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Die Benutzung der Anwaltssuche
15.7.2000 | Hilfe - Über 123recht.net | 25185 Aufrufe Mehr zum Thema:Über den auf jeder Seite im oberen Bereich zu findenden Tab "Anwaltssuche" kann ein geeigneter Anwalt für Ihr Problem auf einfache Weise gefunden werden.
Suchen Sie einen Anwalt in einem bestimmten Ort, brauchen Sie nur die Postleitzahl einzugeben und die Suche zu starten. Das Suchergebnis Ihrer Anfrage kann eingegrenzt werden durch die Angabe eines speziellen Tätigkeitsbereiches bzw. Schwerpunktes des Anwalts. Die Tätigkeitsbereiche sind alphabetisch geordnet. Die Suche kann so auf einen Fachanwalt oder einen Anwalt mit bestimmten Tätigkeitsfeldern eingegrenzt werden. Dies kann in Verbindung mit einer Postleitzahl oder bundesweit (keine Eingabe von Postleitzahlen) erfolgen.
Bei den Tätigkeitsfeldern handelt es sich um generelle Oberbegriffe (z.B. Strafrecht und Verwaltungsrecht) und speziellere Themen (z.B. Mietrecht, Baurecht, Reiserecht), die oft nachgefragt werden. Weitere Eingrenzungen können im zweiten Schritt gemacht werden. So können Sie z.B. im ersten Schritt nach Arbeitsrecht suchen und dies nach der Ausgabe der Ergebnisse auf Kündigungsschutzrecht eingrenzen.
Ein weiteres Suchkriterium kann die Sprachkenntnis des Anwalts sein. Hier sind neben Deutsch alle Fremdsprachen aufgelistet, deren Kenntnis von Anwälten angegeben wurde. Es kann wieder generell und bundesweit gesucht werden, aber auch unter Angabe von Ort bzw. Postleitzahl und/oder einem speziellen Rechtsgebiet.
Sollte der Nachname des Anwalts bereits bekannt sein, kann die Suche auch unter dieser Eingabe ortsbeschränkt oder in ganz Deutschland erfolgen.
Zusätzlich können Sie bei der Suche bestimmte weitere Filter oder Präferenzen angeben. So können z.B. nur Anwälte angezeigt werden, die auf 123recht.net Ratgeberartikel veröffentlichen. Auch können Anwälte mit Bewertungen gesucht und je nach den Bewertungen sortiert werden.
Kurze Erläuterung der wichtigsten Schwerpunkte von Rechtsanwälten:
Arbeitsrecht: Sonderrecht der Arbeitnehmer.
Ausländerrecht: Recht betreffend Nichtdeutscher. Keine Ausländer sind außer deutschen Staatsangehörigen auch Statusdeutsche (Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit).
Baurecht: Gesamtheit der für die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften. Hier auch Oberbegriff für das private Baurecht, also der Kauf und Verkauf von Grundstücken und Häusern und deren Erstellung.
Berufsrecht: Das Recht einzelner Berufsstände zu deren Reinhaltung und Ahndung nicht standesgemäßen Verhaltens.
Datenschutzrecht: Betrifft die Sicherung gespeicherter personenbezogener Daten vor Missbrauch (Einsicht, Veränderung, Verwertung).
Erbrecht: Gehört zum Zivilrecht und regelt den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf den oder die Erben.
Europarecht: Recht der europäischen Gemeinschaft (EG, EGKSt, Euratom).
Familienrecht: Regelt die rechtlichen Beziehungen von Familienmitgliedern untereinander (z.B. Ehe, Vormundschaft, Unterhalt).
Gesellschaftsrecht: Recht von Personenvereinigungen, also Rechtsnormen bezüglich GbR, AG, GmbH, Genossenschaften etc.
Gewerblicher Rechtsschutz: Betrifft den Schutz der gewerblich geistigen Leistung, insbesondere Patent- und Markenrecht. Nicht darunter fällt das Urheberrecht, das Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft schützt.
Haftpflichtrecht: Darunter fällt die Haftung aus unerlaubten Handlungen, Gefährdungshaftung, Straßenverkehrshaftung, Luftverkehrshaftung etc.
Handelsrecht: Sonderrecht des Kaufmannes.
Insolvenzrecht: Einschlägig bei Zahlungsunfähigkeit von Personen und Personengesellschaften. Dient den Interessen der Gläubiger.
Internationales Recht: Das Recht anderer Länder oder die Rechtsnormen, die dann Anwendung finden, wenn Handlungen, Geschäfte etc. über ein bestimmtes Land hinaus Wirkung haben.
Internet- und Computerrecht: Betrifft die Gesamtheit der Gesetze, die sich direkt oder indirekt auf das Internet, EDV und Computer beziehen.
