Die zwingende Ausweisung

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Beim Vorliegen von einer der in § 47 Abs. 1 AuslG aufgezählten Voraussetzungen muss ein Ausländer aus Deutschland ausgewiesen werden.

Diese Gründe, die eine Ausweisung zwingend nach sich ziehen, sind:

  • rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren

  • mehrfache rechtskräftige Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren

  • Anordnung von Sicherheitsverwahrung

  • rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren ohne Bewährung

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Wann muss ich als Ausländer Deutschland verlassen?
Seite  2:  Die Ausweisung aus Deutschland - Ihre Voraussetzungen und Folgen
Seite  3:  Die zwingende Ausweisung
Seite  4:  Die Regelausweisung
Seite  5:  Die Ausweisung nach dem Ermessen der Behörde
Seite  6:  Erhöhter Ausweisungsschutz
Seite  7:  Die Abschiebung
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