Kostenbeispiele für Zivilprozesse

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Folgende Tabelle soll einen ungefähren Einblick über anfallende Kosten bei Zivilprozessen in der ersten Instanz geben.
Nicht einbezogen sind die Kosten für die Beweisaufnahme und das vorgerichtliche Verfahren. Bei Zeugen ist mit mindestens 25 Euro zu rechnen, Sachverständigengutachten liegen meist über 400 Euro. Dazu kommen Reisekosten.

Erste Instanz (Amtsgericht oder Landgericht)
StreitwertVerfahrens-
gebühr
Termins-
gebühr
Auslagen-
pauschale
Umsatz-
steuer
Gerichts-
kosten
Summe
300 Euro 32,50 Euro 30 Euro 12,50 Euro 12 Euro75 Euro162 Euro
900 Euro 84,50 Euro 78 Euro 20 Euro 29,20 Euro135 Euro346,70 Euro
2.500 Euro 209,30 Euro 193,20 Euro 20 Euro 67,60 Euro 243 Euro 733,10 Euro
5.000 Euro 391,30 Euro 361,20 Euro 20 Euro 123,60 Euro 363 Euro1.259,10 Euro
25.000
Euro
891,80 Euro 823,20 Euro 20 Euro 277,60 Euro 933 Euro 2.945,60 Euro
50.000
Euro
1.359,80 Euro 1.255,20 Euro 20 Euro 421,60 Euro1.368 Euro4.424,60 Euro
500.000
Euro
3.894,80 Euro 3.595,20 Euro 20 Euro 1.201,60 Euro8.868 Euro17.579,60 Euro

Im Berufungs- bzw. Revisionsverfahren erhöhen sich die angegebenen Kosten.

Prozessrisiko

Streitwert1. Instanz2. Instanz
300 Euro249 Euro294,88 Euro
900 Euro548,40 Euro648,64 Euro
2.500 Euro1.223,20 Euro1.416,26 Euro
5.000 Euro2.155,20 Euro2.485,70 Euro
25.000 Euro4.958,20 Euro5.746,66 Euro
50.000 Euro7.481,20 Euro8.665,22 Euro

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