Rechtsstreit um "Mehmet" geht in neue Runde
AFP VOM 24.4.2001 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 2628 Aufrufe Mehr zum Thema:Mehmet, Türkei, Abschiebung
- Berufungsverhandlung in München erörtert Rechtmäßigkeit der Abschiebung
Der mittlerweile zweieinhalb Jahre andauernde Rechtsstreit um den in die Türkei abgeschobenen jugendlichen Serienstraftäter "Mehmet" ist in eine neue Runde gegangen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München erörterte in einer mündlichen Berufungsverhandlung in zweiter Instanz die Rechtmäßigkeit der Abschiebung des heute 16-Jährigen im November 1998. Details aus der Verhandlung wurden zunächst nicht bekannt. Ein Urteil wurde nicht vor Anfang Juni erwartet.
Es deutete sich aber bereits an, dass nach der VGH-Entscheidung vermutlich auch das Bundesverwaltungsgericht im Fall "Mehmet" entscheiden muss. Der Fall des aus Datenschutzgründen "Mehmet" genannten Jungen hatte 1998 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Stadt München hatte damals wegen zahlreicher Vergehen - bereits vor Erreichen des 14. Geburtstags und der damit verbundenen Strafmündigkeit soll "Mehmet" 60 Straftaten begangen haben - die Aufenthaltserlaubnis des Jungen nicht mehr verlängert. Als er kurz nach seinem 14. Geburtstag einen Raubüberfall beging und dafür ein Jahr Haftstrafe ohne Bewährung erhielt, wurde "Mehmet" noch aus der Untersuchungshaft nach Istanbul abgeschoben.
Für die mündliche Verhandlung durfte der junge Türke nun für vier Tage nach Deutschland einreisen. Vor und direkt nach der Erörterung äußerte er sich jedoch nicht. Der VGH hatte die Berufung in seinem Fall mit der Begründung zugelassen, dass es sich bei "Mehmet" um einen in Deutschland geborenen Ausländer handle. Außerdem sei er bei den zur Begründung der Ablehnung einer neuen Aufenthaltserlaubnis genannten Straftaten erst 14 Jahre alt gewesen. "Mehmets" Eltern leben weiter in München. Sie waren ebenfalls beim Prozess anwesend. "Mehmet" selbst lebt bei Verwandten in der Türkei.
VGH-Sprecher Peter Kissner sprach am Rande des Prozesses von einem "sehr komplizierten" Fall. Der VGH müsse entscheiden, ob das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts Bestand habe. Das Verwaltungsgericht hatte vor gut einem Jahr die Abschiebung für rechtens erklärt. Laut Kissner hat der VGH nach der mündlichen Anhörung jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder werde er selbst ein Urteil fällen und damit das Urteil des Verwaltungsgerichts aufheben oder bestätigen. Oder er werde noch Sachverständige einschalten, um einen Eindruck über "Mehmets" soziale Entwicklung in der Türkei zu bekommen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen soll am Freitag bekannt gegeben werden.
24. April 2001 - 19.03 Uhr
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