Die Aufsichtspflicht der Eltern
Mehr zum Thema: Haftpflicht, Schadensersatz, Haftung, Kinder, Aufsichtspflicht, VerkehrssicherungspflichtAls sorgeberechtigter Elternteil sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Kind zu beaufsichtigen. Fügt Ihr Kind einem anderen einen Schaden zu, so können Sie unter Umständen dafür verantwortlich gemacht werden.
Die Haftung für Schäden, die Ihr Kind verursacht hat, richtet sich nach der Haftung des Aufsichtspflichtigen (§ 832 BGB).
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Eltern haften für ihre Kinder - aber nicht immer... Seite 2: Die Aufsichtspflicht der Eltern Seite 3: Die Verkehrssicherungspflicht des Baustellenbetreibers Seite 4: Die Verkehrssicherungspflicht - Was ist das?von clautilde am 11.05.2012 05:48:36# 1
Hallo, warum wird das in Schulen dann falsch gelehrt?`Auch in der Erwachsenenbildung, denn dort wird darauf hingewiesen, dass das Schild " Eltern hafte führ Ihre Kinder" falsch ist. Denn Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig. Ab 7 Jahren - 21 jahrne nur beschränkt Deliktsfähig ist.
Die Aufsichtspflicht wird nicht verletz, wenn man nicht 24 Std run dum die Uhr auf das Kind aupasst.
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