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auerwittethiel

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>auerwittethiel

Dann werd ich das wohl erstmal weiter ignorieren... und abwarten was noch kommt...
Vielen Dank schonmal.
Werde Euch diesbezüglich auf dem laufenden halten.

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von Spike486 am 20.02.2010 08:46
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>auerwittethiel
Dann werd ich das wohl erstmal weiter ignorieren... und abwarten was noch kommt...
Vielen Dank schonmal.
Werde Euch diesbezüglich auf dem laufenden halten.

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von Spike486 am 20.02.2010 08:47
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
Sehr geehrter Herr ************,

Ihre Akte liegt jetzt in der Prozessabteilung. Sie hatten ausreichend Gelegenheit, die Forderung
unserer Mandantin, die nunmehr EURO 121,36 beträgt und aus der Nutzung des Onlineangebotes
www.flirt-fever.de stammt, ganz oder in Raten zu bezahlen. Ihr Verhalten zwingt uns nun,
bei Gericht einen vollstreckbaren Titel gegen Sie zu erwirken und damit dann den zuständigen
Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung zu beauftragen.

Ist dieser nicht erfolgreich, so werden wir Pfändungen ausbringen. Auch nach der Abgabe
einer eidesstattlichen Versicherung werden wir weitere Maßnahmen ergreifen.
Angesichts der durch diese Aktionen auf Sie zu kommenden Kosten und Unannehmlichkeiten können
wir nur noch einmal dringend an Sie appellieren, Ihre Schulden jetzt zu begleichen.
Sie können jetzt auch noch mit uns über eine sehr moderate Ratenzahlung sprechen und über
einen zusätzlichen Zinsverzicht. Hierzu müssen Sie nur eine E-Mail, ein Fax oder einen
Brief an uns senden.

Wir können Ihnen nur dringend anraten, Ihre Verbindlichkeiten umgehend zu begleichen oder zumindest
angemessene monatliche Raten schriftlich anzubieten. Beachten Sie bitte, dass wir die Möglichkeit
zur außergerichtlichen Erledigung der Forderungsangelegenheit auf den 06.03.10 befristen müssen.
Halten Sie diese Frist bitte unbedingt ein! Danach können wir Ihnen nicht mehr entgegenkommen!


Mit freundlicher Empfehlung

******;******;*******
Rechtsanwälte
Prozessabteilung

*********************************
Tel.: ***************************
FAX: **************************
www.****************.de
ratenzahlung@**************.de

Bankverbindung:

Deutschland: Postbank München: Kontonummer: **********************************************************************************************
Österreich: Salzburg München Bank: Kontonummer: **********************************************************************************************
Schweiz: SWISS POST - PostFinance: Kontonummer: **********************************************************************************************
Niederlande: Rabobank Helmond: Kontonummer **********************************************************************************************

Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der
richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlichhaben, informieren Sie bitte sofort den Absender
und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail
ist nicht gestattet.

This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If you are not the intended
recipient (or have received this e-mail in error) please notify the sender immediately and destroy
this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the material in this e-mail is
strictly forbidden.

KRIEGE LANGSAM ECHT NEN BISSCHEN SCHISS,WEIL ICH JA NICHT WEISS WAS DIE WIRKLICH AUSRICHTEN KÖNNEN...

WAS NUN????

DANKE IM VORRAUS....

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von Spike486 am 20.02.2010 16:56
Status: Frischling (7 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
quote:
Ihre Akte liegt jetzt in der Prozessabteilung

Diese Abteilung muss sehr groß sein, denn es ist nicht bekannt das es eine Akte im Zusammenhang mit flirt-fever zu Gericht geschafft hat ...

quote:
KRIEGE LANGSAM ECHT NEN BISSCHEN SCHISS

Ist genau das was die erreichen wollen ...


Ignorant bleiben, alles ignorieren außer den gerichtlichen Mahnbescheid ...




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 20.02.2010 18:30
Status: Tao (17463 Beiträge)
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>auerwittethiel
quote:
Ihre Akte liegt jetzt in der Prozessabteilung

@Harry hat recht
Lass Dich nicht verulken

lg

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von thehellion am 20.02.2010 22:16
Status: Tao (10926 Beiträge)
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>auerwittethiel
Alles klar...dann hab ich aber noch eine Frage zu dem Mahnbescheid...können Die mir den auch per Email schreiben den ich ernst nehmen sollte oder muss man soetwas schriftlich bekommen?

Danke schonmal

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von Spike486 am 22.02.2010 08:35
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>auerwittethiel
Der Mahnbescheid ist ein offizielles Schreiben vom Gericht, kommt meist in einem gelben Umschlag. Dies muss man auch wieder an das Gericht senden.


Die Inkassofritzen verunsichern auch gerne mit 'Mahnbescheidsentwürfen' um Druck auszuüben.




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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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von Harry van Sell am 22.02.2010 10:34
Status: Tao (17463 Beiträge)
Userwertung:  2,9  (von 507 User(n) bewertet)
 
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>auerwittethiel
Ich hatte bis vor etwa zwei Jahren auch das Vergnügen, von***************** wegen flirt-fever immer wieder mal "Liebesbriefe" zu bekommen. Das Ganze ging etwa ein dreiviertel Jahr, immer wieder Briefe und Emails, immer wieder mit dem Vermerk, das wäre das letzte Entgegenkommen und die allerallerallerletzte Möglichkeit einer aussergerichtlichen Einigung ;-)

Ich habe nie auf ein Schreiben reagiert, es kam auch nie ein Mahnbescheid. Nach etwa einem freiviertel Jahr war die Sache dann vorbei, die haben anscheinend aufgegeben.

