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Die Stellung des Geschäftsführers

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 233884 Aufrufe
Mehr zum Thema:

GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht

Der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich nach außen und auch gegenüber den eigenen Gesellschaftern.
Geschäftsführer können nur natürliche, uneingeschränkt geschäftsfähige Personen sein.
Die Zahl der Geschäftsführer wird frei durch die Satzung der GmbH bestimmt.
Auch Gesellschafter selber können Geschäftsführer sein.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: GmbH - 'Die' Gesellschaftsform
Seite 2: Wer kann eine GmbH gründen?
Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?
Seite 4: Die Stellung des Geschäftsführers
Seite 5: Wer sind die Gesellschafter?
Seite 6: Die Stammeinlage
Seite 7: Haftung der Gesellschafter
Seite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?
Seite 9: Die Ein-Mann-Gesellschaft
Seite 10: Steuerrechtliches der GmbH
Seite 11: Wechsel der Gesellschaftsform

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