Jagdrecht: Betrifft die Befugnis, in einem Jagdbezirk Wild zu hegen und die Jagd auszuüben.
Kaufrecht: Die Rechtsvorschriften, die Rechte und Pflichten regeln, die mit Kaufverträgen einhergehen. Dazu zählt insbesondere auch die Gewährleistung bei Fehlern an der Kaufsache.
Maklerrecht: Rechtsnormen, die die Tätigkeit von Maklern betreffen. Makler vermitteln den Abschluss bestimmter Verträge gegen Entgelt.
Markenrecht: Fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz. Das Markengesetz schützt neben Marken geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben, wenn diese geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von demjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Medienrecht: Recht der Medien, auch Presserecht, Rundfunk etc.
Miet- und Pachtrecht: Das Mietrecht betrifft Verträge, die die Überlassung von Sachen gegen Entgelt betreffen. Pachtrecht gestattet dem Pächter neben dem Gebrauch der Sache auch die Nutzung der Erträge (z.B. Wolle, Milch, Obst) in der Pachtzeit.
Nachbarschaftsrecht: Regelt die nachbarschaftlichen Beziehungen untereinander und die damit verbundenen Einschränkungen und Beschränkungen.
Ordnungswidrigkeiten: Rechtsverstöße ohne kriminellen Gehalt, die nicht mit Strafe, aber mit Geldbusse geahndet werden können.
Patentrecht: Unter Patent versteht man die ausschließliche Befugnis, eine Erfindung über einen bestimmten Zeitraum zu benutzen. Das Patentrecht fällt unter den gewerblichen Rechtsschutz.
Reiserecht: Bei Reiseverträgen anwendbares Recht. Reiseverträge werden geschlossen bei einzelnen Reiseleistungen, aber auch bei der Verbindung von mehreren Leistungen zu einem Pauschalpreis.
Sozialrecht: Neben dem Sozialgesetzbuch werden z.B. Gebiete wie der Lastenausgleich, das Heimkehrerrecht oder Aussiedlerrecht umfasst.
Sozialversicherungsrecht: Das Recht betreffend der gesetzlichen Zwangsversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Ziel der Gewährung von Sicherheit im Krankheitsfall, bei Erwerbsunfähigkeit etc.
Sportrecht: Rechtsnormen, die auf den Sport übergreifen. Diese sind in fast allen Rechtsgebieten zu finden, so z.B. im Vertragsrecht, Vereinsrecht, Haftungsrecht.
Staatsrecht: Gehört zum Gebiet des öffentlichen Rechts. Untergebiete sind u.a. die Staatsorganisation, die Rechtsstellung der Bürger, der Aufbau und die Aufgabe der Staatsorgane.
Staatshaftungsrecht: Betrifft die Vorschriften der Amtshaftung. Der Staat haftet für Amtspflichtverletzungen gegenüber Dritten durch Staatsdiener, also "Beamte", oder durch Privatpersonen, die Aufgaben des Staates für diesen übernehmen.
Steuerrecht: Betrifft auch Zölle und Abschöpfungen. Steuern werden zur Erzielung von Einnahmen auferlegt.
Strafrecht: Teil des öffentlichen Rechts. Regelt die Befugnis des Staates bei Straftaten und den Ablauf des Strafverfahrens.
Urheberrecht: Einschlägig für das Recht des Urhebers an seinem geistigem Werk, z.B. Literatur, Kunst und Wissenschaft.
Verkehrsrecht: Beinhaltet u.a. Straßenverkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Personenbeförderungsgesetz, Eisenbahngesetz, Luftverkehrsgesetz, Binnenschifffahrt.
Versicherungsrecht: Gültig für Versicherungsverträge, in dem ein Versicherer gegen Entgelt ein bestimmtes Schadensrisiko übernimmt.
Vertragsrecht: Rechtsvorschriften, die die Vertragsanbahnung, -schließung und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten regeln.
Verwaltungsrecht: Regelt die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung, also der Exekutive.
Wettbewerbsrecht: Einschlägig z.B. bei unlauterem Wettbewerb, Rabatten, Wettbewerbsbeschränkungen, Kartellen und Preisbindungen.
Wirtschaftsrecht: Regelt die selbständige Erwerbstätigkeit. Gebiete sind u.a. Gewerbeordnung, Preisrecht, Außenwirtschaftsgesetz, Subventionen.
Zivilrecht: Regelt u.a. privatrechtliche Rechtsbeziehungen mit den dazugehörigen Verfahrensvorschriften. Teilgebiete sind z.B. das Kaufrecht, Gewährleistungsrecht oder Privatrecht.
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