>asylrecht
Hallo maisonne,
Asyl wird demjenigen gewährt, der staatliche/politische Verfolgung, die gegen seine Person gerichtet ist glaubhaft machen kann. - Die Bedrohung oder Verfolgung durch den Ehemann fällt da mit Sicherheit nicht drunter.
Inwieweit Dir im Libanon im Kontext mit den erlittenen Bedrohungen hinreichend Schutz durch staatliche Stellen gegeben ist, wäre ein anderer Untersuchungsgegenstand, aber auch da liegen, im Kontext der Untersuchung der Frage ob für Dich ein Abschiebungshindernis in den Libanon angenommen werden kann, die Hürden sehr hoch. (Insoweit möchte und kann ich hier keine Hoffnung verbreiten.)
All diese Dinge werden aber im Rahmen Deines Asylverfahrens untersucht. Eine Prognose aus einem Forum wie diesem heraus ist jedoch seriös nicht möglich, weil es sich eben um eine ganz einzelfallspezifische Angelegenheit handelt, deren Aspekte hier niemand hinreichend beurteilen und berücksichtigen kann.
Hab bitte insoweit Verständnis.
Im Rahmen Deines Asylverfahrens fällst Du leistungsrechtlich unter das Asylbewerberleistungsgesetz - dies schließt zunächst einmal ein einjähriges Arbeitsverbot ein.
Ob und was nach einem (teilweise) erfolgreichen Asylverfahren möglich wäre, hängt ganz von der konkreten Entscheidung über Deine Asylsache ab. - Da jetzt alle eventuell mal möglichen Konstellationen zu erörtern, würde aber zu weit führen.
Deshalb bitte ich Dich bei Bedarf diesbezüglich noch mal konkret nachzufragen, wenn Du denn eine Entscheidung erhalten hast.
Ansonsten wünsche ich Dir aufrichtig alles Gute - ich hoffe für Dich, dass die Drangsalierungen durch Deinen Ehemann alsbald ein Ende haben werden. -
Ich empfehle Dir auch noch, Dich mal in Deiner Umgebeung nach einer seriösen Flüchtlings- oder Migrationsberatungsstelle zu erkundigen. (Erfährt man bei den Landesflüchtlingsräten oder Wohlfahrtsverbänden wie Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, Caritas usw.)
=mr.schweitzer=
von mr.schweitzer am 25.06.2009 08:50
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