsse

-----------------
""


von Bitto am 30.09.2011 12:34
Status: Frischling (2 Beiträge)
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