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Bank haftet für Vermögensstraftaten ihrer Mitarbeiter gegenüber Kunden

Von Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein
9.8.2011 | Ratgeber - Bankrecht | 1031 Aufrufe
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Bankmitarbeiter, Schadenersatz, Bank, Bankkunde

Bankhaftung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Entscheidung vom 30.03.2011 – 17 U 186/10 klargestellt, dass eine Bank für Straftaten eines Mitarbeiters im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in der Bank erfolgreich durch einen Kunden in Anspruch genommen werden kann.

Im zugrunde liegenden Fall hat ein Bankmitarbeiter zur Anlage bestimmtes Bargeld eines Bankkunden für eigene Zwecke verwendet. In einem solchen Falle haftet die ihn beschäftigende Bank dem Kunden auf Schadensersatz, wenn – abhängig vom Einzelfall – der Mitarbeiter nicht nur bei Gelegenheit, sondern in der Ausübung seiner Tätigkeit für die Bank dies macht.

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Von Rechtsanwalt
Siegfried Reulein
Nürnberg
Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht, Erbrecht, Kapitalanlagenrecht, Versicherungsrecht

Eine Bank könne nur dann nicht in Anspruch genommen werden, so das OLG Karlsruhe in seinen Entscheidungsgründen, wenn die Verfehlung ihres Mitarbeiters von dem ihm übertragenen Aufgabenbereich so weit entfernt sei, dass aus Sicht eines Außenstehenden ein innerer Zusammenhang zwischen dem Handeln des Mitarbeiters und dem allgemeinen Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben nicht zu erkennen sei.

Eine Inanspruchnahme der Bank ist in einer solchen Fallkonstellation nicht nur rechtlich möglich, sondern unter Umständen auch wirtschaftlich angezeigt, da in einer solchen Situation nicht mit Sicherheit erwartet werden kann, dass der Bankmitarbeiter in der Lage sein wird, den von ihm verursachten Schaden auszugleichen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist insoweit von Bedeutung, da es nicht nur für Bankkunden, sondern auch für Kunden von Versicherungen die Möglichkeit eröffnet, ihren Schaden ersetzt zu erhalten.

KSR Kanzlei Siegfried Reulein
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Siegfried Reulein
Pirckheimerstraße 33
90408 Nürnberg
Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: s.reulein@ksr-law.de
Internet: www.ksr-law.de
Leserkommentare
von Helena70 am 15.09.2011 12:23:24# 1
Gibt es ein Gesetz der für eine Entschädigung für den Kunde sorgt, wenn der letzter als Folge von schlechter Beratung, verzögerung von der Kontaktwiederaufnahme und Verzögerung von der Überweisung zur bedeutenden Geldverlusten kommt?
    
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