Das Eheglück für Homosexuelle ist noch nicht perfekt
AFP VOM 30.6.2004 | Nachrichten - Nachrichten | 6750 Aufrufe Mehr zum Thema:Homosexuelle, Adoptionsrecht, Adoption
- Auch nach rot-grüner Gesetzesnovelle bleiben Nachteile
Mit dem am Mittwoch vorgestellten Entwurf für das neue Partnerschaftsgesetz werden die Rechte homosexueller Paare in vielen Bereichen der Ehe angeglichen. Diese Regelungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, die rot-grüne Koalition kann sie deshalb auch gegegen den Willen der Union durchsetzen. Rot-Grün strebt darüberhinaus aber auch noch eine Angleichung im Steuerrecht an. Dies ist jedoch zustimmungspflichtig und daher bislang am Widerstand der Opposition gescheitert.
ZUSTIMMUNGSFREIE REGELUNGEN:
ADOPTION: Homosexuelle, die eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, sollen künftig das leibliche Kind des jeweils anderen Partners adoptieren können. Voraussetzung für diese "Stiefkindadoption" ist, dass der leibliche Vater beziehungsweise die leibliche Mutter sowie die Behörden ihre Zustimmung geben. Dies entspricht zwar dem allgemeinen Adoptionsrecht. Den Homo-Paaren bleibt aber weiter die Möglichkeit verwehrt, fremde Kinder zu adoptieren. Dies kann nur einer der beiden Partner einzeln machen.
VERLOBUNG: Eingeführt wird durch die Novelle auch die Möglichkeit für Schwule und Lesben, sich zu verloben. Damit sind juristische Verbesserungen verbunden, wie etwa das Zeugnisverweigerungsrecht.
UNTERHALTSRECHT: Ebenso wie bei der Ehe müssen Lesben und Schwule nach der Auflösung ihrer Partnerschaft grundsätzlich den jeweils anderen Partner versorgen. Auch die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung werden angeglichen.
GÜTERSTAND: Die Lebenspartner leben in einer Zugewinngemeinschaft. Alles, was nach Abschluss der Partnerschaft erworben wird, geht in das gemeinsame Vermögen über. Im Partnerschaftsvertrag kann allerdings eine abweichende Regelung getroffen werden.
ZUSTIMMUNGSPFLICHTIGE REGELUNGEN:
STEUERRECHT: Auch hier soll es nach dem Willen der Koalition eine Angleichung an die Ehe geben. Dies gilt nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch die Erbschafts-, Schenkungs- und Grunderwerbssteuer. Rot-Grün hatte zeitgleich mit dem ersten Lebenspartnerschaftsgesetz von 2001 ohne Aussicht auf Zustimmung durch den unionsdominierten Bundesrat einen Entwurf eingebracht. Am Mittwoch kündigte die Koalition eine neue Initiative an, deren Erfolgsaussichten wegen der ablehnenden Haltung der Union aber weiter ungewiss sind.
30. Juni 2004 - 15.59 Uhr
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