Begriffserläuterungen
Mehr zum Thema: Ausländerrecht, Arbeitsgenehmigung, Ausländer, Ausländerrecht Seite 2Zum Verständnis folgen nun einige Erläuterungen von verwendeten Begriffen.
Begriffe:
- Erwerbstätigkeit
Erwerbstätigkeit ist die selbständige Tätigkeit und die nichtselbständige Beschäftigung. - Beschäftigung
Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung (Fortbildung, Umschulung, Ausbildung). - Ausländer
Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind. - Arbeitsgenehmigung
Die Arbeitsgenemigung dient als Oberbegriff für die beiden Gruppen Arbeitserlaubnis und Arbeitsberechtigung. - Arbeitsberechtigung
Die Arbeitsberechtigung ist eine unbefristete Erlaubnis, ohne betriebliche, berufliche und regionale Einschränkungen einer Tätigkeit nachzugehen. - Arbeitserlaubnis
Die Arbeitserlaubnis ist eine befristete Erlaubnis, Tätigkeiten, die auf bestimmte Betriebe, Berufsgruppen, Wirtschaftszweige oder Bezirke eingeschränkt wird, auszuüben.
Aufenthaltstitel werden benötigt, um in Deutschland eizureisen und sich legal aufhalten zu dürfen. Dabei wird unterschieden zwischen:
- Visum [§ 6 Aufenthaltsgesetz – AufenthG]
Das Visum wird vor der Einreise von der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland (Botschaft, Konsulat) erteilt. - Aufenthaltserlaubnis [§ 7 AufenthG]
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für verschiedene Zwecke, zum Beispiel zur Aufnahme einer Ausbildung, einer Erwerbstätigkeit, für den Familiennachzug oder aus humanitären Gründen erteilt. - Niederlassungserlaubnis [§ 9 AufenthG]
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden. - Daueraufenthalt-EG [§ 9a AufenthG]
Ausländer aus Drittstaaten, die seit mindestens 5 Jahren in einem EU-Staat leben, können unter bestimmten Voraussetzungen die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (Erlaubnis zum Dauerauftenthalt-EG) erhalten.