Also einfach nicht reagieren. Nicht zurückschreiben, nicht anrufen. Die Sache aussitzen und Du wirst bald Ruhe haben.

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von barthez am 23.02.2010 08:16
Status: Legende (212 Beiträge)
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>auerwittethiel
Nabend,


würde jetzt auch gerne mal eine kurze Meinung einholen, da ich ebenfalls nun Post von***** und co. erhalten.

Habe mich am 13.1.09 angemeldet und eingentlich direkt auch wieder gekündigt (Widerrufsrecht?!) mit folgender Formulierung

"Sehr geehrtes Mitglied,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ein Widerruf Ihrerseits liegt uns nicht vor.

Auszug Ihrer Email vom 13.01.2009:

"hiermit möchte ich die 14Tage "Testzugang" nach Ablauf kündigen und keine weitere Laufzeit haben."

Wie Sie unseren AGB entnehmen können und auch bei Vertragsabschluss bestätigt haben,
ist eine Kündigung nur schriftlich per Brief mit Ihrer Unterschrift möglich.

Mit freundlichen Grüßen"


Diese Email liegt mir auch nor vor.

Aber das ganze wurde nicht anerkannt, sondern damals abgebucht. Nun gut, habe auf die Zähne gebissen und es hingenommen.

Habe die Seite aber sicherlich auch seit Februar/März 09 nicht mehr aufgerufen, bzw. eingeloggt, da ich irgendwann nichtmal mehr auf die Seite konnte.

Habe dann Emails an den Support geschrieben, dass ich gerne die Adresse für die Kündigung hätte, da ich die Seite "nicht" aufrufen kann......zuerst kam eine Standardmail zurück mit "Agb's, etc,....." worauf ich nochmals darauf hinwies, diese nicht einsehen zu können, da die Seite nicht aufrufbar war und ich gerne die Adresse hätte. Diese Mail wurde dann gänzlich ignoriert.

Nun kam die nächste Abbuchung, hab Ihr widersprochen und bekam daraufhin die Mahnung. Habe einer abermalige Mail, mit Bezug auf die Anmeldung und die Emails geschrieben und abermals erwähnt, dass ich die Seite nicht aufrufen kann, erhielt aber wiederum nur eine Info zu den Agb's, etc........


Nun kam die Mahnung vom Anwalt......


Tja, bin unsicher, ob im Recht, Unrecht und so weiter.....das Problem ist, ich habe von den Mails, bis auf die letzte, nur die Eingänge, aber nicht die gesendeten.

Vielen Dank

Laiglam


von Laiglam am 28.02.2010 00:00
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>auerwittethiel
quote:
Wie Sie unseren AGB entnehmen können und auch bei Vertragsabschluss bestätigt haben,
ist eine Kündigung nur schriftlich per Brief mit Ihrer Unterschrift möglich.

Diese ist schlichtweg ein dreister Trick, um den Verbraucher an einem einfachen Widerruf zu hindern, bzw. hinterher zu behaupten, der Widerruf sei nicht gültig.

Ich halte den Widerruf für gültig. Diese wohl kaum wirksame Klausel wurde nur in den AGB erwähnt, die der Nutzer nicht zwingend lesen muss. Ausserdem ist es völlig irrwitzig bei einenm über ein Internetformular geschlossenen Vertrag bei dem Widerruf einen Unterschrift zu verlangen, es sein denn, man möchte vorsätzlich Barrieren einbauen.
Dazu hätte der dubiose Dienst ja umgehend nach Erhalt des angeblich nicht gültigen Widerrufes den Kunden dieses mitteilen können, dass diese unwirksam sei, so dass er dann noch auf anderem Wege widerrufen kann.
Besonders dubios, wenn nicht schon kriminell ist, dass dem Verbraucher offensichtlich auch jede Kündigungs- bzw. ladungsfühige Adresse vorenthalten wird.
Und selbst wenn ein Kunde wirklich per Post mit Unterschrift gekündigt hätte, bin ich mir sicher, dass dann kommen würde, die Post sei nicht angekommen, die Unterschrift sei nicht drauf, diese Postadresse ist nicht für Kündigungen gedacht....

Wie lange ist die erste Abbuchung her?
Wenn keine Einzugsgenehmigung erteilt wurde, kann man diese auch noch bis zu 13 Monaten zurück holen, wovon ich Gebrauch machen würde.

Die Mahnungen würde ich einfach ignorieren. Auch das ein Anwalt schreibst, sagt nichts, da es genügend dubiose Anwälte gibt, die jede ungerechtfertigte Forderung gerne eintreiben.
Nur wenn ein gerichtlicher(!) Mahnbescheid kommen sollte, diesen vollumfänglich, fristgerecht widersprechen.
Und das so eine "Firma" wirklich versucht, die Forderungen gerichtlich geltend zu machen, ist wohl mehr als unwahrscheinlich.

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von seba79 am 28.02.2010 00:40
Status: Unsterblich (1372 Beiträge)
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