Die Regelausweisung
Mehr zum Thema: Ausländerrecht, Ausweisung, Ausländer, Ausländerrecht, AbschiebungIn weniger schweren Fällen von Vergehen und Verbrechen sieht das Ausländergesetz vor, dass ein Ausländer in der Regel ausgewiesen werden muss.
Ein weniger schwerer Fall liegt vor bei
- rechtskräftiger Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren ohne Bewährung oder zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung
- Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, ausgenommen der Eigenverbrauch von Drogen
- Beteiligung an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen, die im Rahmen einer verbotenen oder aufgelösten öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen oder aufgelösten Aufzugs aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden
Begeht ein Ausländer einen der aufgezählten Verstöße, so wird er in der Regel ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die Behörde grundsätzlich kein Ermessen hat bei der Frage, ob eine Ausweisung erfolgen soll.
Ein Absehen von der Ausweisung kann hier nur in besonderen Einzelfällen erfolgen. Dazu müssen Umstände vorliegen, die eine Ausnahmesituation darstellen und die vermutete Gefährlichkeit des Ausländers widerlegen.