Die Stellung des Geschäftsführers
31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 233884 Aufrufe Mehr zum Thema:GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht
Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich nach außen und auch gegenüber den eigenen Gesellschaftern.
Geschäftsführer können nur natürliche, uneingeschränkt geschäftsfähige Personen sein.
Die Zahl der Geschäftsführer wird frei durch die Satzung der GmbH bestimmt.
Auch Gesellschafter selber können Geschäftsführer sein.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: GmbH - 'Die' GesellschaftsformSeite 2: Wer kann eine GmbH gründen?Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?Seite 4: Die Stellung des GeschäftsführersSeite 5: Wer sind die Gesellschafter?Seite 6: Die StammeinlageSeite 7: Haftung der GesellschafterSeite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?Seite 9: Die Ein-Mann-GesellschaftSeite 10: Steuerrechtliches der GmbHSeite 11: Wechsel der Gesellschaftsform



