Eltern haften für ihre Kinder - aber nicht immer...
Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Haftung, Kinder, Aufsichtspflicht, VerkehrssicherungspflichtDie Verkehrssicherungspflicht - Was ist das?
Jeder, der eine Gefahrenquelle für andere schafft oder unterhält, muss Vorkehrungen treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um andere vor Schäden zu bewahren.
Welchen konkreten Inhalt die Verkehrssicherungspflicht hat, hängt von der Art der Gefahrenquelle und von der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ab.
Im Winter sind z.B. Grundstückseigentümer und die Stadt dafür verantwortlich, dass die Straßen bei Glatteis gestreut werden.
Dieser Pflicht müssen Sie als Grundstückseigentümer nur tagsüber nachkommen. Die Stadt ist bei Glatteis zunächst verpflichtet, die Hauptverkehrsstrassen zu streuen oder frei zu räumen.
Vernachlässigen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht und kommt es dadurch zu einem Unfall, so hat der Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 BGB gegen Sie.
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