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auerwittethiel

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>auerwittethiel

Klar das da getrickst wird aber ..Hast Du denn gekündigt oder lediglich nach einer Anschrift gefragt ?

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von thehellion am 28.02.2010 23:33
Status: Tao (10926 Beiträge)
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>auerwittethiel
quote:
Klar das da getrickst wird aber ..Hast Du denn gekündigt oder lediglich nach einer Anschrift gefragt ?

Also, ich sehe das so: gekündigt, bzw. widersprochen hat er schon fristgerecht vor der ersten Abbuchung und dennoch wurde (zu Unrecht) abgebucht.
Eine weitere Kündigung, welche gar nicht notwendig gewesen wäre, da dieses schon mit der erste Mail passierte, konnte ja gar nicht praktiziert werden, da der Anbieter eine Kündigung ausschliesslich per Post wollte, aber nicht mal auf Nachfrage die jeweilige Postadresse bekannt gab.

Dass dort im Text offentlich ein Name durch Sternchen ersetzt wurde, lässt wohl vermuten, dass es sich um einen altbekannten Abzocker handel, wie so viele, die dann hier ihren Namen nicht sehen wollen.
Oft hilft es auch, einfach den Namen mal bei Google einzugeben und stellt meist fest, dass man es mit einer "Firma" zu tun hat, die viel droht, aber niemals klagt...oft schon deshalb nicht, da sie nicht mal einen ladungsfähige Anschrift irgendwo vorweisen können, bzw. angeben...

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von seba79 am 28.02.2010 23:55
Status: Unsterblich (1372 Beiträge)
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>auerwittethiel
...aber er hat dann aber doch nach der 1 Kündigung trotzdem bezahlt
Ist diese 1 Kündigung - falls er sie nachweisen könnte - noch relevant ?

lg

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von thehellion am 01.03.2010 00:01
Status: Tao (10926 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 273 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
Na wie gesagt, ich wollte/hatte bereits direkt nach dem Abschluss des Testangebots dieses per Mail (s.h. oberen Beitrag) wieder beenden wollen und nach den 14Tagen gemerkt dass der Betrag abgebucht wurde.

Habe mir dann gedacht, ok, Pech gehabt, habs halt falsch formuliert (statt Widerruf eben Kündigung geschrieben) und das ganze hingenommen. Habs mir dann 2-4Wochen, kanns nicht mehr genau sagen, angeschaut und auf einmal, von jetzt auf nachher konnte ich die Seite nicht mehr aufrufen. Und falls nun Fragen bzgl. Firewalls, etc. kommen.....ich habe def. an meinen Einstellungen nichts geändert und alles andere ging problemlos. Irgendwann dachte ich halt, ok, Seite ist down nachdem ich bestimmt über mehrere Wochen erfolglos auf die Seite kam (wie gesagt, geht nicht ums einloggen, sondern um den Seitenaufruf). War dann im August leider meherere Wochen nicht weg und hatte dann bemerkt, dass ein abermaliger Beitrag abgebucht wurde, ich aber nachwievor nicht auf die Seite kam. Habe dann den Support informiert und eben um die Adresse gebeten, bei der ich kündigen kann. Daraufhin erhielt ich eben nur ne Antwort, bei der auf die Agb's, etc.... hingewiesen wurde. Auf diese Mail habe ich nochmals geantwortet, nochmals hingewiesen dass ich die Adresse haben möchte, oder aber weitere Abbuchungen stornieren lasse.


Soll also heissen, ich habe bislang schriftlich (Brief per Einschreiben und Rückschein) nicht gekündigt.

Das werde ich jetzt aufjedenfall doch nachholen, bin aber halt am überlegen, ob ich die letzte Abbuchung/Mahnung nun zahlen muss, oder halt doch im Recht bin, da meine Bitte nach der Adresse ignoriert wurde und ich mittlerweile eigentlich der Meinung bin, dass mein damaliger Widerruf meiner Ansicht nach kein Zweifel lässt, dass ich nicht mehr als das Testabo haben wollte.

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von Laiglam am 01.03.2010 00:12
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>auerwittethiel
quote:
...aber er hat dann aber doch nach der 1 Kündigung trotzdem bezahlt
Ist diese 1 Kündigung - falls er sie nachweisen könnte - noch relevant ?





Ich sehe das so:
Erstens hat er ja nicht gezahlt, sondern es wurde sich (m.E. illegaler Weise) an seinem Konto bedient.

Zweitens:
Ein wirksamer Vertrag bestand nicht, da fristgerecht gekündigt/widerrufen wurde.
Unabhängig davon ob er nun selber zahlte oder nicht, wird durch diese Zahlung aus einem unwirksamen, kein wirksamer Vertrag,(§ 812 BGB) sofern er nicht von der Unrechtmässigkeit der Zahlung wusste (§ 814 BGB)..sondern eben davon ausging, er müsse bezahlen, was der dubiose Dienst ihm ja auch suggerierte.
Nicht nur, dass deshalb keine Zahlungspflicht für das zweite "Vertrags"jahr besteht, sondern er kann gar die bereits gezahlten Beträge zurückfordern.
Zitat:

Habe mir dann gedacht, ok, Pech gehabt, habs halt falsch formuliert (statt Widerruf eben Kündigung geschrieben) und das ganze hingenommen.



