Wie funktioniert die AG ?
Mehr zum Thema: Gesellschaftsrecht, AG, AktiengesellschaftDie Aktiengesellschaft ist noch ein ganzes Stück komplizierter organisiert als die GmbH, was wohl an der aufwendigen Leistungsstruktur ihrer Organe Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand liegt. Sie bietet andererseits aber auch soviel Gestaltungsmöglichkeiten wie keine andere Gesellschaftsform.
Die Hauptversammlung
Im aktienrechtlichen Gefüge ist die Hauptversammlung das Organ, in dem die Aktionäre ihre Rechte ausüben, deshalb wird sie auch "das Organ der Aktionäre" genannt. Sie hat wenig Einfluss auf die Geschäftsführung und darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vorstandes über Angelegenheiten der Geschäftsführung entscheiden.
Die Entscheidungsrechte der Hauptversammlung sind:
- die Bestellung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat
- die Bestellung des Abschlussprüfers
- die Verwendung des Bilanzgewinns
- die Satzungsänderungen
- Maßnahmen der Kapitalbeschaffung
- Die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsleitung sachverständig zu kontrollieren. Diese Kontrolle bezieht sich nicht nur auf abgeschlossene Sachverhalte, sondern erstreckt sich auch auf grundsätzliche Aufgaben der zukünftigen Geschäftspolitik. Der Aufsichtsrat besteht in der Regel zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und zur anderen Hälfte aus Arbeitnehmern. Er muss mindestens aus drei Mitgliedern bestehen, die nicht gleichzeitig im Vorstand sein dürfen.
Die beiden Hauptaufgaben des Aufsichtsrates sind:
- die Bestellung und Abberufung des Vorstandes
- die Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand
Der Vorstand
Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat eingesetzt und besteht aus mindestens einer Person. Er ist das Leistungsorgan der AG und führt die Geschäfte. Er vertritt die AG gerichtlich und außergerichtlich.Insbesondere haben die Vorstandsmitglieder die Angestellten zu beaufsichtigen, die mit der Erledigung von Geschäftsführungsaufgaben beauftragt sind.
Die Aufgaben des Vorstandes sind:
- die Ausführung der Hauptversammlungsbeschlüsse
- die Berichterstattung an den Aufsichtsrat
- die Führung der Handelsbücher
- die Aufstellung und Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichts
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