Ich kenne ja nun die Seite nicht, aber die meisten Anbieter sprechen auch von Kündigung in der Testphase, nicht Widerruf, welcher dem Verbraucher gesetzl. gewährt wird.
Daher wäre die Formulierung "Kündigung" durchaus richtig.

Dazu fragt sich natürlich noch, welche Dienstleistungen in welchem Umfang überhaupt erbracht wurden, bzw werden, wenn ich mehrfach lese "Seite nicht mehr aufrufbar" usw., die bereits abgebuchten Kosten und die jetzt geforderten Folgekosten rechtfertigen sollen?

-- Editiert am 01.03.2010 01:08

-- Editiert am 01.03.2010 01:10


von seba79 am 01.03.2010 01:03
Status: Unsterblich (1372 Beiträge)
Userwertung:  3,6  (von 77 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
Nabend Leute,

bin gerade auf diesen Thread gestoßen und hole diesen nocheinmal hoch, da ich gerade einen ähnlichen Problemfall habe.

Ich habe ebenfalls Post von den netten Rechtsanwälten***************** bekommen, dass ich einen fälligen Betrag von insgesamt 108,80€ dringend auf deren Konto überweisen soll. Die haben mich im Auftrag von flirt fever (Prebyte Media GmbH, wer auch sonst...) kontaktiert. Hatte schoneinmal mit denen zu tun, aber nun bin ich mir nicht 100% sicher, ob ich in deren Schuld stehe...daher suche ich bei euch mal Rat und Hilfe.

Ich habe festgestellt, dass mir auf meinem Konto der Betrag von 69,50€ abgebucht wurde. Das ganze von flirt fever. Das habe ich natürlich gecancelt, da ich mir nicht bewusst bin einen Vertrag mit denen eingegangen zu sein. Habe mich zwar mal registriert, aber den Service seitdem nicht mehr genutzt. Mag mich sogar erinnern zu können, dass ich bereits damals gekündigt hatte. Wäre es den fatal nicht gekündigt zu haben oder passiert dann auch nichts? Nach ca. 2-3 Wochen habe ich nun das genannte Schreiben bekommen, den Betrag + die Anwaltskosten zu überweisen.

Ist dies nun ein Einschüchterungsfall oder stehe ich wirklich in deren Schuld und muss den Betrag überweisen? Möchte nocheinmal auf Nummer sicher gehen, bevor die Kosten hier noch unnötig in die Höhe gehen und die am Ende wirklich recht haben...Natürlich möchte ich auch nicht einfach so kleinbei geben und denen Geld in den Ar*** schieben...

Die AGBs sind übrigend hier zu finden: http://www.flirt-fever.de/agbs.php5?popup=1

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

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-- Editiert am 15.11.2010 20:39


von Sordon am 15.11.2010 20:27
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>auerwittethiel
Kann mir den keiner eine Hilfestellung oder einen rat geben?


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von Sordon am 20.11.2010 23:16
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
Unabhäng von den AGBs
Diese Forderung ist sicherlich nicht durchsetzungsfähig
Ich würde gegenüber den RAs die Forderung vollumfänglich zurückweisen und den rechtsweg anheim stellen !
Schriftlich machen

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von thehellion am 20.11.2010 23:36
Status: Tao (10926 Beiträge)
Userwertung:  3,4  (von 273 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
quote:
flirt fever (Prebyte Media GmbH, wer auch sonst...)

Aufgrund dieses Satzes sind wohl alle davon ausgegangen das du den Threat hier gelesen hast und/oder zumindest die Suchfunktion des Forums genutzt hast ...


Hier die Kurzfassung:
bekannte Abzocker, ignorieren, erst bei einem Mahnbescheid musst du widersprechen. Sollte eine Rücknahme des Widerspruchs gefordert werden diesen nicht zurücknehmen.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 20.11.2010 23:43
Status: Tao (17463 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
Sry wenn das nicht 100% rüberkam. Ich habe zwar alle Beiträge in dem Thread gelesen und auf die SuFu benutzt, doch wollte ich nocheinmal ganz sichergehen.
Wie gesagt, ich hab nur bischen Bammel, da ich mir zwar recht sicher bin, dass ich gekündigt habe, aber dieses Kündigungsschreiben wohl inzwischen vernichtet habe, daher fehlt mir ein Beweis für das Abschicken...könnte das Probleme geben oder kann ich trotzdem die Zahlung weiterhin ignorieren, da dies nicht durchsetzungsfähig ist?

Die Forderung werde ich dem RA zurückweisen, danke für den Tipp! Wie kann man den soetwas formulieren und worauf sollte ich alles eingehen bzw. was begründen?

Hoffe ihr könnt mir nocheimal helfen


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von Sordon am 21.11.2010 16:23
Status: Frischling (4 Beiträge)
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